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Recht | Betriebsorganisation

Wer welche Arbeiten ausführen darf

ep9/2023, 1 Seite

In unserer Wohnungsbaugesellschaft gibt es auch eine Abteilung, in der ausgebildete Elektrofachkräfte für Instandhaltungen und Reparaturen zuständig sind. Da wir immer wieder darüber diskutieren, wer welche Arbeiten ausführen darf, bin ich auf der Suche nach einer schriftlichen Regelung. Dazu ist noch zu sagen, dass es keinen eingesetzten Elektromeister im Unternehmen gibt. Können Sie mir hier weiterhelfen? Gibt es eine Vorschrift oder ein Regelwerk, in denen die Arbeiten aufgeführt werden, die eine Elektrofachkraft selbstständig ausführen darf? Mit großem Interesse lese ich im ep den Fachbeitrag „Aktualisierung der Norm DIN VDE 1000-10“ in ep 08/21 [1]. Wenn ich den Beitrag und die Normen richtig lese und verstanden habe, dürfen ausgebildete EFKs alle elektrischen Arbeiten ausführen. Mit den Ausnahmen, dass sie entweder fachlich nicht geeignet sind oder wenn sie eine Gefährdung erkennen. Ein fachlicher Vorgesetzter ist nicht notwendig. Hier sollte aber eine VEFK bestimmt werden. Bei nur zwei Mitarbeitern wäre das entweder einer der beiden oder eine externe Person. Bin ich richtig in meiner Vermutung?


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Autoren
  • Dipl. Ing. (FH) René Rethfeldt
  • Michael Wulf
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