Wir beziehen von einem Lieferanten Ventilatoren mit Spaltpolmotor (U = 230 V, I = 0,2 A, Pab = 23 W), um sie in eigener Produktion zu Abluftventilatoren für den Anbau an Vorwärmöfen zu montieren. Die Ventilatoren enthalten keinerlei thermische oder elektrotechnische Schutzeinrichtungen, wurden jedoch bis vor Kurzem von dem deutschen Hersteller mit einem CE-Zeichen versehen und mit CEE7/7-Stecker ausgeliefert. Trotz der CE-Kennzeichnung wurden die Ventilatoren in der beiliegenden Einbauanleitung als „unvollständige Maschine“ deklariert und für den Betrieb die Absicherung mit 315 mA T vorgeschrieben. Diese Absicherung erfolgte unsererseits über eine Steckdose in den besagten Vorwärmöfen. Nun ist es bei einem anderen Kunden des Herstellers zu einer Fehlanwendung durch einen Benutzer gekommen, bei der der Ventilator über eine normale Wandsteckdose betrieben wurde. Hierbei kam es nach einer Motorblockade zu einer dauerhaften Überhitzung des Motors und auch des Motorgehäuses.Nach eigenen Laborversuchen (Motorblockade über 30 min) mussten wir nun feststellen, dass sich die Motorwicklung auf bis zu 90 °C und das Ventilatorgehäuse auf bis zu 60 °C erhitzt, ohne dass der Nennstrom einen Wert von 300 mA übersteigt. Somit ist auch die vom Hersteller vorgeschriebene Absicherung unzureichend.In DIN EN 60204-1 wird ein Schutz vor unzulässiger Erwärmung nur für Motoren mit einer Bemessungsleistung von über 500 W gefordert. Wie aber sieht es mit unserem Motor aus? Wie ist die CE-Kennzeichnung (sowohl die des Ventilatorenherstellers als auch unsere eigene am Gesamtgerät) und die damit einhergehende Konformität mit der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie im Blick auf eine fehlende thermische Absicherung zu bewerten?

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- H. Schmolke