Laien im Umgang mit CEE-Betriebsmitteln
Dagegen kann das Bedienen der elektrischen Anlagen und das Zusammenschalten von ortsveränderlichen Betriebsmitteln, z. B. über Steckvorrichtungen, von Laien vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagen und Betriebsmittel dafür ausgelegt und geeignet sind.
Zum Beispiel ist nach Tabelle 104 der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [4] das Auswechseln von Schmelzsicherungen des D- und D0- Systems durch Laien bis zu einer Stromstärke von 63 A bei Wechselspannungen bis AC 400 V unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Spezielle normative Anforderungen. Neben den allgemeinen normativen Anforderungen sind für den Bereich Event- und Veranstaltungstechnik die Unfallverhütungsvorschrift BGV C1 [5] sowie die berufsgenossenschaftlichen Informationen der Reihe BGI 810 [6] zu beachten. Nachfolgend werden nur einige der wesentlichen Punkte der darin enthaltenen Anforderungen sinngemäß wiedergegeben:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Unabhängig von den festgelegten Prüffristen, müssen alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel vor Beginn jeder Produktion und jeder Veranstaltung durch Sichtkontrolle auf mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere der Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen – sowie auf einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen überprüft werden. Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen diese Betriebsmittel nicht eingesetzt werden und müssen durch eine Elektrofachkraft instandgesetzt werden.
Jedes „nicht betriebseigene“ elektrische Betriebsmittel, das bei Produktionen und Veranstaltungen eingesetzt und an das Netz angeschlossen wird, ist von einer Elektrofachkraft zu prüfen. Die Prüfung kann durch den Überlasser veranlasst und dokumentiert sein. In Zweifelsfällen ist vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich.
Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien werden die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft überprüft. Diese Überprüfung kann mit geeigneten Prüfgeräten auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Auf diese Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt.
Bei ortsveränderlichen elektrischen Musik- und Tonanlagen, bei denen eine normen - konforme Ausführung nicht eindeutig feststellbar ist, sind zusätzliche Maßnahmen beim Anschluss an das Netz erforderlich. Dies ist vorzugsweise die Anwendung der Schutztrennung mit Trenntransformatoren. Bei hoher Anschlussleistung können auch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungs- Differenzstrom ≤ 30 mA eingesetzt werden. Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzubeziehen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden.
Weitere normative Anforderungen. Neben den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen kann für den in der Anfrage beschriebenen Bereich die DIN VDE 0100-711 (VDE 0100- 711) [7] von Bedeutung sein. Die Norm gilt für vorübergehend errichtete elektrische Anlagen in Ausstellungen, Shows und Ständen, einschließlich mobiler und tragbarer Stände und Ausstattungen. Ausstellungen im Sinne der Norm sind Ereignisse zum Zweck des Verkaufens oder Ausstellens von Produkten, die an jedem beliebigen Ort stattfinden können. Unter Shows sind Darbietungen und/oder Vorführungen zu verstehen. Stände sind Bereiche oder vorübergehend errichtete Aufbauten, die zum Ausstellen, Verkaufen, Vermarkten, zur Unterhaltung oder Ähnlichem genutzt werden. Nach [7] müssen alle Endstromkreise und Stromkreise für Steckdosen bis 32 A durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA geschützt sein.
Jeder eigenständige Aufbau, wie z. B. Fahrzeug, Stand oder Einheit, und jeder Stromkreis zur Versorgung von Außenanlagen muss mit einer eigenen Trennvorrichtung versehen sein. Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen von Ausstellungen, Shows und von Ständen müssen nach jeder erneuten Montage vor Ort geprüft werden. Die Prüfung ist nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [8] durchzuführen. Weitere Details können den genannten Regelwerken entnommen werden. Die genannten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Informationen sind kostenfrei bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder im Internet verfügbar.
Quellen
BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen Besondere Anforderungen. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
BGV C1 Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vom 1. April 1998.
VBG-Branchenleitfaden BGI 810 Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen. Version 4.0/ 2008-03.
DIN VDE 0100-711 (VDE 0100-711):2003-11 Errichten von Niederspannungsanlagen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 711: Ausstellungen, Shows und Stände.
DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen.
- W. Baade
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