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Normen und Vorschriften | Fortbildung

Normen und Vorschriften

ep9/2009, 2 Seiten

Elektrische Betriebsmittel DIN EN 60335-2-21 (VDE 0700-21) 2009-06, Elektrische Maschinen DIN EN 60825-4 (VDE 0837-4) 2009-06, Messgeräte DIN EN 62419 2009-06


NORMEN UND VORSCHRIFTEN Elektrische Betriebsmittel DIN EN 60335-2-21 2009-06 (VDE 0700-21) Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2-21: Besondere Anforderungen für Wassererwärmer (Warmwasserspeicher und Warmwasserboiler) Ersatz für DIN EN 60335-2-21 (VDE 0700-21):2005-08 Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Wassererwärmern (Warmwasserspeichern und Warmwasserboilern) für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die zum Aufheizen des Wassers auf eine Temperatur unterhalb des Siedepunktes bestimmt sind, wobei ihre Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, wie z. B. Geräte, die von Laien in Läden, in gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieses Dokumentes. DIN EN 60601-2-29 2009-06 (VDE 0750-2-29) Medizinische elektrische Geräte; Teil 2-29: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Strahlentherapiesimulatoren Ersatz für DIN EN 60601-2-29 (VDE 0750-2-29):2002-11 Diese Norm gilt für Therapiesimulatoren. Es ist zusammen mit dem Teil 1 der Normenreihe anzuwenden. Das Dokument legt Anforderungen fest, um die sichere Anwendung von ionisierender Strahlung und die elektrische und mechanische Sicherheit von Therapiesimulatoren zu gewährleisten. Elektrische Maschinen DIN EN 60825-4 2009-06 (VDE 0837-4) Sicherheit von Lasereinrichtungen; Teil 4: Laserschutzwände Ersatz für DIN EN 60825-4 (DIN VDE 0837-4):2007-07 Diese Norm legt die Anforderungen für Laserschutzwände fest, die den Prozessbereich einer Laserbearbeitungsmaschine dauernd oder zeitweise (z. B. für Wartung) umschließen, und spezifiziert Anforderungen für Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung. Das Dokument gilt für alle Bauteile einer Laserschutzwand, einschließlich durchsichtiger Abschirmungen und Sichtfenster, Bedienungsflächen, Laservorhänge und Wände. Anforderungen an Komponenten im Strahlengang, Strahlfänger und die Teile eines Schutzgehäuses eines Lasergerätes, die den Prozessbereich nicht umschließen, sind im Teil 1 der Normenreihe festgelegt. Zusätzlich ist festgelegt: · wie die Schutzeigenschaften einer Laserschutzwand festgelegt und ermittelt werden können und · wie eine Laserschutzwand ausgewählt werden kann. Messgeräte DIN EN 62419 2009-06 Leittechnik; Regeln für die Benennung von Messgeräten Ersatz für DIN EN 62419:2002- Diese Norm ist für die Messtechnik anwendbar. Sie definiert Regeln für die unzweideutige Benennung verschiedener Messgerätetypen und von Messgeräteeigenschaften mit der Absicht, unzweideutige technische Kommunikation über Sprachgrenzen hinweg zu ermöglichen. Der Anwendungsbereich dieses Dokuments ist · die Anpassung der Benennungen von Messgeräten und von Messgeräteeigenschaften an den Stand der Wissenschaft durch Benennung nach der Messgröße oder der Messaufgabe anstatt nach der Einheit, und · die Anpassung der Benennung von Messgeräten und von Messgeräteeigenschaften an die Bezeichnungen im ISO/IEC Guide 99 (VIM). KOMMENTARE Betriebsmittel DIN VDE 0100-559 2009-06 (VDE 0100-559) Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Andere Betriebsmittel, Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für die DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559):2006-06 enthält die besonderen Anforderungen, die bei der Auswahl und Errichtung von Leuchten und Beleuchtungsanlagen, soweit sie Teil einer festen elektrischen Anlage sind, beachtet werden müssen. Weitere Anforderungen an die Errichtung von Beleuchtungsanlagen können unter anderen folgenden Regelwerken entnommen werden: · DIN VDE 0100-714 (VDE 0100-714) „Beleuchtungsanlagen im Freien“, · DIN VDE 0100-715 (VDE 0100-715) „Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen“, · DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724) „Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen“ und · VdS 2005 „Leuchten“. Bei der Errichtung von Beleuchtungsanlagen muss neben der Erfüllung des Schutzes gegen elektrischen Schlag insbesondere der Brandschutz beachtet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Isolierungen sowie Luft-und Kriechstrecken der Leuchten nicht beeinträchtigt werden, da dieses eine Brandgefahr bedeutet. In Leuchten wird je nach Bauart und eingesetzten Lampen ein Großteil der zugeführten elektrischen Energie in Wärme umgesetzt (bis zu 90 %). Die Leuchten sind so auszuwählen und zu montieren, dass ein Wärmestau vermieden wird und an brennbaren Flächen, die durch Leuchten beeinflusst werden, dürfen im Normalbetrieb keine höheren Temperaturen als 90 °C auftreten. Im anormalen Betrieb (Fehlerfall) dürfen bestimmte Grenztemperaturen entsprechend der Kennzeichnung der Leuchten nicht überschritten werden. Für Entladungslampen mit Starter sollten elektronische Starter oder solche Glimmstarter vorgesehen werden, die bei Nichtzündung der Lampe eine selbsttätige Abschaltung bewirken. Leuchten mit Strahler sind so anzubringen, dass in Strahlungsrichtung der Mindestabstand zu brennbaren Stoffen entsprechend den Herstellerangaben eingehalten wird. Innenraumleuchten sind üblicherweise für eine maximale Umgebungstemperatur von 25 °C ausgelegt. Höhere Umgebungstemperaturen sind bei der Auswahl der Leuchten zu berücksichtigen. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 9 732 FORTBILDUNG D E vde-verlag.de DIN-VDE-Normen, englische Übersetzungen, DIN-Normen für das Elektrotechniker-Handwerk und IEC-Normen Alles aus einer Hand: Der VDE VERLAG - Ihr Normen-Spezialist! Bismarckstraße 33 · 10625 Berlin Tel.: (030) 34 80 01-220 Fax: (030) 34 80 01-9088 Mail: kundenservice@vde-verlag.de Werb-Nr. 090734 Anzeige Kennzeichen zum Brandschutz Bei der Anbringung auf brennbarem Untergrund müssen Leuchten mit einem „F in einem Dreieck“ gekennzeichnet sein. In Betriebsstätten mit brennbaren Stäuben oder Faserstoffen sind nur Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur, Kennzeichnung mit einem „D in einem Dreieck“ (früher „Doppel-F-Kennzeichen“) zulässig. Diese sind einschließlich der Lampe mindestens in der Schutzart IP 5X auszuführen. An Einrichtungsgegenständen dürfen, wenn das Brandverhalten bekannt ist, nur Leuchten mit der Kennzeichnung „M in einem Dreieck“ montiert werden. Bei unbekanntem Brandverhalten sind nur Leuchten mit „Doppel-M-Kennzeichen“ zulässig. Weitere mögliche Kennzeichnungen von Leuchten und Lampen sowie ihre Bedeutung und Anwendung können dem nationalen Anhang der Norm entnommen werden. Kabel- und Leitungsanlagen Anschlussstellen und Leuchtenauslässe im Handbereich, an denen keine Leuchten angeschlossen sind, müssen unter Verwendung von Verbindungs-oder Wandauslassdosen gegen direktes Berühren aktiver Teile geschützt sein. Durchgangsverdrahtungen innerhalb von Leuchten sind nur zulässig, wenn diese dafür vorgesehen sind. Bei der Auswahl der verwendeten Leitungen oder Kabel sowie bei der Querschnittsbestimmung sind die möglicherweise erhöhten Umgebungstemperaturen in den Hohlräumen zu berücksichtigen (Herstellerangaben beachten). Leuchtengruppen, die von einem Drehstromkreis mit gemeinsamen Neutralleiter gespeist werden, müssen mit einem Betriebsmittel versehen sein, welches beim Abschalten alle nicht geerdeten Leiter gleichzeitig unterbricht. Alle Leiter eines Drehstromkreises sind im gleichen Hohlraum zu verlegen. Befestigung von Leuchten Leuchten müssen durch Schrauben, Haken, Dosen oder Gehäuse unter Beachtung der Herstellerangaben sicher befestigt sein. Bei Hängeleuchten sind die Befestigungsmittel mindestens für eine Masse von 5 kg, ansonsten für das Gewicht der Leuchten auszulegen. Bei Deckenmontage ist das Gewicht der Leuchten bei der Tragfähigkeit der Decke zu berücksichtigen. Weiteres: · Kompensationskondensatoren mit einer Kapazität C > 0,5 F müssen mit Entladewiderständen versehen sein. · Bei Ausstellungsständen von Leuchten muss der Schutz gegen elektrischen Schlag durch eine SELV-Versorgung oder eine automatische Abschaltung mittels Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungs-Differenzstrom von IN 30 mA sichergestellt sein. · In Anlagen mit drehenden oder sich periodisch bewegenden Maschinen ist der stroboskopische Effekt zu beachten. Zur Verminderung sind geeignete Lampen, Betriebsgeräte oder Schaltungen anzuwenden. Brandschutz DIN VDE 0833-2 2009-06 (VDE 0833-2) Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2):2004-02 - legt Anforderungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden fest. Sie ist zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) „Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675 „Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb“ anzuwenden. Grundsätze für das Planen und Errichten von Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen müssen unter Verwendung von normgerechten Bestandteilen durch eine Elektrofachkraft so geplant und errichtet werden, dass das funktionsmäßige Zusammenwirken aller Teile sichergestellt ist. Nach DIN 14675 ist dafür eine zertifizierte Fachfirma heranzuziehen. Folgende Punkte sind besonders zu berücksichtigen: · die Alarmorganisation, · der Überwachungsumfang und Ausnahmen von der Überwachung, · die Festlegung der Meldebereiche unter Berücksichtigung ihrer zulässigen Größe und der örtlichen Gegebenheiten, · die Auswahl der geeigneten Brandmelder in Abhängigkeit von voraussichtlicher Brandentwicklung, Raumhöhe, Umgebungstemperatur usw., ihre Zusammenfassung zu Meldergruppen und ihre Anzahl und Anordnung sowie · die Festlegung der Übertragungswege. Für die Planung und Projektierung enthält die Norm Tabellen mit detaillierten Hinweisen zur Eignung automatischer Brandmelder in Abhängigkeit von der Raumhöhe, zu den Überwachungsbereichen und möglichen horizontalen Abständen von punkt- und linienförmigen Rauch-, Wärme- und Flammenmeldern oder Ansaugrauchmeldern. Elektrische Leitungen Als Leitungen sind vorzugsweise Installationskabel und Leitungen nach DIN VDE 0815 (VDE 0815) mit einem Durchmesser der Adern von mindestens 0,6 mm zu verwenden. Die Zahl der Leitungsverbindungen sollte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Alle Verbindungen müssen durch zuverlässige Verfahren, wie Schraub-, Löt-oder Klemmverbindungen, hergestellt werden. Der Isolationswiderstand gegen Erde muss 500 k bei 500 V Gleichspannung sein, sofern vom Hersteller der BMA keine anderen Werte gefordert sind. Leitungen von bauordnungsrechtlich erforderlichen Brandmeldeanlagen müssen auch im Brandfall in der Regel für mindestens 30 min funktionsfähig bleiben. Die entsprechenden Anforderungen sind in der „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ festgelegt. Im Zweifelsfall kann darüber die zuständige Bauaufsichtsbehörde Auskunft erteilen. Für Leitungen von nicht bauordnungsrechtlich erforderlichen Brandmeldeanlagen kann unter bestimmten Umständen, die in der Norm näher erläutert sind, auf einen Funktionserhalt im Brandfall verzichtet werden. Räume für Brandmelderzentralen Die Räume müssen trocken und ausreichend beleuchtet sein. Wenn im Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, muss auch der Raum für die Brandmelderzentrale mit einer Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsbetrieb nach DIN EN 50172 (VDE 0108-100) versehen sein. Die Brandmeldezentrale und Anzeige- und Bedieneinrichtungen müssen gut zugänglich angebracht und mit einer eindeutigen Beschriftung gekennzeichnet sein. Beim Einbau von Anlageteilen in Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist auch DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) für den Überspannungsschutz der Brandmeldeanlage zu beachten. Ausführungsunterlagen Die Unterlagen sind als Ergebnis der Planung und Projektierung für eine Brandmeldeanlage dem Errichter und Betreiber zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem: · Installationsplan (Sicherungsbereich, Alarmierungsbereich, Meldebereiche, Meldergruppen, alle Anlagenteile der BMA, Verteiler mit den Verbindungen), · Meldergruppenverzeichnis, · Liste der Anlageteile, · Blockdiagramm (Benennung und Nummerierung der Meldebereiche, Meldergruppen und Melder), · Anlagenbeschreibung, · Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen. Nach dem Errichten ist durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, ob die Brandmeldeanlage den Ausführungsunterlagen entspricht. Dem Betreiber ist ein Abnahmeprotokoll zur Verfügung zu stellen. bfe - TIB1) 1) Normeninformationsdienst des Bundestechnologiezentrums für Elektro- und Informationstechnik, Oldenburg Tel.: 0441 340920 Fax: 0441 34092129 Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 9 733 FORTBILDUNG Online-Normendienst für ep PLUS-Abonnenten Bestellen Sie auf Seite 738

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  • bfe - TIB
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