Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
Schalter im Bereich 2 von Badezimmern
ep2/2003, 1 Seite
Schalter im Bereich 2 von Badezimmern ? Dürfen Schalter für die Badbeleuchtung im Bereich 2 angeordnet werden. In Ihren Erläuterungen zur neuen Norm [1] werden nur Verbindungs- und Anschlussdosen bzw. Steckdosen erwähnt. ! In [1] sind unter Abschnitt 8 „Installationsgeräte“ angeführt. Lichtschalter gehören üblicherweise zu den Installationsgeräten. Im Bereich 2 sind aber von den Installationsgeräten nur Verbindungs- und Anschlussdosen zulässig. Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen), die aus einem SELV- oder PELV-Stromkreisen mit einer Nennspannung bis AC 25 V bzw. DC 60 V versorgt werden, dürfen ebenfalls errichtet werden. Auch in Betriebsmitteln angeordnete Schalter - einschließlich Lichtschalter, sofern es sich nicht um ein Installationsgerät nach DIN EN 60669-1 (VDE 0632 Teil 1) handelt - sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Das heißt, sie dürfen im Bereich 2 vorhanden sein, wenn die Mindestschutzart IPX 4 beachtet wird. Fazit: Installationsgeräte wie Lichtschalter, Taster, Dimmer, Steckdosen und Zugschalter dürfen im Bereich 2 nicht errichtet werden, ausgenommen in SELV- und PELV-Stromkreisen. Literatur [1] Hörmann, W.: Neuausgabe der Norm VDE 0100 Teil 701. Elektropraktiker, Berlin 56(2002)2, S. 108-112. W. Hörmann Beleuchtungstechnik ? In hohen Räumen werden häufig elektromotorische Hebeeinrichtungen für Leuchten eingesetzt. Beispiel ist der Luxlift. Fallen diese Einrichtungen unter die Bestimmungen und Verordnungen von Hebezeugen? Sind sie abnahmepflichtig und jährlich zu prüfen? ! Diese sogenannten Leuchtenhänger fallen nicht in die Kategorie der Hebezeuge. Zutreffende Vorschriften sind die DIN 15560-46 „Scheinwerfer für Film, Fernsehen, Bühne und Fotografie - Bewegliche Leuchtenhänger; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“. Eine häufig anzutreffende Unterlassung ist das Sicherungsseil. Hierauf sollte besonders geachtet werden. Die Leuchtenhänger sind jährlich durch einen Sachkundigen und im Abstand von vier Jahren durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. ? Von der Industrie werden für Notbeleuchtungsanlagen schrankfertige Einheiten mit Lade-, Steuer-, Überwachungs-und Verteileinrichtungen angeboten. Bei kleinen Batteriegrößen befindet sich im unteren Teil des Schrankes die Batterie und im abgeschotteten oberen Schrankteil die Elektronik. Erfüllen diese Schrank-Batterieanlagen die Forderung der DIN-Normen und der Länderbauverordnungen für Batterieräume allein oder sind diese Schränke trotzdem noch in eigenen Batterieräumen F 30 aufzustellen? Ist die Kombination oben Lade-, Steuer-, Überwachungs- und Verteiltechnik und unten Batterie überhaupt zulässig? ! Insbesondere in Sonderbauten und in solchen Fällen, in denen die Baubehörde für die Sicherheitsbeleuchtung Funktionserhalt fordert, müssen die beschriebe-Leseranfragen
Autor
- W. Hörmann
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