Störfilter in Netzleitungen
Zunächst sollte man zwischen der Zuleitung in der ortsfesten elektrischen Anlage und der Zuleitung zum Verbrauchsmittel (die Geräte für den Funkbetrieb) unterscheiden.
In der festen Installation wird man keinen direkten Hinweis zu Störfiltern im Schutzleiter finden. In DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540), Abschnitt 543.3.4 [1] heißt es lediglich in Bezug auf Geräte zur Überwachung der Wirksamkeit der Schutzvorkehrung (also zur Überwachung des Schutzleiters): „Wenn eine elektrische Überwachung der Erdung verwendet wird, dürfen die Überwachungseinrichtungen (z. B. Sensoren, Spulen, Stromwandler) in den Schutzleiter nicht eingefügt werden.“
Diese Aussage schließt jedoch indirekt ein, dass Geräte bzw. Anlagenteile, die die Schleifenimpedanz ZS erhöhen könnten, im Schutzleiter nichts zu suchen haben. Da eine sichere Abschaltung im Fehlerfall nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2] ganz wesentlich von der Höhe der Schleifenimpedanz abhängt, ist dies eine direkte Forderung des Personenschutzes.
Natürlich gibt es Störfilter, an die auch der Schutzleiter angeschlossen wird. Allerdings heißt das nicht zwingend, dass sich im Verlauf des Schutzleiters irgendwelche elektronischen Bauteile oder Drosseln befinden müssen. Möglicherweise wird der Schutzleiter im Filter lediglich durchgeschliffen. Man benötigt ihn aber im Filter unter Umständen, weil die Bauteile im Filter (z. B. Filterkondensatoren) einen Anschluss an den Schutzleiter benötigen.
Bezüglich nachträglicher Eingriffe in die ortsfeste Elektroinstallation gilt grundsätzlich, dass der Betreiber oder Nutzer der elektrischen Anlage davon absehen sollte, eigenhändig Veränderungen vorzunehmen. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) legt als gesetzliche Verordnung im § 13 (2) [3] hierzu Folgendes fest: „Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“
Wer dies ignoriert, weil er sich seiner Meinung nach bestens auskennt, übernimmt automatisch die Verantwortung für Störungen, Fehlfunktionen oder gefährliche Ereignisse wie Verletzungen durch Stromstöße oder die Entstehung eines Brands usw.; denn das Sicherheitskonzept der gesamten elektrischen Anlage kann auch durch kleinste Eingriffe oder Veränderungen unter Umständen infrage gestellt sein.
Ähnlich verhält es sich mit den nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmitteln, also den (meist an einer Steckdose betriebenen) Geräten. Hier übernimmt der Hersteller die Verantwortung für sein Produkt, und zwar vom Stecker bis zu den internen Bauteilen im Gerät.
Allerdings kommen im Innern des Gerätes oder in dessen Zuleitung unter Umständen aus Gründen der EMV Bauteile vor, die im Schutzleiter eingebracht wurden, z. B. Schutzleiterdrosseln. In der Norm DIN EN 60939-3 (VDE 0565-3-4) [4] mit dem Titel „Passive Filter für die Unterdrückung von elektromagnetischen Störungen – Teil 3: Filter, für die Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben sind“ heißt es im Abschnitt 4.4 dieser Norm: „In Filter eingebaute Schutzleiterdrosseln müssen die Anforderungen der entsprechenden Spezifikation(en) erfüllen.“
Und in DIN EN 60938-1 (VDE 0565-2) [5] mit dem Titel: „Drosseln zur Unterdrückung elektromagnetischer Störungen“ werden im (normativer) Anhang C Anforderungen an solche Schutzleiterdrosseln beschrieben. Je nach den zu erwartenden Strömen sowie Art und Umfang der zu unterdrückenden Störgrößen sind dies unter Umständen kleine Drosselspulen, die vor und/oder nach einem typischen Netzfilter in den Schutzleiter eingebracht werden (z. B. ERO Schutzleiterdrossel F 1755). Natürlich besitzen auch diese Drosseln eine Impedanz, die die Schleifenimpedanz erhöht. Der Hersteller solcher Geräte trägt die Verantwortung für sein Produkt und muss dementsprechend dafür sorgen, dass die sichere Abschaltung im Fehlerfall auch mit der Schutzleiterdrossel gewährleistet bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn auch hier davor gewarnt werden muss, das Gerät einschließlich seiner Anschlussleitung zu verändern. Denn wenn das geschieht, verliert das gesamte Gerät unter Umständen seine Zulassung, bzw. die Produkthaftung geht auf denjenigen über, der die Veränderung vorgenommen hat. Man muss sich vor Augen führen, dass auch eine erfahrene Elektrofachkraft nicht immer in der Lage ist, genau vorherzusagen, ob nach einem Eingriff oder eine Veränderung im oder am Gerät alle vom Hersteller vorgesehenen Schutzvorkehrungen noch sicher funktionieren. Muss die verantwortungsbewusste Elektrofachkraft diese Veränderung (aus welchen Gründen auch immer) vornehmen, würde sie sich zunächst mit dem Hersteller des Gerätes in Verbindung setzen und klären, welche negativen Auswirkungen die vorgesehene Veränderung möglicherweise hat.
Literatur
Literatur
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen und Schutzleiter.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2 477); zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 30. 10. 2020 I 2269.
DIN EN 60939-3 (VDE 0565-3-4):2016-09 Passive Filter für die Unterdrückung von elektromagnetischen Störungen Teil 3: Filter, für die Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben sind.
DIN EN 60938-1 (VDE 0565-2):2008-02 Drosseln zur Unterdrückung elektromagnetischer Störungen Teil 1: Fachgrundspezifikation.
- H. Schmolke
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