PRCD an Staubsauger der Feuerwehr prüfen
!PRCD. Sofern es sich um einen „PRCD 3-polig“ und nicht um einen „PRCD-S“ handelt, ist die Funktion völlig korrekt. Nur die Ausführung „-S“ hat eine Schutzleiterüberwachung, der PRCD 3-polig ist im Grunde nur ein tragbarer RCD mit Unterspannungsüberwachung und 3-poliger Trennung. Die Verwendung am Nasssauger ist korrekt – vielmehr darf kein PRCD-S verwendet werden, da dieser sich an einem Feuerwehrstromerzeuger aufgrund der Schutztrennung nicht einschalten ließe!
Feuerwehrstromerzeuger und DGUV Information 203-032. Seit der Ausgabe der DGUV Information 203-032 [1] im Sommer 2016 gab es Diskussionen, ob Feuerwehrstromerzeuger in den Anwendungsbereit der DGUV-Information fallen oder nicht. In der Zwischenzeit hat sich folgende Auslegung dazu sehr verbreitet.
Die DGUV Information 203-032 [1] bezieht sich auf Stromerzeuger für Bau- und Montagestellen. Feuerwehren verwenden ihre Stromerzeuger jedoch üblicherweise an Einsatzstellen. Eine Einsatzstelle, und die Tätigkeiten dort, werden in den Regelwerken ganz anders betrachtet als eine Bau- und Montagestelle.
Auch sind Feuerwehrstromerzeuger nach speziellen Normen gebaut, die grundsätzlich die Schutzmaßnahme Schutztrennung (mit mehreren Verbrauchsmitteln) vorgeben. Erst seit wenigen Jahren ist zusätzlich ein meldender Isolationswächter (IMD) bei Neugeräten vorgesehen. Eine Nachrüstung bei Altgeräten ist generell nicht vorgesehen.
Ein Feuerwehrstromerzeuger ist also nach der Betrachtung der DGUV Information 203-032 eigentlich eine „Ausführung A“, es darf also zunächst nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden. Für jedes weitere Verbrauchsmittel wäre ein eigener RCD (tatsächlich meistens ein PRCD-K) nötig. Dies weicht jedoch von den üblichen Vorgehensweisen bei Feuerwehren ab.
Quellen
DGUV Information 203-032 Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen; Mai 2016 aktualisierte Fassung Januar 2018.
- M. Lochthofen