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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Notbeleuchtung - Batterieanlage prüfen

ep7/2005, 2 Seiten

Wir betreuen als Elektrobetrieb ein Seniorenzentrum in dem sich eine Notlichtanlage mit zentralem Batterieschrank befindet. In welchem Zeitraum und nach welchen Normen/Bedingungen muss die Anlage geprüft werden? Ist ein Dauertest notwendig? Was muss dokumentiert werden?


„7.2.2 Tägliche Prüfung Anzeigen der zentralen Stromversorgungsanlage müssen durch Sichtprüfung auf korrekte Funktion geprüft werden. ... 7.2.3 Monatliche Prüfung a) Umschalten jeder Leuchte der Sicherheitsbeleuchtung auf Notbetrieb durch Simulation eines Ausfalls der Versorgung der allgemeinen Beleuchtung für eine Dauer, die hinreichend lang ist, um sicherzustellen, dass jede Lampe leuchtet. ... Während dieser Dauer müssen alle Leuchten und Zeichen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie vorhanden sind, sauber sind und richtig funktionieren. ... b) Bei Zentralbatterieanlagen muss zusätzlich zu a) der korrekte Betrieb der Überwachungseinrichtung geprüft werden. ... 7.2.4 Jährliche Prüfung a) ... jede Leuchte und jedes hinterleuchtete Zeichen muss nach 7.2.3, jedoch über seine volle, vom Hersteller angegebene Betriebsdauer geprüft werden; b) ... Die Ladeeinrichtung muss auf richtige Funktion geprüft werden; ...“ ? Kann man sich bei der Überprüfung der Notleuchten in Krankenhäusern auch auf die DIN VDE 0108 beziehen, oder sind in der speziellen Norm für medizinisch genutzte Bereiche (VDE 0100 Teil 710) andere Festlegungen getroffen? ! Bei der Überprüfung von Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung in Krankenhäusern ist auch die DIN VDE 0108 Teil 1:1989-10 heranzuziehen, da in DIN VDE 0100-710 (VDE 0100 Teil 710):2002-11 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche“ diesbezügliche Anforderungen nicht vollständig aufgeführt sind. Unter Punkt 710.62 „Wiederkehrende Prüfung“ der DIN VDE 0100-710 sind (zusätzliche) Festlegungen für wiederkehrende Prüfungen der Stromquellen für Sicherheitszwecke genannt: „ ... werden die nachstehenden Intervalle empfohlen: 1 Monat für Funktionstest: - sichere Versorgung mit Batterien: 15 min; - sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: bis die Nennbetriebstemperatur erreicht ist; 12 Monate für ,,Dauerbetrieb“: - sichere Versorgung mit Batterien: Kapazitätstest, - sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: 60 min. In allen Fällen sollen von 50 % als kleinster Wert bis 100 % der Nennleistung der Sicherheitsstromquelle übernommen werden; ..." A. Ryß Notbeleuchtung - Batterieanlage prüfen ? Wir betreuen als Elektrobetrieb ein Seniorenzentrum in dem sich eine Notlichtanlage mit zentralem Batterieschrank befindet. In welchem Zeitraum und nach welchen Normen/Bedingungen muss die Anlage geprüft werden? Ist ein Dauertest notwendig? Was muss dokumentiert werden? ! Eine Batterieanlage ist ein sehr empfindliches Bauteil. Es bedarf deshalb der Pflege und der Überwachung. Die Lebensdauer einer Batterieanlage ist sehr abhängig von den Umgebungsbedingungen. So sollte gewährleistet sein, dass · die Umgebungstemperatur nie über 25 °C ansteigen kann und · keine Temperaturunterschiede > 10 K auftreten. Kann dies nicht sichergestellt werden, so hat das sofort einen erheblichen Einfluss auf die Lebensdauer der Batterie. Da die Batterien meist nur auf Zellenschluss hin überwacht werden, kann ein Gesamtausfall nicht rechtzeitig bemerkt werden. Ein plötzliches Versagen der Batterie im Belastungsfall ist dann die Folge. Somit muss eine fachgerechte Betreuung einer Notlichtanlage an der Batterie beginnen. Überprüfungen in regelmäßigen Abständen sind notwendig, besonders dann, wenn extreme Temperaturveränderungen zu erwarten sind. Um einem plötzlichen Versagen der Batterie vorzubeugen, muss eine Batterieanlage belastet werden. Hierzu ist die notwendige Kapazität mindestens über den geforderten Betriebszeitraum, höchstens jedoch bis zur zulässigen Entladeschlussspannung durch Inbetriebnahme aller Verbraucher zu testen. Ein solcher Test muss wenigstens einmal im Jahr erfolgen. Dazu sind die Betriebswerte in bestimmten Zeitabständen zu messen, so dass der Zustand der Batterie festgestellt werden kann. Ebenso ist möglichst während des Testbetriebes der Allgemeinzustand der Notlichtanlage durch Besichtigen zu prüfen. Dabei sollten Beschädigungen und Veränderungen, die auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Notlichtanlage Einfluss haben könnten, festgestellt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass defekte Leuchtmittel gewechselt und eventuelle Leuchtenbeschädigungen repariert werden müssen, aber auch Hindernisse, die die Beleuchtung stark einschränken, müssen beseitigt werden (z. B. Möbelstücke). Das Überprüfen der ursprünglich geplanten Werte nach DIN EN 1838 ist in der Regel nicht notwendig, wenn keine Leuchten oder Betriebsabläufe in der Einrichtung verändert wurden. Tests der Notlichtanlage sollten nach DIN VDE 0108-1 (VDE 0108 Teil 1), Abschn. 9.2.2, immer außerhalb der Betriebszeit erfolgen. Da es in einem Seniorenheim keine Betriebspau-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 7 se gibt, sollte alles dafür getan werden, eine Gefährdung durch den Testbetrieb nicht entstehen zu lassen: · Ein Test ist bei ausreichendem Tageslicht durchzuführen. · Die Mitarbeiter sind zu informieren und je nach Notwendigkeit auch die Bewohner. · Sind Dunkelzonen vorhanden, so sollte möglichst für mobile Ersatzleuchten gesorgt werden. Alle Werte sind zu protokollieren. Dabei ist es wichtig, dass möglichst gleiche Bedingungen herrschen und auch der gleiche zeitliche Testablauf erfolgt. Nur so lassen sich sinnvoll Vergleichswerte schaffen, die auch eine Beurteilung der Anlage zulassen. Die vielen verschiedenen Batterieanlagen lassen eine allgemein gültige Aussage nicht zu. Es sind jedoch mindestens die vom Hersteller geforderten Wartungstätigkeiten nachweisbar durchzuführen. T. Flügel Isolationsmessung ? Wie groß darf der Ableitstrom eines aus mehreren ortsveränderlichen Geräten bestehenden Systems sein, das über eine gemeinsame Zuleitung (Leitung mit Mehrfachsteckdose) betriebenen wird? Im konkreten Fall sind es vier Geräte der Schutzklasse I, die teilweise über abgeschirmte Datenleitungen verbunden waren und gemeinsam geprüft wurden. ! Um die Frage beantworten zu können, ist zunächst zu unterscheiden zwischen den im Bild dargestellten Ableitströmen, die · sich als Berührungsströme beim Berühren von leitenden, berührbaren, nicht an den Schutzleiter angeschlossenen Teilen ergeben (Bild a) oder · als Schutzleiterstrom (Summe der Schutzleiterströme aller vier Geräte) am Anschlusspunkt der gemeinsamen Zuleitung auftreten (Bild a). Ihnen geht es sicherlich um den zweiten genannten Schutzleiterstrom. Für jedes einzelne der vier Geräte gilt bei der Prüfung nach DIN VDE 0702, dass höchstens ein Ableitstrom (Schutzleiterstrom) von 3,5 mA auftreten darf. Diese Vorgabe ergibt sich aus den Grundsätzen der Norm DIN VDE 0106 und berücksichtigt die Möglichkeit, dass bei einer Schutzleiterunterbrechung in der ortsveränderlichen Anschlussleitung dieser Ableitstrom (Schutzleiterstrom) zum Berührungsstrom werden könnte. Das gilt logischerweise unabhängig von der Größe des jeweiligen elektrischen Geräts. Natürlich ist dieses allgemeingültige Schutzziel ebenfalls zu beachten, wenn mehrere kleine oder größere Geräte elektrisch miteinander verbunden werden, z. B., wie in Ihrem Fall, durch eine Leitung mit Mehrfachsteckdose. Die Unterbrechung des Schutzleiters in dieser ortsveränderlichen Anschlussleitung ist genau so möglich und infolge der höheren Beanspruchung (elektrisch, mechanisch) auch noch wahrscheinlicher als bei der Anschlussleitung eines einzelnen Geräts. In diesem Fall entsteht dann allerdings - infolge des höheren Schutzleiterstroms (4·ISL) - eine höhere Gefährdung (Bild b), als sie bei einem einzelnen Gerät auftreten kann (im Bild nicht dargestellt). Da für den Anwender beim Umgang mit einem „System“ die gleiche Sicherheit gegeben sein muss, wie beim Verwenden eines einzelnen Geräts, müssen dann auch die gleichen Sicherheitsvorgaben gelten. Dieses gilt für jede Art elektrischer Geräte, deren berührbare leitende Teile miteinander über einen Schutzleiter verbunden sind. Das heißt, auch der Ableitstrom (Schutzleiterstrom) des Systems darf nicht höher sein als 3,5 mA. Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, z. B. wenn mehrere der Einzelgeräte eine Beschaltung aufweisen und die Summe der Ableitströme dieser Beschaltungen größer ist als 3,5 mA, dann muss der Verantwortliche (Betreiber) durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass das Schutzziel trotzdem erreicht wird. Die Gefährdung für den Anwender (Bild b) ist auf das zugelassene Niveau zu begrenzen: „Schutzleiterstrom höchstens 3,5 mA“. Solche Maßnahmen können z. B. sein: · Anschluss von je zwei der Geräte des Systems über zwei direkt an die ortsfeste Anlage angeschlossene Verlängerungsleitungen mit Mehrfachsteckdosen. · Verwendung eines Anschlusssystems, das eine erhöhte Sicherheit gegenüber der Schutzleiterunterbrechung bietet (CEE-Steckvorrichtungen). · Errichtung einer zusätzlichen Schutzleiterverbindung zwischen den Geräten und zur Versorgungsanlage sowie Hinweis auf diese Verbindung, z. B. durch ein Warnschild [1] · Fester Anschluss aller Geräte einzeln an die Versorgungsanlage. · Fester Anschluss der Geräte untereinander derart, dass sie als ein Gerät anzusehen sind und eine gemeinsame Beschaltung vorgesehen werden kann. Aus dieser Betrachtung ist abzuleiten, dass jeder Betreiber von derartigen Systemen dar-Achtung Hoher Schutzleiterstrom Vor Anschluss an den Versorgungsstromkreis Schutzleiterverbindung herstellen Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 7 518 LESERANFRAGEN L N PE 4 ISL Schutzleiterstrom aller vier Geräte ISL drei weitere Geräte 3 ISL Schutzleiterstrom ISL Schutzleiterstrom ISL als Folge eines Isolationsfehlers in der Basisisolierung Berührungsstrom IB als Folge eines Isolationsfehlers in der Schutzisolierung (doppelte/verstärkte Isolierung) L N PE drei weitere Geräte 3 ISL Es entsteht ein Berührungsstrom in der Stärke 4 ISL 3 ISL 4 ISL 3 ISL Darstellung des möglichen Schutzleiter- oder Berührungsstroms als Folge eines Isolationsfehlers bei steckbaren elektrischen Geräten, die über eine gemeinsame Anschlussleitung mit der Versorgungsanlage verbunden sind. a) Berührungsstrom über ein leitendes berührbares nicht an den Schutzleiter angeschlossenes Teil b) Berührungsstrom über ein leitendes berührbares an den Schutzleiter angeschlossenes Teil im Fall einer Schutzleiterunterbrechung NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind.

Autor
  • T. Flügel
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