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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz | Fortbildung

Verantwortlichkeit beim Planen und Errichten von Brandmeldeanlagen

ep10/2007, 1 Seite

Als zertifizierter Facherrichter nach DIN 14675 beschäftige ich mich immer wieder mit der Frage der Verantwortung bei der Errichtung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Bedingt durch die verschiedenen Phasen bei der Errichtung einer Brandmeldeanlage benötige ich als Facherrichter keine Zertifizierung als Planer. Ganz genau genommen muss ich gemäß DIN 14675 nur die Anlagen montieren, in Betrieb setzen und warten können. Folgende Fragen ergeben sich: Muss der Fachplaner nach der DIN 14675 zertifiziert sein und muss er mir das auch dokumentieren? Übernehme ich mit der Errichtung auch die Verantwortung für die Planung? Darf ich mit der Montage beginnen, ohne die Planungszertifizierung gesehen zu haben? Wie sollte sich ein staatlich geprüfter Sachverständiger bei einem nicht zertifizierten Planer verhalten? Leider gibt es viele Meinungen, aber nichts Genaues mit Hinweisen auf Vorschriften oder Ähnliches. Dies führt zu einer Verunsicherung bei einem doch recht heiklen Thema.


   

Autor
  • F. Schmidt
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