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Elektrotechnik | Installationstechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Leuchteninstallation

ep8/2001, 1 Seite

In einem Bürogebäude wurden Leuchtstoffleuchten an etwa 1,5 m langen Ketten befestigt. Als Zuleitung sind NYM-Leitungen eingesetzt, die mit Hilfe von Kabelbindern an diesen Ketten befestigt wurden. Entsprechend den Verlegebedingungen sind NYM-Leitungen nur für feste Verlegung zugelassen. Kann die Befestigung an Halteketten als feste Verlegung betrachtet werden, wenn mit Sicherheit ausgeschlossen ist, dass die Leuchten

in irgendeiner Form bewegt werden?


   

Autor
  • R. Baer
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