Elektrotechnik
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Arbeiten unter Spannung (AuS)
Sicheres Arbeiten unter Spannung
ep1/2006, 1 Seite
Für was und in welchem Umfang bin ich eigentlich verantwortlich? Auf mehrfache entsprechende Anfragen bei meinem Chef, wie es um meine elektrotechnische Verantwortung steht, erhalte ich keine Antwort. ! Der Unternehmer hat die oberste Verantwortung für eine „gerichtsfeste“ Organisation in seinem Unternehmen. Ist der Unternehmer bzw. der Chef selbst Elektrofachkraft, ist er auch die „oberste verantwortliche Elektrofachkraft“, die unternehmerische elektrotechnische Entscheidungen trifft. Ist der Unternehmer (Chef), wie im geschilderten Fall, selbst keine Elektrofachkraft, muss er die unternehmerische elektrotechnische Verantwortung auf eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ delegieren. Er muss klar und unmissverständlich (möglichst schriftlich) eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ benennen („bestellen“), die für ihn die oberste Fachverantwortung trägt. Er selbst darf keine Entscheidungen auf elektrotechnischem Gebiet treffen (siehe DIN VDE 1000-10, Abschn. 6). Nur dann verfügt er über eine rechtssichere Organisation in seinem Unternehmen. Anderenfalls setzt sich der Unternehmer bei einem Unfall bzw. Schadensfall dem Vorwurf des Organisationsverschuldens aus. Er kann selbstverständlich auch den Elektromeister, der für seine Arbeiten Fachverantwortung und Führungsverantwortung hat, mit dieser Aufgabe zusätzlich betrauen, indem er ihn zur „verantwortlichen Elektrofachkraft“ bestellt. Der Elektromeister sollte im Interesse der Sicherheit seines Unternehmens, aber auch um sich selbst gegen eventuelle rechtliche Konsequenzen abzusichern, so verhalten: · Seinen Chef über die Bedeutung der DIN VDE 1000-10 aufklären mit Hilfe einschlägiger Literatur (z. B. der bei WEKA erschienene Sonderdruck „Führungsverantwortung für elektrotechnische Sicherheit“ oder/und Kommentar zur BGV A3). · Ist der Elektromeister zur „verantwortlichen Elektrofachkraft“ bestellt, trifft er anstelle seines Chefs die erforderlichen elektrotechnischen Entscheidungen als Unternehmer und trägt dafür auch die rechtliche Verantwortung. · Ist der Elektromeister nicht zur „verantwortlichen Elektrofachkraft“ bestellt und muss eine unternehmerische elektrotechnische Entscheidung getroffen werden für die der Elektromeister keine Befugnisse hat, sollte er durch Information bzw. Meldung auf schriftlichem Wege die Entscheidung herbeiführen. Wenn sich nichts tut, sollte er erinnern und von seinen Erinnerungsschreiben Kopien sammeln. Diese können eventuell als Nachweis benötigt werden. · Falls der Unternehmer nicht reagiert, sollte der Elektromeister bei „Gefahr in Verzug“ die Arbeiten stoppen bzw. die Anlage/Einrichtung abschalten und dann den Unternehmer (Chef) entscheiden lassen. · Für seine eigenen Mitarbeiter hat der Elektromeister als Vorgesetzter bzw. Aufsichtführender selbstverständlich immer die Führungsverantwortung für die Arbeitssicherheit. Er ist insoweit „Arbeitsverantwortlicher“ im Sinne von DIN VDE 0105, Abschn. 3.2.1. J. Schliephacke Sicheres Arbeiten unter Spannung ? Für ein sicheres Arbeiten unter Spannung (z. B. Prüfen von Magnetventilen mit ungeschützten Anschlüssen) darf eine Prüfspannung von DC 60 V nicht überschritten werden. Kann dazu ein analog geregeltes Netzteil mit sicherer Trennung und einer max. Ausgangsspannung von 53 V eingesetzt werden, bei dem die Oberspannung für den Regler bis zu 75 V betragen kann? Im Fehlerfall (defekter Spannungsregler) könnte dann eine höhere Ausgangsspannung als die vorgeschriebenen DC 60 V auftreten. Kann mit schnellen Überspannungsschutzdioden (z. B. 56 V) der Ausgang des Netzteiles normgerecht abgesichert werden? ! Die Grenze von DC 60 V wird sowohl in der Norm VDE 0100 Teil 410 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Schutzmaßnahmen“ als auch in der Norm VDE 0104 „Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen“ erwähnt. Die VDE 0100 Teil 410 bezieht sich auf Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag an festen Anlagen. In Ihrem Fall ist aber die VDE 0104 anzuwenden. Der Geltungsbereich dieser Norm beginnt bei Überschreitung einer Spannung von DC 60 V und einem Strom > 12 mA. Mit welcher Sicherheit diese Spannungs- bzw. Stromgrenzen eingehalten werden müssen wird nicht festgelegt. Bezüglich der Bauvorschriften zum Netzteil ist VDE 0570 Teil 2-6 „Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen - Besondere Anforderungen an Sicherheitstransformatoren für allgemeine Anwendungen“ anzuwenden. Dort wird in Abschnitt 12.101 festgelegt, dass die Leerlauf-Ausgangsspannung „unter keinen Umständen 50 V Wechselspannung oder 120 V geglättete Gleichspannung überschreiten“ darf. Die Norm enthält dazu aber keine Anforderungen, mit welchen technischen Maßnahmen dies sichergestellt werden soll. Somit ist das beschriebene Netzteil bezüglich der Ausgangskennwerte normgerecht. Anforderungen bei zusätzlichem Einsatz von spannungsbegrenzenden Bauelementen werden nicht beschrieben. Zu berücksichtigen ist aber die erforderliche Qualifikation des Personals, das diese Netzteile einsetzt. Die Anforderungen hierzu können § 8 der BGV A3 und der VDE 0104 entnommen werden. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 1 23 EP0106-18-25 15.12.2005 10:32 Uhr Seite 23
Autor
- J. Jühling
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