Hard- und Software
Mit Softwareprogrammen am PC Steuern sparen und planen
ep3/1999, 1 Seite
Mit der Steuer-Erklärung hat jeder die Möglichkeit, das vom Staat zuviel einbehaltene Geld zurückzuholen. Mit dem „TK Steuer-Manager 98/99“ und dem „Steuerberechner 98“ kann man seine Erklärung für 1998 schnell und problemlos am Bildschirm erstellen. Beide Programme führen Benutzer automatisch an alle Tatbestände heran, die beim Steuersparen helfen. Durch den interaktiven Aufbau der Programme, können dabei keine Positionen vergessen werden. Die einzelnen Anlagen der Steuererklärung werden am Anfang markiert und dann durch die Programme abgearbeitet. Zahlreiche Tips erläutern steuerliche Sachverhalte und machen es auch Einsteigern leicht. Einfache Installation So wie man es heute von Software-Produkten erwartet, ist die Installation der beiden Steuerprogramme ein „Kinderspiel“. Beim „TK-Manager“ dauert es etwas länger, was aber durch den größeren Leistungsumfang bedingt ist. Ein weiterer Unterschied liegt in der grafischen Gestaltung. Während der „TK-Manager“ sich an das übliche Windows-Layout anpaßt, wurde für den „Steuerberechner“ ein eigene Gestaltung entwickelt, die eine logische und zwangsläufige Führung durch das Programm ermöglicht. TK Steuer-Manager mit zwei Neuheiten Mit dem „TK-Steuer Manager 98/99“ ist es erstmals möglich, die Erklärung für 1998 per Datenübertragung direkt an das Finanzamt zu senden. Die Steuer-Erklärung muß jedoch zusätzlich auf einem Formular zusammen mit den Belegen beim Finanzamt eingereicht werden. Neu bei Einkommensteuer-Programmen ist die Ratgeber-CD des TK-Steuermanagers 98/99. Damit können Steuerzahler eine Steuerspar-Strategie für die kommenden Jahre entwickeln. Der Steuer-Planer orientiert sich an einem Beratungsgespräch beim Steuerberater und bietet individuelle Empfehlungen für die Steuergestaltung der kommenden Jahre. TK Software hat den Steuer-Planer zusammen mit dem Wirtschaftsmagazin „DM“ entwickelt. Der Steuer-Planer bietet folgende Hilfen: · Assistenten bereiten Spezial-Themen auf und geben Entscheidungshilfen. Sie rechnen dem Anwender vor, ob und wie sich eine Steuerspar-Gestaltung für ihn auszahlt. · Erfassungshilfen gewährleisten, daß Ausgaben zeitnah erfaßt werden und kein Posten unberücksichtigt bleibt. · Musterverträge stellen sicher, daß bei der vertraglichen Vereinbarung kein Punkt übersehen wird. Programme sind ihr Geld wert Auf den ersten Blick fragt man sich schon, warum der TK-Steuer-Manager 98/99 mit 98,00 DM mehr als doppelt so teuer ist wie der Steuerberechner 98 mit 46,00 DM. Der Steuerberechner bietet in weiten Teilen das gleiche Leistungsspektrum bezüglich der Steuererklärung. Beide Programme ermöglichen den Ausdruck auf Formularen und Blankopapier, liefern einen Steuerbescheid und schließen Fehler durch einen Abfragemodus weitgehend aus. Auch Gesetzestexte sind in beiden Versionen abrufbar. Die leistungsfähigere Software ist jedoch der TK-Steuer-Manager. Durch das Modul „Steuerplanung“ und die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ist das Programm umfangreicher und leistet mehr. Wer sich jedoch nur eine einfache Steuererklärung generieren will, für den ist der Steuerberechner 98 völlig ausreichend. R. Lüders Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 3 196 Betriebsführung Mit Softwareprogrammen am PC Steuern sparen und planen Wer seine Steuererklärung selbst in die Hand nimmt, dem helfen Software-Programme bei einer einfachen Arbeit am PC, viel Geld zu sparen. Wir haben einige Programme getestet und stellen hier zwei der besten vor. TK Steuer-Manager 98/99: Preis: 98 DM, Update 78 DM. Das Programm-Paket kann direkt bezogen werden bei: TK Software Vertriebs-Service, Am Brüll 17, 40878 Ratingen, Tel. (02102 ) 8621-00 (Internet: www.tk-software.de). Steuerberechner 99: Preis: 39,90 DM. Das Programm gibt es im Buchhandel oder im Internet www.systhema.de. Anfragen: Tel.: (0781) 639 68 94, Fax: (0781) 84 61 45. INFO Software §§ Aktuelles Urteil Fehlalarm ist kostenpflichtig (jlp). Bei einem Fehlalarm einer privaten Einbruchanlage, der automatisch an die Polizei weitergeleitet wird, oder bei Fehlalarm durch Sirenen und Warnlichter, muß der Betreiber dieser Alarmeinrichtung den Einsatz der Polizei bezahlen. Da der Betreiber alleine für den Zustand seiner Alarmanlage verpflichtet ist, hat er auch alleine die Kosten des unnötigen Polizeieinsatzes zu tragen. Die Klage eines Geschäftsmannes gegen die Auflage, für den Fehlalarm DM 170 zu bezahlen hatte damit keinen Erfolg. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 18 K 2188/98
Autor
- R. Lüders
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