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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Prüfdokumentation erstellen und übergeben

ep12/2010, 2 Seiten

Wenn wir Prüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen durchführen, behalten wir eine Kopie der ausgefüllten Messprotokolle und händigen dem Kunden ebenfalls eine Kopie aus. Wir arbeiten allerdings häufig für Genossenschaften und andere dem Endkunden übergeordnete Institutionen, sodass auf den Kopien der Messprotokolle eine Unterschrift des Kunden fehlt. Wie sieht die Situation rechtlich aus, wenn etwas passiert und ich nur eine Kopie des Messprotokolls ohne Unterschrift habe? Der Kunde könnte ja dann behaupten, er hätte nie ein Messprotokoll erhalten und ich meines nachträglich angefertigt. Gibt es eigentlich Messprotokolle, in denen der Schutzleiterwiderstand mit angegeben ist? Beim TN-Netz mit RCD wird ja nicht mehr die Schleifenimpedanz sondern die Durchgängigkeit der Schutzleiter gefordert. Leider habe ich bisher kein Messprotokoll mit entsprechenden Angaben gefunden.


Die relevanten Normen fordern



Der Kunde oder Auftraggeber muss das Messprotokoll nicht unterschreiben.

Den Nachweis, dass der Kunde/Auftraggeber die Prüfdokumentation erhalten hat
Messprotokolle,

Literatur

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Euler, S.: Dokumentation elektrischer Anlagen. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2; S.


Autor
  • K. Bödeker
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