Elektrotechnik
Zielbezeichnungen für Leitungen in Verteilern
ep8/2005, 1 Seite
bindlichen Vorgaben dem Prüfer vor Ort die Verantwortung abzunehmen. Die Normenvorgaben sind sehr gewichtige Regeln/Empfehlungen, aber eben keine Weisungen. Weder die Normensetzer noch andere, die nicht selbst die Verantwortung für die Prüfung tragen, dürfen dem Prüfer mit ihren Vorgaben vorschreiben, wie zu prüfen ist. Dies steht übrigens in kluger Voraussicht auch klar und deutlich in der Norm DIN VDE 0702; Ausg. Juni 2004. Dort heißt es: · „Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung obliegt der (prüfenden) Elektrofachkraft. · Ist einer der ... vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen, durch die örtlichen Gegebenheiten oder den dazu erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist vom Prüfer zu entscheiden ... · ... muss der Prüfaufwand einen (hinsichtlich des erreichten Schutzziels) angemessenen Umfang ... haben, damit die ... Prüfungen in der Praxis angenommen werden.“ Damit wird der Prüfer immer wieder beauftragt, die Norm bzw. ihre einzelnen Vorgaben jeweils dem konkreten Fall anzupassen. Ihm wird die Aufgabe zugeteilt, die in der Norm genannten und zwangsläufig sehr schwammigen Bezeichnungen „angemessen“, „unterschiedlich“, „erforderlicher Aufwand“, „örtliche Gegebenheiten“, „Technische Gründe“ zu interpretieren. Ein schwieriges Unterfangen, bei dem er durch Kommentare in der Fachliteratur unterstützt werden muss. Wie Bild zeigt, gibt es auch einige Fälle, in denen bei der Prüfung nach DIN VDE 0702 · gar keine Isolationswiderstandsmessung erfolgen kann (Bild a und teilweise auch d) oder · in denen diese Messung mehr oder weniger unwirksam ist (Bild b und c) oder · in denen sie wegen der möglichen negativen Folgen nicht erfolgen sollte (Bild e). Wenn die Isolationswiderstandsmessung · gar nicht vorgenommen werden kann (Bild a) - aus welchem Grund auch immer - oder · die Isolierungen des Berührungsschutzes nur teilweise (Geräte nach Bild b, c) oder praktisch gar nicht (Geräte nach Bild d, e) erfasst, ist möglichst die Messung des Schutzleiterstroms bzw. des Berührungsstroms mit Netzspannung durchzuführen (Geräte nach Bild b, c, d). Und wenn auch auf sie verzichtet werden muss (Geräte nach Bild a, e), bleiben nur das Besichtigen und das Erproben zum Nachweis der Sicherheit übrig. Das heißt: · Die Norm lässt - notgedrungen - mitunter auch einen etwas schmalbrüstigen Nachweis der Sicherheit zu. · Der Prüfer darf dann in ähnlichen Fällen - die ja nicht alle in der Norm ausdrücklich genannt werden können - ebenso urteilen und ähnliche Festlegungen treffen. · Die Norm ist weder ein Gesetz noch ein Kochbuch, sondern eine anerkannte Regel zum Nachdenken. Sie regelt, wie und worüber nachgedacht werden sollte. · Der Prüfer - die zum Prüfen befähigte und für das ordnungsgemäße Prüfen verantwortliche Person - muss kompetent genug sein, um bei jedem Gerät über „... Art, Umfang und Frist ...“ (Betr Sich V) der Prüfung selbst zu entscheiden. Literatur [1] Bödeker, K.; Kindermann, R.: Prüfen elektrischer Geräte nach DIN VDE 0702 - Anwendungsbereich, Begriffe, Prüfablauf und -geräte. Elektropraktiker, Berlin 58(2004)9, S. 718-721. K. Bödeker Zielbezeichnungen für Leitungen in Verteilern ? Stromkreisverteiler im Wohnungsbau bestehen meist aus lediglich 12 Leitungsschutzschaltern und einem RCD. Sind auch bei diesen übersichtlichen Anlagen Zielbezeichnungen auf den abgehenden Kabeln erforderlich oder genügt es, wenn diese auf den entsprechenden Leitungsschutzschalter bzw. unter diesen auf der Frontabdeckung des Verteilers angebracht werden? ! Nach DIN VDE 0100-510, Abschn. 514.2, müssen Kabel- und Leitungsanlagen so angeordnet oder bezeichnet werden, dass sie bei Inspektion, Prüfung, Reparatur oder Änderung der Anlage zugeordnet werden können [1]. Es geht hier im Interesse der Sicherheit um eine eindeutige Zuordnung und Erkennbarkeit der Anschlüsse und nicht um eine formale Erfüllung von Festlegungen. Aus Abschnitt 514.5 „Schaltpläne“ in [1] ist deshalb auch zu entnehmen, dass bei einfachen Anlagen an Stelle von Schaltplänen notwendige Angaben zum Aufbau der Stromkreisverteiler und zur Identifizierung der Schutz-, Trenn- und Schalteinrichtungen bei einfachen Anlagen durch Auskünfte in Form einer Liste oder Tabelle ersetzt werden können. Wie Sie in Ihrer Fragestellung völlig zu Recht betonen, gehören Elektroinstallationen in Wohnungen zu den übersichtlichen Anlagen, auf die diese Festlegungen zutreffen. Sie befinden sich in Übereinstimmung mit den Normen, wenn sie auf der Frontabdeckung des Verteilers deutlich machen, welche Anschlüsse dem jeweiligen Leitungsschutzschalter, z. B. „LS 1 Waschmaschine Badezimmer“ zugeordnet wurden. Sind auf dem Verteilergehäuse unterhalb der Teilungseinheiten Zahlen vorhanden, so lässt sich in Verteilern mit Tür auf der Innenseite ein Stromkreisverzeichnis anordnen. Literatur [1] DIN VDE 0100-510:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen. H. Senkbeil Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 8
Autor
- H. Senkbeil
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