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Recht

Qualität und Quantität der Ausführungsplanung

ep10/2024, 1 Seite

Es gibt Anforderungen an Ausführende ohne Ende und diese sind auch noch so umfangreich zu erbringen, dass man sich schlechthin die Frage stellen muss, wozu es Planer gibt. Die Planungsunterlage, die dann noch Ausführungsplanung heißt, sollte doch wohl Monteure auf der Baustelle unmittelbar nach Zeichnungsübergabe in die Lage versetzen, ein Projekt von A–Z zu erstellen. In Zusammenhang mit dem Leistungsverzeichnis kann es doch nur zu Detailfragen kommen, die vom Ausführenden zur klären sind, wie z. B. Verteileraufbau- und Ansichten, sowie Fragen zum angebotenen Material. Mit wenigen Ergänzungen oder Änderungen (Revision) von Planenden zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die geforderte Übergabedokumentation nur noch ein Kinderspiel. Welche Planungsunterlagen sind detailliert dem Ausführenden zur Verfügung zu stellen oder wo ist das beschrieben? Zudem würde ich gern eine sogenannte Ausführungsplanung fachlich beurteilen lassen, da das eigentliche Honorar nach HOAI sicher nicht dem Planer zusteht. Aus meiner Sicht ist das beschämend für den Berufsstand des Planers und ich war der Meinung, dass ich in 33 Jahren nichts ausgelassen habe.


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Autor
  • RAin Sabine Frfr. von Berchem
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