Betriebsführung
Sozialversicherung - Änderungen im Jahr 2008
ep12/2007, 1 Seite
Anpassung wichtiger Grenzwerte Die meisten Grenzwerte in der Sozialversicherung werden zum 1. Januar 2008 an die Gehaltsentwicklung angepasst. Besonderheit in 2008 Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für die neuen Bundesländer wird aufgrund der negativen Einkommensentwicklung in den vergangenen Jahren etwas abgesenkt - die Entwicklung der Löhne und Gehälter fließt erst zeitversetzt in die Berechnung der Grenzwerte ein. Mit Hilfe des Faktors „F“ wird bei Beschäftigten in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 400 Euro und 800 Euro das beitragspflichtige Entgelt ermittelt. Ab 1. Januar 2008 beträgt der Faktor „F“ 0,7732. Aktuelle Rechtsänderungen · Krankenkassenwahlrecht erweitert. Es gilt ab 1. Januar 2008 auch für die Seekrankenkasse. · Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ausreichend. Aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer benötigen keinen Ersatz-Sozialversicherungsausweis mehr. Künftig ist die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung oder die Bestätigung des ausländischen Versicherungsträgers - in Europa der Vordruck E 101 - ausreichend. · Beitragsnachweis vor Fälligkeit beizubringen. Der Beitragsnachweis ist künftig spätestens zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin an die Krankenkasse zu übermitteln. · Statusfeststellungsverfahren ausgedehnt. Dieses obligatorische Verfahren zum Überprüfen des Arbeitnehmerstatus - bisher für Gmb H-Geschäftsführer und beschäftigte Ehegatten vorgeschrieben - wird auf die Kinder des Betriebsinhabers ausgedehnt. · Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen nur noch für vier Jahre. Rentenversicherungsbeiträge dürfen künftig nur noch im Rahmen der vierjährigen Verjährungsfrist erstattet werden. Ältere, zu Unrecht entrichtete Beiträge gelten jetzt als ordnungsgemäß gezahlte Pflichtbeiträge. · Vorabmeldungen maschinell erledigen. Vorabmeldungen von Arbeitsentgelt an die Rentenversicherung, z. B. bei einem Rentenantrag des Arbeitnehmers oder für den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, müssen ab 2008 im Rahmen des Meldeverfahrens maschinell an die Rentenversicherung übermittelt werden. · Einheitliche Vordrucke für Erstattungsanträge. Für die Erstattungsanträge von Leistungen aus der Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2) stehen jetzt einheitliche abgestimmte Vordrucke für alle Krankenkassen zur Verfügung. · Krankengeldzuschüsse des Arbeitgebers. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind beitragsfrei, wenn sie zusammen mit der Lohnersatzleistung das Nettoentgelt nicht übersteigen. Ab 2008 wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt, sodass geringfügige Überschreitungen bis zu diesem Betrag unschädlich bleiben. J. Heidenreich 1) Bei Redaktionsschluss waren noch nicht alle gesetzlichen Änderungen endgültig verabschiedet Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 12 1084 BETRIEBSFÜHRUNG Sozialversicherung - Änderungen im Jahr 2008 Beim Übergang von 2007 zum neuen Jahr 2008 sind wieder eine Reihe von Änderungen in der Sozialversicherung 1) zu beachten. So wird beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit angehoben. Dagegen wird bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung auch zukünftig nach Ost und West differenziert. Tafel Die ab 1. Januar 2008 geltenden Grenzwerte Wert 2008 Veränderung zu 2007 Jahresarbeitsentgeltgrenze - allgemein (Krankenversicherungspflichtgrenze) 48150 Euro Jahresarbeitsentgeltgrenze - besondere Grenze für Personen, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren 43200 Euro Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 43200 Euro monatlich 3600 Euro Beitragsbemessungsgrenze - West, Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 63600 Euro monatlich 5300 Euro Beitragsbemessungsgrenze - Ost Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 54000 Euro monatlich 4500 Euro Bezugsgröße - West monatlich 2485 Euro Bezugsgröße - Ost monatlich 2100 Euro Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)* monatlich 400 Euro Geringverdienergrenze (Auszubildende)*) monatlich 325 Euro Beitragszuschuss (Höchstbetrag) für privat Krankenversicherte 250,20 Euro *) Diese Grenzwerte sind im Gesetz festgeschrieben und werden nicht regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst. Tafel Sachbezugswerte 2008*) West + Ost Sachbezugswert für Verpflegung (monatlich) 205 Euro Sachbezugswert für Unterkunft (monatlich) Beschäftigte allgemein 198 Euro Auszubildende und Jugendliche 168,30 Euro *) Seit 1. Januar 2008 sind diese Werte in den alten und neuen Bundesländern einheitlich. Tafel Beitragssätze Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz je nach Kasse Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 13 % Zusatzbeitrag für alle Mitglieder 0,9 % Pflegeversicherung Allgemein 1,7 % *) Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % Rentenversicherung Allgemein 19,9 % Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 15 % Arbeitslosenversicherung 3,3 % *) Zum 1. Juli 2008 ist im Rahmen der Pflegeversicherungsreform eine Erhöhung auf 1,95 % geplant.
Autor
- J. Heidenreich
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