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Praxistipps nach Praxisrecht

Teil 16: Hinweis- und Prüfpflichten, Angebotspreise, Sachverstand
ep3/2021, 6 Seiten

Fragen zu Hinweis- und Prüfpflichten bei elektrischen Anlagen (E-Anlagen) stehen in der Praxis immer auch im Kontext der vertraglichen Konstellationen. Letztlich kann nur die Elektrofachkraft (egal ob Elektroplaner oder Elektrofirma) Kabel fachgerecht dimensionieren und Verlegearten bestimmen. Nur die Elektrofachkraft darf ihre Anlagen zur Nutzung freigeben.


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Autor
  • U. Greiner Mai
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