Skip to main content 
Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

RCD-Auslösung durch eine defekte Leuchte

ep11/2007, 2 Seiten

Ist es möglich, dass eine defekte Glühlampe zum Auslösen des der Leuchte vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalters (RCD) führt? Das Leuchtmittel hatte einen Wackelkontakt. Nach dem Austausch traten keine Probleme mehr auf.


Organisationspflicht des Unternehmers. In dem betreffenden Betrieb ist eine klare organisatorische Regelung erforderlich, in Einklang mit den geltenden Vorschriften und Bestimmungen. In dem jetzigen organisatorischen Zustand des Betriebes wird man dem Unternehmer im Fall eines auftretenden Sach- oder gar Personenschadens eindeutig ein Organisationsverschulden nachweisen. Abschließend ergeht noch der Hinweis, dass Gerichte in letzte Zeit verstärkt dazu neigen, eine Unternehmerhaftung mit Organisationsverschulden zu begründen. In diesem Fall kann der Unternehmer nicht nur für ein Fehlverhalten seiner Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden, sondern auch für das Unterlassen eigener Organisationspflichten. Literatur [1] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):1995-05 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. [2] BGV A 3 Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Fassung vom Januar 1997. W. Kathrein Abdeckung von Steck- und Datendosen ? Bezüglich der Installation von Steckdosen und Datendosen in einem abschließbaren Installationsschacht an einem Schreibtisch ergeben sich folgende Fragen: Ist es ausreichend, wenn Steck- und Datendosen mit nur einer Zentralabdeckscheibe in Gerätedosen installiert werden? Muss die ausführende Elektroachkraft ihren Auftraggeber auf die Unzulässigkeit einer Installation hinweisen? ! Bei der Beantwortung wird vorausgesetzt, dass es hier um die Gewährleistung des Schutzes gegen elektrischen Schlag geht, insbesondere um den Schutz gegen direktes Berühren. Gemäß Unterabschnitt 413.2.1 in der neuen DIN VDE 0100-410 [1] müssen an allen elektrischen Betriebsmitteln Vorkehrungen für den Basisschutz nach Anhang A oder nach den Schutzmaßnahmen im Abschnitt 412 dieser Norm vorhanden sein. Aus dieser Formulierung in der neuen Norm lässt sich erkennen, dass die Hersteller der Betriebsmittel diesen Basisschutz gewährleisten müssen. Von dem Anlagenerrichter ist dies auch nur schwerlich zu verlangen. Die Fertigung der Betriebsmittel muss nach den geltenden DIN-VDE-Normen für diese Erzeugnisse erfolgen. Für Installationsgeräte werden folgende unterschiedliche Ausführungen zur Verfügung gestellt, zwischen denen der Errichter auswählen muss. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, den Hersteller zu fragen. Installationsgeräte ohne Berührungsschutz. Bei diesen Installationsgeräten wird davon ausgegangen, dass der Schutz gegen direktes Berühren nur unter der befestigten Abdeckung gewährleistet ist. Bei abgenommener Abdeckung fehlt folglich der Berührungsschutz. Installationsgeräte mit Berührungsschutz. Hierunter versteht man Installationsgeräte, die den Schutz gegen direktes Berühren auch ohne Abdeckung gewährleisten. Bei diesen Geräten, die fast ausnahmslos zum Einsatz kommen, kann kein spannungführendes Teil unbeabsichtigt berührt werden. Realisiert wird dies durch Erfüllung der Forderungen, die im letzten Anstrich zum Abschnitt A.2.4 im normativen Anhang A zu [1] aufgeführt sind. Sie gelten für alle Fälle, in denen es notwendig ist · Umhüllungen zu öffnen, · Abdeckungen zu entfernen oder · Teile von Umhüllungen abzunehmen. Dabei muss eine im Installationsgerät für Starkstromanlagen (z. B. Steckdose) vorhandene Zwischenabdeckung (mindestens mit der Schutzart IP 2X oder IP XXB) bei abgenommener Abdeckung ein Berühren aktiver Teile verhindern. Diese Zwischenabdeckung darf sich nur mittels eines Schlüssels oder Werkzeugs entfernen lassen. Bezüglich dieser Forderung besteht inhaltlich Übereinstimmung mit der Forderung im Unterabschnitt 412.2.4 in der noch bis zum Februar 2009 geltenden Norm [2]. Diese Bedingungen erfüllen jedoch nicht nur Geräte mit Steckfederklemmen, sondern auch moderne Ausführungen mit Schraubanschlüssen. Steck- und Datendosen unter gemeinsamer Abdeckung. Diese Ausführung ist zulässig, wenn die betreffenden Installationsgeräte den Schutz gegen direktes Berühren auch bei abgenommener Abdeckung gewährleisten. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen für Steckdosen und Datendosen getrennte Abdeckungen verwendet werden. Maßnahmen bei unzulässiger Installation. Unzulässige Installationen widersprechen den Normen und sind prinzipiell nicht statthaft und nicht vertretbar. Es sollte klar sein, dass ein Hinweis auf eine Unzulässigkeit niemals eine Schutzmaßnahme ersetzen kann. Eine Ausführung von unzulässigen Installationen sollte nicht in Betracht gezogen werden. Literatur [1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag. [2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. H. Senkbeil Kabeltyp für Verlegung im Kanalgrundrohr ? Ich möchte ein Gartenhaus mit einem Stromanschluss für Beleuchtung ausstatten. Da das Gartenhaus etwa 40 Meter von dem Wohnhaus entfernt steht und kein direktes Leerrohr im Garten verlegt ist, sind für eine Nachrüstung erhebliche Erdarbeiten notwendig. Jedoch befindet sich im Erdreich eine Zisterne, die das Wasser von den Dachflächen des Hauses sammelt. Es bestünde hier die Möglichkeit, den Zisternenüberlauf (Kanalgrundrohr mit einem Durchmesser von 100 mm; 80 cm tief verlegt) als Leerrohr zu nutzen, das unmittelbar an dem Gartenhaus endet. Dieser Überlauf führt natürlich Wasser und bei starkem Regen kann das Wasser auch mal im Rohr stehen bleiben. Der Stromkreis ist über einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA abgesichert. Ist es zulässig, in einem Kanalgrundrohr (KG-Rohr) Kabel vom Typ NYY 5 x 4 mm2 oder H07RN-F 5 x 4mm2 zu verlegen? ! In der Bauartvorschrift für NYY-Kabel, DIN VDE 0276-603 [1], sind in dem Abschnitt „Leitfaden für die Verwendung“ Verlegungen in Innenräumen und im Freien, in Erde, im Wasser und in Beton als zulässige Einsatzgebiete deklariert. Bei dem in der Anfrage geschilderten Fall kann demnach ein Kabel der Bauart NYY verwendet werden. Literatur [1] DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603):2005-01 Starkstromkabel - Teil 603: Energieverteilungskabel mit Nennspannungen U0/U 0,6/1 kV. H. Eckstein RCD-Auslösung durch eine defekte Leuchte ? Ist es möglich, dass eine defekte Glühlampe zum Auslösen des der Leuchte vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalters (RCD) führt? Das Leuchtmittel hatte einen Wackelkontakt. Nach dem Austausch traten keine Probleme mehr auf. ! Ein solches Ereignis kann erfahrungsgemäß auftreten. Ich habe es selbst bereits erlebt. Wie es in dem jeweiligen Fall zu einem Differenzstrom kam, durch den die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) ausgelöst hat, lässt sich jedoch nur vermuten. Eine exakte Ermittlung der Ursache wäre vielleicht in einigen Fällen möglich, hat aber wohl nur dann einen Sinn, wenn ein solches Auslösen z. B. aus Sicherheitsgründen künftig vermieden werden muss. Es sind verschiedene Ursachen denkbar. Das Unterbrechen des Stromkreises der Glühlampe führt zu einem Schaltvorgang mit seinen unvermeidlichen, in ihrer Wirkung von 972 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 11 der betreffenden Anlage abhängigen Folgen (Überspannung, eventuell Überschläge, hochfrequente Ausgleichvorgänge). Es könnte sein, dass es eine niederohmige oder hochohmige Verbindung zwischen PE und N gibt. Möglicherweise führt die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) bereits einen Fehlerstrom, sodass der Ausgleichvorgang nur noch den Anstoß zum Auslösen gab oder vielleicht wurde ein Überspannungsableiter angeregt. K. Bödeker Lösbare Verbindungen in Abzweigdosen ? In einem vor vier Jahren erbauten Hotel mit über 300 Zimmern sollen die Bäder verändert werden. Es besteht der Wunsch, den Ausschalter für die Decken- und Wandleuchte mindestens gegen einen Serienschalter und in den höherwertigen Suiten gegen einen Seriendimmer auszutauschen. Die Badzellen wurden als Beton-Fertigteile geliefert und montiert. Die Unterputz-Abzweigdosen befinden sich an der Außenwand in Türnähe (rund 50-100 cm versetzt). Das Leerrohrsystem zu den Auslässen ist vorhanden und intakt. Da die Zimmerdecken nun etwa 10-20 cm unter den Abzweigdosen montiert wurden, ist die zuvor beschriebene Schaltungsänderung nur mit relativ hohem Aufwand möglich. Revisionsklappen fehlen in der Regel. Andere Gewerke haben die Abzweigdosen teilweise mit Sprinklerrohr oder Teilen der Klimaanlagen u. Ä. „verbaut“. Das Ingenieurbüro, das für die Planung bei der Errichtung verantwortlich ist, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Es bestand die Bauherrenforderung, Anzahl und Größe der Revisionsklappen generell zu minimieren. Hieraus folgte, dass in bestimmten Bereichen die Anschlussverbindungen wartungsfrei auszuführen waren. DIN-VDE-Normen beinhalten Anforderungen, die den jeweiligen Stand der Technik widerspiegeln. Die Umsetzung ist oft auf mehreren, verschiedenen Wegen erreichbar. Im vorliegenden Fall geht es um die Anforderung, eine Klemmstelle zugänglich zu halten, die aufgrund der Bauart einer Wartung bedarf. Wenn der Hersteller garantiert, dass seine Klemme aufgrund der von ihm gewählten Bauweise dieser Wartung nicht bedarf, ist damit die Norm ebenfalls erfüllt, da keine wartungspflichtige Klemmstelle im Sinne der Norm vorliegt.“ Da wir im Auftrag des Hotels den Aufwand für den Umbau beziffert haben und auf Unverständnis stoßen, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Ist es richtig, dass Abzweigdosen, die lösbare Verbindungen enthalten, immer zugänglich sein müssen - sei es nun zu Prüfzwecken oder wie hier zum Umklemmen? Die verwendeten Klemmen (Wago Serie 273) werden zwar mit dem Begriff „wartungsfrei“ beworben, sind aber nach eigener Aussage „wartungsarm“. Im Prüf-Zertifikat steht nur, dass sie einer Norm entsprechen, jedoch nicht, dass sie „wartungsfrei“ sind oder Ähnliches. Wir sind der Meinung, dass es wartungsfreie Klemmen nur in Form von Muffen gibt. Ist dies korrekt? Gibt es in den Normen einen Unterschied zwischen der Behandlung wartungsfreier und lösbarer/unlösbarer Klemmverbindungen in Betriebsmitteln und Abzweigdosen? ! Zugänglichkeit. Die Zugänglichkeit von elektrischen Verbindungen ist in der DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] im Abschnitt 526.5 „Leiteranschlüsse, -verbindungen und Leitungseinführungen“ geregelt. Dort heißt es unter anderem: ,,Leiteranschlüsse müssen entsprechend den zu erwartenden Beanspruchungen ausgeführt werden. Das Anschließen und Verbinden von Leitern darf nur mit Klemmen nach den Normen der Reihen DIN EN 60947 (VDE 0611) [2] und den Normen der Reihe DIN EN 60998 (VDE 0613) [3] bzw. DIN EN 61210 (VDE 0613-6) [4], Press- und Steckverbindern nach DIN VDE 0628 [5] sowie durch Löten oder Schweißen LESERANFRAGEN

Autor
  • K. Bödeker
Sie haben eine Fachfrage?