In unserem Unternehmen soll die Stelle eines Elektromeisters der Instandhaltungsabteilung neu besetzt werden. Zugleich soll auch eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) neu bestellt werden. Muss die VEFK in einem Angestelltenverhältnis stehen oder kann das auch ein Lohnempfänger sein?