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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Verteiler für Anlagen mit Funktionserhalt

ep5/2002, 1 Seite

Wir haben den Verteiler für die Rauchschutzdruckanlage der Aufzugsschächte eines Hochhauses im Heizungsraum aufgestellt. Die Druckerhöhungsventilatoren werden über eine Leitung in Funktionserhalt E 90 versorgt, da sie über mehrere Brandabschnitte führt. Die Durchbrüche für diese Leitung wurden mit zulassungsgemäßen Brandschottungen in S 90 verschlossen. Der TÜV beanstandete diese Anlage mit der Begründung, dass der Steuerschrank nicht im Heizungsraum aufgestellt sein darf. In welcher Vorschrift oder Verordnung steht dies geschrieben?


Normen (allgemein: DIN VDE 0100, als Schaltgerätekombination DIN VDE 0660 Teil 500 ff., als Maschinenausrüstung DIN VDE 0113 und eventuell in Abhängigkeit vom Einsatzort weitere Normen) entsprechen. Werden diese Schränke in den Verkehr gebracht (verkauft, mitgeliefert usw.) müssen sie mit der CE-Kennzeichnung ausgestattet werden. Voraussetzung dafür ist die sog. Konformitätserklärung, d. h. die von Ihnen abzugebende Erklärung, die Richtlininien der EU eingehalten zu haben. Wenn Sie als Elektrofachkraft von Ihrem Unternehmer mit der technischen Verantwortung für das Herstellen (Entwicklen, Projektieren, Konstruieren, Anfertigen) und dem Prüfen dieser Schaltgerätekombinationen betraut wurden, ist nichts dagegen einzuwenden. Ob Sie sich selbst dieser Aufgabe gewachsen fühlen, ob Sie die sich aus den Normen ergebenen technischen Anforderungen übersehen und auf den jeweils speziellen Fall anwenden können, das müssen Sie selbst entscheiden. Erfahrungsgemäß sind nicht nur viele Formalitäten zu bewältigen, sondern auch viele theoretische Betrachtungen und praktische Erfahrungen erforderlich. Je nach dem elektrotechnischen Inhalt der Schränke kann alles recht einfach zu lösen, aber auch äußerst kompliziert sein und den Prüfer zur Verzweiflung treiben. Aber das werden Sie beim Betrachten der Norm DIN VDE 0660 Teil 500 selbst bemerken. Sicher ist, wenn Sie das Erfüllen der Vorgaben der Normen nicht überzeugend nachweisen können, dürfen Sie weder die CE-Kennzeichnung aufbringen noch die Schränke anderen Betreibern zur Verfügung stellen. Ohne dass eine in dieser Angelegenheit sehr erfahrene Fachkraft alles angesehen, beurteilt und Ihnen ihren Rat über die Verfahrensweise gegeben hat, sollten Sie die Verantwortung für diese Aufgabe nicht übernehmen. Zu Ihren Zusatzfragen ? Es gibt etliche Beiblätter zu den DIN-Normen (z. B. DIN VDE 0660 Teil 500). Genügt jeweils das aktuelle Blatt (hier speziell VDE 0660 Teil 500/A2:1997-09)? ! Wenn der von Ihnen gefertigte Schaltschrank nicht durch einen gesonderten Teil direkt erfasst wird, er also nicht als Baustromverteiler (Teil 501), Schienenverteiler (Teil 502) usw. bezeichnet wird, und auch nicht für eine solche Verwendung bestimmt ist, dann genügt die Bezugnahme auf DIN VDE 660 Teil 500 einschließlich der aktuellen Ergänzungen dieses Teils. ? Sind Schaltschränke, da sie den Normen 0100 und 0113 zu entsprechen haben, mit zwei Messgeräten zu prüfen - z. B. Gossen Metrawatt 0100S-II und Profitest 204? ! Nein. Mit welchem der für derartige Messungen geeigneten Messgerät Sie den geforderten Nachweis führen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig und nötig ist einzig und allein, dass Sie als Elektrofachkraft letztlich anhand der Messergebnisse entscheiden, jawohl, es ist alles in Ordnung. Geeignet sind für diese Messungen (an Anlagen oder an der Baueinheit als Teil einer Anlage) nach den Angaben der Norm DIN VDE 0100 Teil 610 Geräte, die nach der Norm DIN VDE 0413 hergestellt wurden. Das ist bei den von Ihnen angegebenen Geräten der Fall. Probleme, oder sagen wir besser, unterschiedliche Ansichten gibt es beim Nachweis des Schutzleiterdurchgangs, wenn Sie eine Maschinensteuereung nach DIN VDE 0113 prüfen. Dort wird ein Prüfstrom von 10 A gefordert. Aber letztlich ist auch hier die von Ihnen getroffene Entscheidung das wichtigste Merkmal. Sie entscheiden und tragen auch die Verantwortung. Welches Prüfgerät Sie anschaffen, ist somit unter Beachtung der Häufigkeit seiner Benutzung für eine Machinensteuerung und der Möglichkeit der anderweitigen Nutzung zum Prüfen ortsveränderlicher Geräte von Ihnen zu entscheiden. Nicht die Vielfalt der Prüfgeräte, die Kompetenz des Prüfers ist der Knackpunkt. ? Ist eine messgerätetechnische Überprüfung und Dokumentation der Messergebnisse zwingend erforderlich? ! Wenn Sie ohne Messungen die Entscheidung treffen können und Ihre Aussage dann auch stimmt, kann Ihnen letzlich keiner etwas vorwerfen. Formal allerdings, könnte Ihr Kunde sagen: „Sie haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten, dort wird das Messen als nötig angesehen. Weisen Sie mir nach, dass Ihre Prüfmethode und Ihre Entscheidung die gleiche Qualität haben wie die einer Messung nach DIN VDE 0100 usw.“ Dann sind Sie im Zugzwang und haben zumindest mehr Arbeit, als durch die Messung entstehen würde und den Ärger dazu. Ähnlich ist es mit dem Dokumentieren der Messergebnisse. Nirgendwo ist zwingend vorgegeben, dass Sie die Prüfergebnisse dokumentieren müssen und wie diese Dokumentation aussehen soll. Es sei denn, der Vertrag mit dem Kunden legt derartiges fest. Im Interesse der eigenen Sicherheit, zum Nachweis der erfolgten Prüfungen und um eine bessere Ausgangsposition bei etwaigen Streitfällen zu haben, empfiehlt sich das sorgfältige Aufschreiben, d. h. das Dokumentieren der Messergebnisse, in jedem Fall. Es gehört einfach zu einer Prüfung dazu. Ob Sie diese Messergebnisse dann auch dem Kunden mit dem Schaltschrank oder nur auf Anforderung übergeben, dass ist von Ihnen zu entscheiden. K. Bödeker Verteiler für Anlagen mit Funktionserhalt ? Wir haben den Verteiler für die Rauchschutzdruckanlage der Aufzugsschächte eines Hochhauses im Heizungsraum aufgestellt. Die Druckerhöhungsventilatoren werden über eine Leitung in Funktionserhalt E 90 versorgt, da sie über mehrere Brandabschnitte führt. Die Durchbrüche für diese Leitung wurden mit zulassungsgemäßen Brandschottungen in S 90 verschlossen. Der TÜV beanstandete diese Anlage mit der Begründung, dass der Steuerschrank nicht im Heizungsraum aufgestellt sein darf. In welcher Vorschrift oder Verordnung steht dies geschrieben? ! Die Forderung des TÜV ist korrekt. Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits erwähnten, müssen Verteiler, aus denen Anlagen mit Funktionserhalt versorgt werden, in einer Feuerwiderstandsklasse gekapselt sein, die der geforderten Funktionserhaltsklasse entspricht. Das ist in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR, Fassung 03/2000, unter Abschnitt 5.1.2 zu finden. Wenn der Verteiler im Heizungsraum verbleiben muss, bieten sich die in der MALR genannten drei Möglichkeiten an: a) Es wird ein eigener Raum abgemauert, dessen Wände, Decken und Türen F 90 besitzen; die Türen dürfen brennbar, also in T 90-B ausgeführt sein, oder b) der Verteiler wird gegen einen solchen gewechselt, der die Prüfung F 90 oder E 90 in Anlehnung an DIN 4102 Teil 12 bestanden hat, oder c) der installierte Verteiler wird allseitig mit Bauteilen einer Feuerwiderstandsklasse F 90 umgeben, wobei auch hier die Klappe oder Tür brennbar, also F 90-B sein darf. Die Variante c) ist mit Blick auf die Zugänglichkeit nicht zu empfehlen. F. Schmidt Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 5 379 Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. Normenauszüge in diesem Heft

Autor
  • F. Schmidt
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