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Prüfung eines ortsfesten Notstromaggregates

ep7/2017, 1 Seite

Ich bin beauftragt, ein ortsfestes Notstromaggregat, das bei Stromausfall automatisch anläuft, nach DGUV Vorschrift 3 zu prüfen. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Steuerstromkreis (DC 24 V) an mehreren Stellen geerdet ist, sodass ich hier vor dem Problem stehe, die Isolationsfestigkeit festzustellen. Der Stromkreis wird von einem Ladegerät, den Starterbatterien und der Lichtmaschine des Dieselmotors versorgt. Von diesem Stromkreis wird auch der Anlasser versorgt, um den Dieselmotor zu starten. Gibt es hier eventuell eine Ausnahmeregelung? Oder kann man durch Prüfen oder Messen trotzdem die Sicherheit gewährleisten? Oder gibt es sinnvolle weitere Lösungen bzw. notwendige Umbaumaßnahmen?


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Die Prüfung, die nach DGUV Vorschrift 3 [1] vorgeschrieben sind und nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] durchgeführt werden, haben zum Ziel, elektrische Gefährdungen von Personen und Sachwerten zu minimieren.

Bei den Steuerstromkreisen des Dieselmotors handelt es sich ja um Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung (PELV), wie es bei jedem Stromerzeuger üblich ist. Diese 24-V-Stromkreise können i.d.R. nicht zu einer elektrischen Gefährdung von Personen führen. Deshalb sehe ich hier keine generelle Notwendigkeit, eine Isolationsmessung durchzuführen.

Die Anwendung aller in der Norm beschriebenen Prüfungen – also auch der Isolationsmessung – ist der befähigten Person überlassen. Diese entscheidet, was wie warum geprüft werden soll. Die DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] versteht sich eher als Anwendungsleitfaden, wie dies im Abschnitt 5.3.3.101.0.1 auch beschrieben ist: „In 5.3.3.101.1 bis 5.3.3.101.4 sind die Prüfvorgänge enthalten, die üblicherweise im Rahmen wiederkehrender Prüfungen ausgeführt werden.“ Weiter in der Norm wird noch an einigen Stellen etwas zu PELV-Stromkreisen ausgesagt, auch, dass diese mit einer Messspannung von 250 V auf Isolation zu prüfen sind – wie gesagt: sofern die befähigte Person festlegt, dass sie zu prüfen sind.

Die beschriebene Ausführung der Steuerstromkreise entspricht der üblichen Ausführung eines „Stromerzeugungsaggregates mit Hubkolben-Verbrennungsmotor“. Eine Ausführung der Steuerstromkreise in SELV, also massefrei, um Isolationsmessungen durchführen zu können, ist mir nicht bekannt.

Allerdings könnte man, je nach Art des Ladegerätes, dieses mit drei Isolationsmessungen auf die sichere Trennung prüfen. Das wäre dann sinnvoll durchführbar, wenn es sich um ein Ladegerät der Schutzklasse I handelt und noch ein klassischer Trafo verbaut ist. Bei vollelektronischen Ladegeräten oder Mittelfrequenz-Ladegeräten würde ich keine Isolationsmessung durchführen. Wenn, dann sollten drei Isolationsmessungen bei allseitiger Netztrennung durchgeführt werden:


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Quellen

DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


Autor
  • M. Lochthofen
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