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Notruf- und Meldesysteme | Schutzmaßnahmen

Notstromversorgung für eine Intensivpflege

ep6/2024, 1 Seite

Für eine außerklinische Intensivpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist entsprechend der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (Wohn- und Teilhabegesetz-Mindestbauverordnung – WTG-MindBauVO) vom 17. Mai 2022 §13 eine Notstromversorgung jederzeit zu gewährleisten. Welche Bereiche muss die Notstromversorgung abdecken und nach welcher Norm ist das Notstromaggregat zu planen? Fällt die außerklinische Intensivpflege einer vollstationären Pflegeeinrichtung auch dann unter die DIN VDE 0100-710, wenn vom Betreiber die Einordnung der Bewohnerzimmer in die Gruppe 2 nach DIN 0100-710 abgelehnt wird? Anmerkung: In der Pflegeeinrichtung werden ausschließlich beatmungspflichtige Patienten betreut. Die Einordnung der Bewohnerzimmer in die Gruppe 2 wird aus zulassungsrechtlichen Gründen (weil dann Krankenhaus) vom Betreiber abgelehnt.


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Autor
  • Dipl. Ing. (FH) Andreas Rosa
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