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Mittelspannungstechnik | Schaltanlagen

Planung eines Trafos im Sonderbau

ep4/2025, 1 Seite

Wir planen den Betrieb eines Energieversorgungstransformators innerhalb einer als Sonderbau geltenden Produktionshalle, gemäß EltBauVO/SBauVO (NRW). Hierzu betrachte ich die Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 6, Betriebsräume für elektrische Anlagen, und dort die Paragrafen 143, 145 und 147, in dem es unter Absatz 5 heißt: „Elektrische Betriebsräume müssen unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be- und in das Freie entlüftet werden.“ Für uns würde das einen extremen Aufwand bedeuten, wenn wir den elektrischen Betriebsraum unmittelbar oder über eine eigene Lüftungsleitung wirksam aus dem Freien be- und in das Freie entlüften müssten. Logisch betrachtet stellt sich mir hier die Frage: Wenn wir einen selbstlöschenden Gießharz-Energietransformator in einer Produktionshalle, ohne physikalische Brandabschnitte, aufstellen möchten und alle anderen Punkte der SBau-VO erfüllen, warum benötige ich für eine „Trafobox“ massivster Bauweise dann eine Lüftung, wenn klimatisiert betrieben und nur im ausgeschalteten Betriebszustand begehbar (Schaltanlage > 1 kV entfernt im Außengebäude)? Gibt es hier Ausnahmen?


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Autor
  • Dipl.-Ing. Herbert Schmolke
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