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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Zu „Prüfung des Isolationswiderstands“

ep5/2023, 2 Seiten

?In der Antwort zur Leseranfrage „Prüfung des Isolationswiderstands“ in ep 9/2021 [1] gibt es ein Zitat, das ich nicht nachvollziehen kann: „Auch hier gilt die Ausnahme, dass in feuergefährdeten Betriebsstätten und explosionsgefährdeten Bereichen alle Leiter gegen alle Leiter zu messen sind.“ Dieser Prüfschritt macht aus meiner Sicht durchaus Sinn, stellt dann den Prüfer aber vor nicht ganz unerhebliche Probleme, da hierzu vorhandene Betriebsmittel abgeklemmt werden müssen. Die DIN VDE 0100-600 schreibt unter 6.4.3.3 vor, das Messverfahren b anzuwenden, falls sich bereits angeschlossene Betriebsmittel in der Anlage befinden. Die DIN VDE 0105-100 gibt ja sogar Werte vor bei vorhanden Betriebsmitteln. Aus meiner Sicht lassen sich also Messungen von aktiven Leitern untereinander ausschließen. In der DGUV Information 203-072 auf Seite 68 wird die gleiche Aussage getroffen. Kann es sein, dass hier nur eine reine Vermutungswirkung vorliegt, da es sich bei den feuergefährdeten Betriebsstätten und explosionsgefährdeten Bereichen um Bereiche handelt, die anders betrachtet und installiert werden als konventionelle?


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Autor
  • M. Lochthofen
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