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Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Sicherheit als Dienstleistung

Brandschutz als „Rundum-sorglos-Paket“
ep5/2021, 2 Seiten

„Safety as a Service“ überträgt ein immer beliebter werdendes Vertragsmodell auf Brandmeldeanlagen. Gebäudeeigentümer und -betreiber können damit ihre Liegenschaften durch moderne normenkonforme Systeme schützen, ohne dass dafür ein Eigeninvestitionsbedarf entsteht.


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Die Entscheidung für Investitionen fällt gerade in unsicheren Zeiten nicht leicht. Wie wäre es, wenn sich Eigentümer, Investoren, Betreiber und Planer von Gebäuden dennoch ein Höchstmaß an Flexibilität sichern und betriebswirtschaftlich den Rücken freihalten? Wenn Investitionskosten zur Anschaffung und Modernisierung teurer Strukturen entfallen und stattdessen lediglich Servicekosten entstehen? Bei der Datenspeicherung und -verwaltung in Unternehmen setzen sich Cloud-Dienste aufgrund ihrer Vorteile in großem Umfang durch: Die Systeme sind stets auf dem neuesten Stand, werden von Profis überwacht und bieten eine hohe Verfügbarkeit.

Auch für den Brandschutz ist dieses Modell geeignet. Die Hardware als Eigentum zu besitzen, ist nicht entscheidend, vielmehr rücken Funktionalität und daraus entstehende Mehrwerte in den Fokus. Betreiber und Planer interessieren sich in erster Linie dafür, ein Gebäude zu erstellen und es betriebswirtschaftlich optimal zu betreiben. Dazu gehören die Erfüllung von Bauauflagen und die Einhaltung von Normen, um einerseits das Gebäude bewirtschaften zu dürfen und andererseits im Schadenfall nicht belangt werden zu können.

Brandmeldeanlagen im Service-Modell

Mit „Safety as a Service“, einem neuen Angebot von Siemens Smart Infrastructure, überträgt der Anbieter das populäre Vertragsmodell „X as a Service“ (Bild 1) erstmals auf Brandmeldeanlagen und damit auf einen Anwendungsbereich, in dem der Schutz von Menschen und Gebäuden, die Funktionalität sowie die Sicherheit im Mittelpunkt stehen.

Bild 1: Vorteile von X-as-a-Service-Modellen (Quelle: Siemens)

Beim Bau oder Umbau von Nichtwohngebäuden wird zumeist die Installation einer Brandmeldeanlage gefordert, um das Leben und die Gesundheit der sich im Gebäude befindlichen Menschen zu schützen. Auch Versicherer fordern unter Umständen den Einbau oder die Modernisierung eines solchen Systems, um das versicherte Risiko zu minimieren. Als unverzichtbarer Bestandteil von Brandschutzkonzepten in Gebäuden, Produktionsanlagen und anderen Infrastrukturen unterliegen Brandmeldesysteme strengen Vorgaben in Bezug auf die zu verwendenden Produkte, den Anlagenaufbau und -betrieb. Im Fokus steht dabei die DIN 14675 [1], in der die Planung, Bau und Betrieb entsprechender Anlagen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg geregelt werden. Deshalb ist es nicht mit dem Einbau einer modernen Anlage getan. Der Betreiber ist auch in der Pflicht, sie normenkonform instand zu halten und bei Umnutzung oder Umbau von Räumlichkeiten anzupassen. Damit sich Betreiber ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, bietet Siemens im Rahmen des „Safety as a Service“-Modells jedoch nicht nur die normenkonforme Wartung und Instandhaltung. Darüber hinaus enthält das Dienstleistungspaket Angebote, die die Unterstützung der Kunden sowohl im täglichen Betrieb als auch bei der optimalen Nutzung der Anlagen umfassen. Der Vorteil liegt insbesondere für Betreiber größerer Liegenschaften und Infrastrukturen auf der Hand: Sie können mit „Safety as a Service“ alle normenseitigen Vorgaben des anlagentechnischen Brandschutzes komfortabel und sicher erfüllen, ohne sich selbst um Hardware und Service kümmern zu müssen.

Ein Vertragspartner und ein Vertrag

Mit der Dienstleistung „Safety as a Service“ werden normenkonform die behördlichen Auflagen beziehungsweise die kundenspezifischen Anforderungen rund um die Brandmeldeanlage in einem vertraglich definierten Umfang erfüllt: Siemens projektiert und installiert die komplette Anlage mit Zentralen, Meldern und anderen Peripheriegeräten und stellt sie im Rahmen eines Servicevertrags über die Laufzeit mit monatlich gleichbleibenden Servicegebühren zur Verfügung (Bild 2). Im Unterschied zum Mietgeschäft kommt das Modell ohne Kaufanteil aus. Auch die Kosten für Montage und Leitungsnetz entfallen.

Bild 2: Betreiber k

Über die Nutzung der Anlagenhardware hinaus umfasst das Paket weitere Services. Beispielsweise ist eine Fernaufschaltung mit der Möglichkeit der Bedienerunterstützung und somit die Steigerung der Anlagenverfügbarkeit per Remote-Service Teil des Pakets. So können Störungen behoben werden, ohne eigene Mitarbeiter organisatorisch zu belasten. Etwaige Instandsetzungskosten fallen zudem keine an: Selbst bei Schäden durch Vandalismus oder Fehlbedienungen besteht ein Versicherungsschutz.

Kosten bleiben stabil

Da Preissteigerungen über die Laufzeit vertraglich ausgeschlossen sind, können Betreiber auf Grundlage gut planbarer linearer Kosten kalkulieren. Weil die Anlagen und Systeme Eigentum des Anbieters bleiben, entstehen Betreibern keinerlei Investitionsausgaben (CAPEX), sondern lediglich laufende Betriebskosten (OPEX), die sich gegebenenfalls monatlich und transparent auf die Mieter pro Quadratmeter umlegen lassen.

Zur Entlastung von Unternehmen trägt zudem die Konzentration auf den Safety-Datenpunkt bei – ein Ansatz, der als einer der Zukunftstrends in der Brandmeldetechnik gilt. Dabei rücken die Kosten pro Safety-Datenpunkt in den Blick: Die „Safety as a Service“-Rate berechnet sich anhand eines bestimmten Betrages pro Safety-Datenpunkt. Die Anzahl der Datenpunkte und der davon abgeleitete Preis wird zu Beginn des Vertragsabschlusses festgelegt und bleibt für den vereinbarten Leistungsumfang über die komplette Laufzeit gleich. Bei einer Erweiterung der Anlage kann die zusätzliche Anzahl an Datenpunkten in den bestehenden Vertrag zu der bestehenden Laufzeit integriert werden. Eine Erweiterung führt nicht zu einer automatischen Verlängerung des Service-Vertrags.

Fazit

Neben maximaler Planbarkeit und höchster Transparenz zählt letztlich ein ganz entscheidender Punkt: „Safety as a Service“ entlastet von Verantwortung. Ein Brandmeldesystem ist keine Kernkompetenz der Geschäftsführung eines Unternehmens und führt nicht zur Steigerung seiner Umsätze. Die entsprechenden Systeme und gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen gelten als notwendiges Übel, mit dem Assets, Prozesse und Ressourcen so wenig wie möglich belastet werden sollen. „Safety as a Service“ ermöglicht die Übergabe wesentlicher Bestandteile der Betreiberverantwortung – und damit den Einkauf eines „Rundum-sorglos-Pakets“.


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Literatur

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb/DIN 14675-2:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma.


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