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Blitz- und Überspannungsschutz
Leitungsquerschnitte und -längen für Überspannungsschutzgeräte
ep10/2007, 1 Seite
LESERANFRAGEN Leitungsquerschnitte und -längen für Überspannungsschutzgeräte ? Im Rahmen der Wiederholungsprüfung traten bei mir folgende Fragen zur Verdrahtung von Überspannungsschutzgeräten sowie zu dafür zulässigen Leiterlängen auf: 1.Laut Hersteller-Katalog darf z. B. das Dehnventil (SPD Typ 1) mit mindestens 10 mm² angeschlossen werden. Ist es zulässig, den erdseitigen Anschluss bei SPD Typ 1 und 2 zur PE-/PA-Schiene feindrähtig (H07V-K) auszuführen? Bei der Antennenerdung sind nach DIN VDE 0855-300 feindrähtige Leitungen zum Beispiel nicht zulässig. 2.Kann eine solche H07V-K-Leitung auch außerhalb der Verteilung (zur PA-Schiene) verlegt werden? 3.Ist bei einem SPD Typ 2 in der Unterverteilung die Verbindung zur PA-Schiene unbedingt notwendig oder ist die Verdrahtung zur PE-Schiene ausreichend? 4.Muss es bei einer Wiederholungsprüfung als Mangel gewertet werden, wenn die Leitung vom SPD Typ 1 zur PA-Schiene etwa 2,5 m lang ist, da die Anschlusslänge von 0,5 m gemäß DIN VDE 0100-534 nicht überschritten werden darf? ! Zu 1. Überspannungsschutzgeräte für NS-Anlagen müssen entsprechend der DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) [1] gebaut und geprüft werden. In der Norm wird im Abschnitt 6.2.1 folgende Forderung erhoben: „Klemmen müssen für den Anschluss von Kabeln mit dem kleinsten und dem größten Querschnitt entsprechend den Herstellerangaben ausgelegt sein.“ Unter exakt definierten Prüfbedingungen für das Anzugsdrehmoment der Klemmschraube, das vom Gewinde-Nenndurchmesser abhängt, werden bei unterschiedlichen Leiterquerschnitten Auszugsprüfungen des Leiters aus der Klemme durchgeführt. Während dieser Prüfungen darf sich der Leiter in der Klemme nicht merklich bewegen. Die Datenblätter der genannten SPD-Serie weisen daher minimale und maximale Anschlussquerschnitte für die Geräte aus, die durch die Bauart der Klemmen bedingt sind. In der dazu gehörigen Einbauanleitung wird aus Gründen der Blitzstromtragfähigkeit die Forderung nach einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Cu für die Leitung zwischen dem erdseitigen Anschluss dieses Überspannungsschutzgeräts und der PA-Schiene erhoben. Einschränkungen hinsichtlich des Leiteraufbaus (ein-, mehr-oder feindrähtig) werden weder durch die Hersteller noch durch die Errichtungsnorm für Übersspannungsschutzeinrichtungen in Niederspannungsanlagen DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534) [2] getroffen. In der Praxis haben sich feindrahtige Leitungen an dieser Stelle als ungünstig erwiesen, da beim Blitzstromdurchgang sehr große dynamische Kräfte auftreten können. Diese Bedenken teilt auch die in der Anfrage zitierte DIN VDE 0855-300 (VDE 0855-300) [3]. Bei den in [3] beschriebenen Anwendungen kommt allerdings hinzu, dass es sich um mögliche Anwendungen im Außenbereich handelt und die Anwendung der feindrähtigen Leitung aufgrund ihrer Korrosionsanfälligkeit ausgeschlossen wird. Zu 2. Diese Leitungen (H07V-K) sind bestimmt für die Verlegung in Rohren auf, in und unter Putz sowie in geschlossenen Installationskanälen. Sie dürfen nicht für die direkte Verlegung auf Pritschen, Rinnen und Wannen verwendet werden (Ausnahme: als Potentialausgleichsleitung). Formal kann die H07V-K-Leitung also bei Einhaltung der Verlegungsbedingungen wie in der Anfrage beschrieben verwendet werden. Jedoch bleibt das ungünstige Verhalten bei Blitzstromdurchgang bestehen. Zu 3. Bei einem SPD Typ 2 in der Unterverteilung ist eine Verbindung zur PE-Schiene ausreichend. Eine alleinige Verbindung zur PA-Schiene kann aber bei größerer Länge das Schutzverhalten des Überspannungsschutzgeräts sehr ungünstig beeinflussen. Zu 4. Für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit der Werksleistung ist einzig der Stand der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entscheidend. Werke, die vorher nach den alten Normen erstellt und bereits abgenommen sind, werden daher nicht dadurch mangelhaft, dass durch eine Normenaktualisierung ein „höherer technischer Standard“ verlangt wird. Unabhängig von der rechtlichen Lage sollte jedoch im Sinne der Wirksamkeit der Überspannungsschutzmaßnahme eine Nachbesserung dieser Anschlusslängen durchgeführt werden. Literatur [1] DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11):2007-08 Überspannungsschutzgeräte für Niederspannung; Teil 11: Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Niederspannungsanlagen - Anforderungen und Prüfungen. [2] DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 Elektrische Anlagen von Gebäuden. Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln - Überspannungs-Schutzeinrichtungen. [3] DIN VDE 0855-300 (VDE 0855-300):2002-07 Funksende-/-empfangssysteme für Senderausgangsleistungen bis 1 kW; Sicherheitsanforderungen. V. Raab Befähigung zum Prüfen elektrischer Fahrzeugkomponenten ? In einem Betrieb werden elektrische Komponenten in Fahrzeuge eingebaut. Die Elektroarbeiten führen Elektrofachkräfte, wie z. B. Kfz-Elektriker, Mechatroniker und MSR-Techniker, aus. Dieser Personenkreis wird regelmäßig unterwiesen und belehrt. Fertige Anlagen werden dann von einem Dienstleister überprüft und abgenommen. Um Kosten einzusparen und die Organisation zu vereinfachen, soll künftig der im Betrieb tätige Elektromeister die Arbeiten des Dienstleisters durchführen. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen im Unternehmen geschaffen werden, um dies zu ermöglichen? ! Allgemeine Anforderungen. In DIN VDE 1000-10 [1] heißt es in den Erläuterungen zu dem Abschnitt 5.2 u. a.: „Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind.“ Weitere Voraussetzungen. Der Meister des Betriebes muss also über breites Wissen und umfangreiche Erfahrung verfügen, um die fertig montierten Anlagen in den jeweiligen Fahrzeugen überprüfen und abnehmen zu können. Im Wesentlichen sind dazu folgende Voraussetzungen erforderlich: · Zunächst müssen alle erforderlichen Betriebsanleitungen für die jeweiligen Komponenten sowie ausführliche Schaltpläne für die gebauten Anlagen vorhanden sein. · Dazu kann es durchaus erforderlich sein, dass der Meister ausführliche Informationen über einzelne elektrotechnische Komponenten von deren jeweiligen Herstellern bekommt. · Natürlich müssen seitens des Betriebes die für eine Prüfung und Abnahme notwendigen Mess- und Prüfgeräte im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. · Sicher kann es notwendig werden, dass zur Unterstützung des Meisters 852 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 10 Fragen an Liebe Abonnenten! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann suchen Sie unter www.elektropraktiker.de (Fachinformation/Leseranfragen). Finden Sie dort keine Antwort, richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: 030 42151-251 oder E-Mail: richter@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion EP1007-852-861 20.09.2007 8:01 Uhr Seite 852
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- V. Raab
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