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Praxistipps nach Praxisrecht

Teil 38: Honorarvereinbarungen, Kostenberechnung, Haftungsfallen
ep1/2023, 4 Seiten

Diesmal werden schwerpunktmäßig Themen aus der Planung besprochen, die für Elektro- und Lichtplaner von hoher Relevanz in der Praxis sind. Dabei geht es bei zurückliegenden „Altverträgen“ weniger um die Frage „mit und/oder ohne HOAI“. Speziell bei Altverträgen spielen die Formalitäten „Wer hat Was, Wann und Wie vereinbart?“ eine erhebliche Rolle bei der Wirksamkeit der Honorarvereinbarung. Bei den ausführenden Elektrofirmen war das schon immer entspannter. Elektroplanern genügt seit 2021 auch die Textform, um wirksam Honorar zu vereinbaren. Elektrofirmen kennen das gar nicht anders.


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Autor
  • U. Greiner Mai
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