Elektrotechnik
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln
ep11/2012, 2 Seiten
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Kommentar zur BGV A3:
Beispiele:
... 6.2.101 Hat der Arbeitsverantwortliche eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom Anlagenverantwortlichen bestätigen lassen.“
Fazit:
„Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.
Anmerkung: Er kann die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die in seinem Zuständigkeitsbereich befi ndlichen Anlagen bzw. der Anlagenteile und die Auswirkungen von diesen auf die vorgesehene Arbeitsausführung beurteilen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“
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Kommentar zur BGV A3:
- Freischalten
- gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Beispiele:
- Bei modernen Schaltanlagen – auch in gasisolierter Ausführung – ist unter Umständen das Erden und Kurzschließen mit Erdungsschaltern vor dem Feststellen der Spannungsfreiheit durchzuführen (das Erden und Kurzschließen dient in solchen Fällen dem Feststellen der Spannungsfreiheit).
- Bei Niederspannungsanlagen kann – wie auch schon in der Anfrage angedeutet – auf das Erden und Kurzschließen an der Abschaltstelle unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.
- Freischalten
- gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
... 6.2.101 Hat der Arbeitsverantwortliche eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom Anlagenverantwortlichen bestätigen lassen.“
Fazit:
„Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.
Anmerkung: Er kann die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die in seinem Zuständigkeitsbereich befi ndlichen Anlagen bzw. der Anlagenteile und die Auswirkungen von diesen auf die vorgesehene Arbeitsausführung beurteilen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“
Literatur
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997. Aktuelle Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) vom 7. August 1996, zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009.
Autor
- H. H. Egyptien
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