Elektrotechnik
Organisation des Arbeitsschutzes
ep2/2000, 1 Seite
Arbeitssicherheit Organisation des Arbeitsschutzes: Weiterhin kein bestimmtes System und keine Zertifizierung vorgeschrieben Die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft werden vielfach gedrängt, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen und zertifizieren zu lassen. Dabei wird vergleichsweise auf entsprechende Praktiken in der Qualitätssicherung und im Umweltschutz verwiesen. Auf diesen Gebieten existieren internationale Normenreihen (ISO 9001 und 14001 ff). Im Arbeitsschutz ist die Situation jedoch anders: Die Sozialpartner, die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die BGen lehnen eine Normung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ab. Die Freiräume der Unternehmer zur Organisation ihres Betriebes - auch in Sachen Arbeitsschutz - dürfen nicht durch Normen reguliert und damit eingeengt werden. Außerdem würden Normen zu faktischen Zertifizierungszwängen führen und damit den Betrieben nicht unerhebliche Kosten verursachen. Arbeitsschutz ist ein gesetzlicher Auftrag an die Unternehmer. Wie der einzelne Unternehmer dieser Verpflichtung, die in staatlichen Verordnungen sowie in Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert ist, nachkommt und wie er den Arbeitsschutz in seinem Betrieb organisiert, liegt in seiner Verantwortung. Nunmehr versuchen einige Organisationen, insbesondere aus dem Kreis der privaten Zertifizierer, auf internationaler Ebene mit einer normenähnlichen Publikation (OHSAS 18001: 1999 „Arbeitsschutzmanagement - System-Beschreibung“) die ablehnende Haltung gegenüber Normung zu umgehen, offensichtlich um das Feld für Zertifizierungen vorzubereiten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Publikation zum Anlass genommen wird, insbesondere mittleren und kleinen Betrieben die Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen verstärkt anzubieten. Damit würden bei den Betrieben Kosten verursacht, die nicht notwendig sind. Arbeitsschutzmanagementsysteme sind - darüber besteht kein Zweifel - ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Mit ihnen kann der Arbeitsschutz wirkungsvoll in den Betrieb integriert werden. Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ist jedoch freiwillig. Das heißt, die Betriebe sind weder durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden noch durch die Berufsgenossenschaften verpflichtet, Arbeitsschutzmanagementsysteme einzuführen, und erst recht nicht, sie zertifizieren zu lassen. Demzufolge kann eine von einer privaten Institution vorgenommene Zertifizierung auch keinen Einfluss auf die Überwachung des Betriebes durch die Berufsgenossenschaften haben. Behandlung nach einem Unfall Wenn nach einem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Hierzu muss ihn der Unternehmer und auch der erstbehandelnde Arzt auffordern. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des erhobenen Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll. Nach einem Arbeitsunfall ist der Durchgangsarzt aufzusuchen, damit ist die bestmögliche Behandlung sichergestellt. Ein Durchgangsarzt ist als Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie niedergelassen oder als solcher in einem Krankenhaus oder in einer Klinik tätig. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Behandlung und Begutachtung Unfallverletzter. Hinzu kommt noch, dass er über umfassende unfallmedizinische Erfahrungen verfügt. Durchgangsärzte werden durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften bestellt. Sie können darauf vertrauen, dass mit dem Durchgangsarztverfahren sichergestellt wird, dass der Unfallverletzte nach einem Arbeitsunfall so schnell wie möglich der bestmöglichen Behandlung zugeführt wird. Schulungstätigkeit Fehlersuche in elektr. Anlagen Die Schulungsstätte Linowsee bietet einen neuen Kurs (A 33 L) zur Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen an. Vor allen Dingen die gezielte Fehlersuche stellt für den Prüfer eine besondere Herausforderung dar. Ein Freischalten der gesamten Anlage ist nicht immer möglich, und manche Fehlerbilder sind sehr kompliziert. Die Arbeitssicherheit beim Prüfen selbst, aber auch die Sicherheit anderer Personen und der Anlage/Betriebsmittel muss dennoch in jedem Augenblick gewährleistet sein. Ziel des Kurses: Sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen, Erkennen von Fehlerbildern, gefahrloses Finden und Beseitigen von Fehlern, Kenntnisse der Vorschriften, Umgang mit Hilfsmitteln und Informationsquellen. Inhalt des Kurses: · Arbeitsschutz- und Fachverantwortung der Elektrofachkraft · Gefahren des elektrischen Stromes, Stromunfälle mit Beispielen · Messverfahren, Fehlereinschätzungen und Prüfungen · Fehler im Schutzleiter- und in Potentialausgleichssystemen · Fehlerhafte Abschaltzeiten (bei Sicherung, LS und RCD) · Berührungsspannungen · Fehlauslösungen von RCD · Umbau von Anlagen und Nachrüstungen (Bestandschutz?) · Protokollierung · Arbeit mit dem Kunden · Arbeiten an elektrischen Anlagen · Betreiberpflichten · Thermische Probleme · Schutzmaßnahmen - Auswahl, Wirksamkeit und Nachweis. Zielgruppe: Elektrofachkräfte aus Industrie und Handwerk, Verwaltung, Verantwortliche für Arbeitssicherheit Unfallauswertung Störlichtbogenunfall an einer 10-kV-Einspeisung Auftrag. Eine Pumpstation war ausgefallen, und laut der Wettervorhersage war mit starken Regenfällen zu rechnen. Mit der entsprechenden Dringlichkeit wurde deshalb ein Elektromonteur mit langjährigen Erfahrungen in der Wartung von Pumpstationen mit den Reperaturarbeiten beauftragt. Dieser unterbrach sofort die Restarbeiten an einer anderen Station. Unfallhergang. Vor Ort begann er mit der Fehlersuche in dem Schaltraum, wo sich die NS- und MS-Schaltanlage befand. Er öffnete zunächst die Schaltschranktür für den NS-Leistungsschalter. Dieser ließ sich nicht mehr betätigen. Daraufhin versuchte er, den Fehler zu lokalisieren und öffnete die Tür zur 10-kV-Einspeisung, obwohl in der Firma die Anweisung bestand, keine Arbeiten an Hochspannungsanlagen auszuführen. Unbeachtet der anstehenden Hochspannung legte er einen zweipoligen Spannungsprüfer an, wodurch ein Störlichtbogen ausgelöst wurde. Der Elektromonteur erlitt schwere Verbrennungen. Dank des anwesenden Pumpenwärters konnte jedoch schnell der Rettungsdienst alarmiert werden und Ertse Hilfe erfolgen. Unfallursache. Zu vermuten ist, der Elektromonteur wollte die fünf Sicherheitsregeln ausführen. Er setzte aber eine absolut ungeeignete Ausrüstung ein (Spannungsprüfer für 1000 V, Bild ). Um diese gravierende Fehlhandlung zu verhindern, konnten auch nicht seine langjährigen Erfahrungen helfen. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 2 104 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F+E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG Durch Lichtbogen zerstörter Spannungsprüfer
Autor
- J. Jühling
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