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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Mindest-Beleuchtungsstärke für Tiefgaragen

ep3/2010, 2 Seiten

Gemäß DIN 12464 ist in Tiefgaragen eine Mindest-Beleuchtungsstärke von 75 Lux vorgeschrieben, wohingegen laut der neusten Fassung der Garagenverordnung in Hessen nur mindestens 20 Lux zulässig sind. Wir haben im Auftrag des Betreibers in einer Frankfurter Tiefgarage mit etwa 250 Stellplätzen einen Mittelwert von 34 Lux gemessen und den Betreiber der Anlage darauf hingewiesen, das hier gemäß DIN 12464 75 Lux gefordert sind. Dieser beruft sich aber folgendermaßen auf die Garagenverordnung: „... Dennoch fragen wir nach, ob es sich bei der DIN 12464 (EN) nicht ausschließlich um eine DIN-Norm für Arbeitsstätten handelt. Die Tiefgarage dient unserem Sachstand entsprechend nicht als Arbeitsstätte, sondern wird vielmehr als Besuchergarage für die Besucher der Gewerbetreibenden Einkaufs-Markt und Baumarkt genutzt. Ist hier sodann nicht die Garagenverordnung maßgebend?“ An welche Norm/Vorschrift müssen wir uns bei der Sanierung der Beleuchtungsanlage in den Tiefgaragen halten? Welche Mindest-Beleuchtungsstärke ist für eine Tiefgarage vorgeschrieben?


Rechtliche Rangfolge der Vorgaben.
„Diese Norm legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen im Hinblick auf Sehleistung und Komfort fest. Sie legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest …, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind,  üblicherweise auch die Anforderungen an die Sicherheit erfüllen.“

Gesetzliche und normative Anforderungen



Fazit

Literatur

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung – GaVO) des Landes Hessen vom 03.02.2009.

DIN EN 12464-1:2003-03 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.


Autor
  • W. Baade
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