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Elektrotechnik | Energietechnik/-Anwendungen

Spannungsfall bei mittelspannungsseitigem Anschluss

ep10/2003, 1 Seite

Ein Kunde hat einen eigenen Trafo, der an ein 20-kV-Netz angeschlossen ist. Auf der Unterspannungsseite stehen 400 V/ 577,4 A zur Verfügung. Es ist eine Mittelspannungszählung installiert. Unmittelbar hinter den Trafo-Abgangsklemmen (etwa 4 m Kabellänge) ist ein Leistungsschalter installiert. Dahinter befinden sich drei Abgänge, jeweils absicherbar mit NH-Sicherungen. Einer dieser Abgänge ist noch frei. Daran soll ein bereits verlegtes Erdkabel angeschlossen werden, welches einen Neubau versorgen soll. Bei dem zu erwartenden Strom und der Länge des Kabels beträgt der Spannungsfall bis zur Hauptverteilung des Neubaus schon fast 4 %, bis zum Ende einiger Verbraucher teilweise bis zu 7 % (beim Einsatz „üblicher“ Querschnitte). Wie ist für diesen Fall (eigener Trafo) der maximal zulässige Spannungsfall definiert oder muss ich hier einen zulässigen Spannungsfall von 4 % vom Trafo bis zum Verbrauchsmittel ansetzen? Die Konsequenz wäre dann die Erhöhung des Kabelquerschnitts.


Spannungsfall bei mittelspannungsseitigem Anschluss ? Ein Kunde hat einen eigenen Trafo, der an ein 20-kV-Netz angeschlossen ist. Auf der Unterspannungsseite stehen 400 V/ 577,4 A zur Verfügung. Es ist eine Mittelspannungszählung installiert. Unmittelbar hinter den Trafo-Abgangsklemmen (etwa 4 m Kabellänge) ist ein Leistungsschalter installiert. Dahinter befinden sich drei Abgänge, jeweils absicherbar mit NH-Sicherungen. Einer dieser Abgänge ist noch frei. Daran soll ein bereits verlegtes Erdkabel angeschlossen werden, welches einen Neubau versorgen soll. Bei dem zu erwartenden Strom und der Länge des Kabels beträgt der Spannungsfall bis zur Hauptverteilung des Neubaus schon fast 4 %, bis zum Ende einiger Verbraucher teilweise bis zu 7 % (beim Einsatz „üblicher“ Querschnitte). Wie ist für diesen Fall (eigener Trafo) der maximal zulässige Spannungsfall definiert oder muss ich hier einen zulässigen Spannungsfall von 4 % vom Trafo bis zum Verbrauchsmittel ansetzen ? Die Konsequenz wäre dann die Erhöhung des Kabelquerschnitts. ! Beim Anschluss eines Abnehmers an das Mittelspannungsnetz eines Versorgungsnetzbetreibers (VNB) kann auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt V) nicht Bezug genommen werden. Ebenso wenig gelten hier die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Der mit der Planung und/oder der Errichtung der Abnehmeranlage beauftragte Betrieb hat hier eigenständig eine Entscheidung über die qualitätsgerechte Bereitstellung der Energie zu treffen. Er muss sichern, dass der Betreiber seine elektrischen Verbrauchsmittel mit den angegebenen Kenndaten an das Netz anschließen und ohne Störungen betreiben kann. Folgendes sollte beachtet werden: 1.Die Betriebsspannung an den Geräteanschlussklemmen muss ausreichend hoch sein und darf nicht zu stark abfallen. Von Ausnahmen abgesehen ist in den Niederspannungsnetzen allgemein eine Netzspannung 230/400 V üblich. Da keine anderen Angaben vorliegen, wird davon ausgegangen, dass das auch in Ihrem Falle zutrifft. Hier sollte DIN IEC 38 beachtet werden. Nach diesen Angaben richten sich die Hersteller elektrischer Betriebsmittel und die Betreiber öffentlicher Niederspannungsnetze. Gemäß DIN IEC 38 darf bis zum Jahre 2003 die Betriebsspannung in den Grenzen von - 10 % = 207 V bis + 6 % = 244 V schwanken. Ab 2003 ist eine Schwankungsbreite von ! 10 % und damit von 207 V bis 253 V zugelassen. Sie sollten Ihr Netz so gestalten, dass die vorgenannten Werte eingehalten werden. 2.Damit die unter Punkt 1 genannte Empfehlung eingehalten werden kann, muss die Höhe des Spannungsfalls selbst bestimmt werden. Die in DIN VDE 0100-520 im Abschnitt 525.1 gegebene Empfehlung, 4 % nicht zu überschreiten, ist deshalb in diesem Fall nicht ausschlaggebend. Hier sind sowohl höhere als auch niedrigere Werte möglich. Im Netzanschlussvertrag zwischen dem VNB und dem Abnehmer müssten normalerweise technische Angaben ausgewiesen sein, die als Bezugsbasis für die Bestimmung des Spannungsfalls nutzbar sind. Sie sollten ggf. mit dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) Rücksprache halten. Der in der Anmerkung zum Abschnitt 525.1 in [1] gegebene Hinweis auf höhere Werte bei Verbrauchsmitteln mit höheren Einschaltströmen gilt auch hier. Literatur [1] DIN VDE 0100-520:1996-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 52: Kabel- und Leitungssysteme (-anlagen). H. Senkbeil Prüfung ortsveränderlicher Geräte ? In BGV A2 (früher VBG 4) sind die Prüffristen für ortsbewegliche Betriebsmittel und Steckverbindungen vorgeschrieben. Kann bei Verwendung von ortsbeweglichen FI-Schutzschaltern diese Prüfung entfallen? In welchen Zeitabständen sind die FI-Schutzschalter zu prüfen? Welche Rechtsgrundlage ist zutreffend? ! Die von Ihnen genannte Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 ist die rechtliche Grundlage für die regelmäßig und rechtzeitig durchzuführende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (Wiederholungsprüfung). Gegebenenfalls sind auch andere Unfallverhütungsvorschriften verbindlich, die aber praktisch mit der UVV BGV A2 inhaltlich identisch sind. Dies gilt für ortsfeste und ortsveränderliche/ortsbewegliche Anlagen und Betriebsmittel (Geräte), egal wie diese benannt werden, welche Aufgabe oder Funktion sie haben. Benannt und empfohlen werden in diesen UVV auch Prüffristen. Das heißt, es wird angegeben, was unter „regelmäßig“ und „rechtzeitig“ zu verstehen ist, wenn der jeweils verantwortliche Unternehmer bzw. seine Elektrofachkraft unter Beachtung auch der örtlichen Einsatzbedingungen festlegt, wie oft und wie intensiv seine Anlagen und Betriebsmittel zu prüfen sind. Dies gilt natürlich auch für die FI-Schutzschalter. Sind sie ortsfest, so erfolgt ihre Prüfung im Zusammenhang mit der Prüfung der Anlage nach den Normen DIN VDE 0105 Teil 100/DIN VDE 0100 Teil 610. Sind sie ortsveränderlich (PRCD), so erfolgt ihre Prüfung als Einzelgerät unter Beachtung der Normen DIN VDE 0702/ DIN VDE 0100 Teil 610. In beiden Fällen ist unter Berücksichtigung der Bedeutung ihrer Schutzfunktion für die Sicherheit von Personen auch zwischendurch eine Prüfung vorzunehmen, d. h. · halbjährlich (s. Vorgabe auf den Schaltern selbst) · in kürzeren Zeitabständen, wenn die Umstände (z. B. Baustellenbedingungen) dies erfordern sogar täglich. Diese Zeitabstände werden - wie auch für alle anderen Betriebsmittel - von einer dazu berechtigten Institution (z. B. Berufsgenossenschaft in der UVV BGV A2 oder Versicherung) ausdrücklich empfohlen (nicht vorgeschrieben!). Konkret festgelegt werden müssen sie unter Beachtung der besonderen Bedingungen vor Ort vom jeweils Verantwortlichen. Ein Verzicht auf die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten, die über einen FI-Schutzschalter versorgt und von ihm geschützt werden, ist nicht zulässig. Diese kategorische Feststellung ergibt sich aus der Schutzphilosophie der Elektrotechnik, die im Gerätesicherheitsgesetz festgelegt und in den Normen (DIN VDE 0100 Teile 410/470 sowie DIN VDE 0105 Teil 100) umgesetzt wurde. Danach sind alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel immer so auszuführen (errichten), dass · der Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) und · der Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) gewährleistet ist und außerdem immer regelmäßig/rechtzeitig so zu warten/prüfen und instandzusetzen, dass · die beiden genannten (und alle anderen vorgegebenen Schutzmaßnahmen) in ihrer Wirksamkeit erhalten bleiben. Zu dieser Schutzphilosophie gehört auch, dass eine dritte zusätzliche Schutzmaßnahme, Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 752 LESERANFRAGEN NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind.

Autor
  • H. Senkbeil
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