Elektrotechnik
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Blitz- und Überspannungsschutz
Umgang mit einer alten Blitzschutzanlage
ep9/2009, 1 Seite
ständiger) mit den Aufgaben der „Befähigten Person“ zu betrauen. An diesem Sachverhalt ändert sich nichts, wenn der Netzmeister als „Verantwortliche Elektrofachkraft“ eingesetzt wurde oder wird. Es ist möglich, die „Verantwortliche Elektrofachkraft“ hinsichtlich Aufgaben und Verantwortung mit der „Befähigten Person“ gleichzusetzen. Insofern gelten dann die genannten Kriterien für deren Auswahl in gleicher Weise. Im Rahmen seiner Verantwortung darf der Arbeitgeber bzw. der zuständige Vorgesetzte diesen Mitarbeiter mit den Qualifikationen „Elektroinstallateur“ und „Netzmeister“ durchaus als „Befähigte Person... “ oder als „Verantwortliche Elektrofachkraft für das Prüfen der elektrischen Betriebsmittel“ einsetzen. Er kennt diesen Mitarbeiter und kann ihn als Persönlichkeit sowie auch hinsichtlich seiner menschlichen Qualitäten beurteilen. Natürlich ist er dann auch für die Richtigkeit seiner Auswahl verantwortlich. Die weiteren formellen, fachlichen Voraussetzungen sind, dass · der betreffende Mitarbeiter sich dazu bereit erklärt und bestätigt, dass er in der Lage ist, diese Aufgabe wahrzunehmen und · ihm die aus seiner Sicht notwendigen Qualifizierungen und Informationen (Messgeräteseminar, Bezug einer Fachzeitschrift, Anschaffung von Fachliteratur [1] bis [6]) ermöglicht sowie · notwendige materielle Voraussetzungen (Prüfgeräte, betriebliche Organisation usw.) geschaffen werden. Wichtig ist auch noch, dass dem betreffenden Mitarbeiter, also der „Befähigten Person“, von seinem Vorgesetzten Weisungsfreiheit [2] für die innerhalb seiner fachlichen Verantwortung erforderlichen Entscheidungen zuerkannt wird. Damit wird dann nochmals deutlich, dass die „Befähigte Person“ auch dafür verantwortlich ist, bei schwierigen Problemen zu entscheiden, ob sie eine Beratung durch ihren Vorgesetzten oder gegebenenfalls durch Sachverständige, andere Elektrofachkräfte usw. als notwendig ansieht. Literatur [1] Betriebssicherheitsverordnung - Betr Sich V vom 27. September 2002. [2] Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS 1203 vom 18. November 2004. Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen. [3] Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS 2131 vom 12. November 2007. Elektrische Gefährdungen. [4] BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. [5] DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte. Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit. [6] Bödeker, K.: Prüfen ortsfester und ortsveränderlicher Geräte. 6. aktualisierte Auflage. Berlin: Huss-Medien Gmb H, Verlag Technik 2008. K. Bödeker Umgang mit einer alten Blitzschutzanlage ? Bei einer im Jahr 1973 fertiggestellten Wohnanlage mit bis zu acht Etagen stehen die Sanierung und die Dämmung der Fassaden an. Als Verwaltungsbeirat haben wir es uns in diesem Zusammenhang zur Aufgabe gemacht, unsere Blitzschutzanlage zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Die Ableitung der Blitzfanganlage des Flachdachs zum Fundamenterder erfolgt zum einen Teil über die Wasserrohrsteigeleitung sowie zum anderen Teil über eine lose Leitung, die mit durch den selben Schacht verläuft, in dem auch die Wassersteigeleitungen liegen. Ist es sinnvoll, oder sogar erforderlich, diese Ableitungen zu ändern? Ist es zulässig, an der Fassade angebrachte Ableitungen mit einer Wärmedämmung zu verkleiden? Alternativ zur Ableitung an der Fassade bestünde die Möglichkeit, die Ableiter durch Schächte (30 cm Durchmesser) zu führen, in denen nur Telefon- und Internetkabel verlegt sind. Ist diese Lösung zulässig? ! Es ist sehr wichtig, dass sich die Eigentümergemeinschaft darüber Gedanken macht, inwieweit die seit der Errichtung des Gebäudes bestehende Blitzschutzanlage noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht und den heutigen Anforderungen genügt, denn als Immobilieneigentümer hat man eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern. Aus rechtlicher Sicht besteht zunächst keine Veranlassung, eine bestehende zum Errichtungszeitpunkt vor mehr als 30 Jahren nach gültigen Normen mangelfrei errichtete und nach wie vor mangelfreie Blitzschutzanlage dem aktuellen Stand der Norm anpassen zu müsen. Die Beschreibung dieser Blitzschutzanlage lässt jedoch Zweifel an der Mangelfreiheit aufkommen. Ableitungen von Blitzschutzanlagen sollen so verlegt werden, dass der Blitzstrom möglichst außerhalb des Gebäudes gefahrlos zur Erde abgeleitet wird. Dabei muss zu anderen metallenen Installationen des Gebäudes ein Trennungsabstand eingehalten werden, um Überschläge von der Ableitung zu den metallenen Installationen zu vermeiden. Zu den metallenen Installationen zählen auch elektrische Anlagen und Systeme. Insofern ist die in der Anfrage beschriebene Installation der Ableitung in vorhandenen Versorgungsschächten als äußerst kritisch zu betrachten. Es ist deswegen dringend zu empfehlen, im Rahmen der anstehenden Wärmedämmung des Gebäudes eine Sanierung der Blitzschutzanlage und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik vorzunehmen. Dabei ist es möglich, die Ableitungen in oder unter der Wärmedämmung zu verlegen, wenn der verwendete Baustoff für die Wärmedämmung der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 [1] entspricht. Für die Erstellung eines technischen und kommerziellen Angebotes sollte eine Blitzschutzfachfirma beauftragt werden. Literatur [1] DIN 4102-1:1998-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. V. Raab Ausführung einer Not-Halt-Einrichtung ? Ich betreue ein Projekt, an dem es unterschiedliche Ansichten zur Umsetzung von Not-Halt Richtlinien gibt. Ertüchtigt werden Kohlebagger eines Kraftwerks. Zwei Kohlebagger fahren jeweils auf Schienen entlang eines Kohlebunkers und fördern Kohle aus dem Bunker auf ein Förderband. Dieses Förderband transportiert die Kohle auf ein weiteres Band. Die Kohle wird zerkleinert und in Bunker verteilt. Jeder Kohlebagger kommuniziert über eine für Not-Aus zertifizierte Funkverbindung mit dem Leitsystem des Kraftwerks. Auf dem Kohlebagger sind eine SPS S7 und an verschiedenen Orten insgesamt jeweils fünf Not-Halt-Taster installiert. Direkt an den Kohlebändern befinden sich entsprechende Reißleinen. Wir haben uns an die DIN EN ISO 13850 gehalten, in der steht, dass beim Betätigen des Not-Halts eines Baggers eine sofortige Unterbrechung der Energiezufuhr der Maschinen des Baggers erfolgen muss (Stopp-Kategorie 0). Dies wird auch befolgt. Was gilt diesbezüglich für das abfördernde Band? Momentan wird der Antrieb der Bandanlage über das Leitsystem gestoppt, wenn an einem Bagger der Not-Halt betätigt wird (Stopp-Kategorie 1). Folgende Verriegelungsabläufe haben wir realisiert: 1 eine Betätigung des Not-Halt-Tasters am Bagger führt zum Not-Halt des Baggers und zum Schutz-Aus des Kohlebandes über das Leitsystem; 2 ein Ausfall der Funkanlage führt zur Abschaltung des Baggers sowie der Bandanlage über das Leitsystem; 678 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 9 megacom ist ein deutscher Hersteller für Personennotsignalanlagen zur Absicherung von Einzelarbeitsplätzen, zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. 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Autor
- V. Raab
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