Für unseren Tischlereibetrieb mit 35 Mitarbeitern, von denen fünf in der Werkstatt arbeiten, wird durch einen Brandschutztechniker eine Bescheinigung über die regelmäßige Prüfung der Notbeleuchtung sowie der Elektroanlage verlangt. Die bereits vorhandene „Notbeleuchtung“ besteht aus netzbetriebenen 60-W-Schiffsarmaturen, mit denen Rettungszeichen in Dauerschaltung beleuchtet werden. Da es sich dabei offensichtlich nicht um eine normgerechte Notbeleuchtung handelt, können wir somit auch keine Bescheinigung über die regelmäßige Prüfung ausstellen. Muss in diesem Betrieb grundsätzlich eine Notbeleuchtung installiert sein? Wir haben zwei größere Tischlereibetriebe als Kundschaft, in deren Werkstätten bisher keine Notbeleuchtung gefordert wurde.