Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Betrachten wir die Aufgabe des Anfragenden als Prüfer im Rahmen der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und/oder der DGUV Vorschrift 3. Demnach sind alle Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf elektrische Sicherheit zu prüfen.
Dieses wird in der Regel mit handelsüblichen Prüfgeräten durchgeführt. Hier gibt es zahlreiche gute und weniger gute Hersteller auf dem deutschen Markt.
Jetzt ist zu unterscheiden: Wiederholungsprüfung nach obigen Anforderungen oder Service- bzw. Wartung nach Herstellervorgabe.
Wiederholungsprüfungen gemäß BetrSichV oder DGUV Vorschrift 3 werden mit den dafür geeigneten Prüfgeräten durchgeführt. Und zwar so, wie es die DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)[1] mit ihren jeweiligen Prüfpunkten vorsieht. Dabei werden die Prüfergebnisse dokumentiert.
Bei der Wartung oder Reparatur kann es schon anders aussehen. Wenn z. B. ein Teil des druckführenden Systems instandgesetzt wurde, muss dieser Teil auch wieder auf seine Dichtheit geprüft werden. Diese Prüfung kann in der Regel nur von den autorisierten Fachfirmen durchgeführt werden, weil dafür dann eventuell spezielles Equipment benötigt wird.
Quellen
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
- K. Andersen