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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Lärmschwerhörigkeit nach Branchen

ep8/2004, 1 Seite

Lärm tut oft nicht weh, macht aber krank. Er schädigt nicht nur das Gehör bis hin zur Taubheit, sondern kann auch zu Schlafstörungen, Konzentrationsminderung, Belastung des Herz-Kreislauf-Systems und zu Tinnitus führen.


Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 8 622 BETRIEBSFÜHRUNG Arbeitgeber müssen Mini-Jobs der BG melden Auch beschäftige Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind gesetzlich unfallversichert. Die Entgelte aus den Mini-Jobs sind daher auch beitragspflichtig in der Unfallversicherung und müssen vom Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Meldung bei der Bundesknappschaft reicht dafür nicht aus. Für geringfügige Beschäftigungen muss der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent des Entgelts (bzw. 12 Prozent bei haushaltsnahen Dienstleistungen) an die Bundesknappschaft abführen. Was viele nicht wissen: Damit sind zwar die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgegolten, aber nicht der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wie grundsätzlich alle Beschäftigungsverhältnisse, sind auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte (Aushilfen) gesetzlich unfallversichert. Sie sind daher auch melde-und beitragspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber meldet die Entgelte der geringfügig Beschäftigten zu diesem Zweck im jährlichen Lohnnachweis der zuständigen Berufsgenossenschaft, bei der er Mitglied ist - z. B. der BGFE. Eine namentliche Anmeldung des geringfügig Beschäftigten zu Beginn seiner Tätigkeit ist nicht notwendig. Die BGFE steht ihren Mitgliedsbetrieben auch in Fragen rund um den Beitrag zur Verfügung unter: Tel.: 018 05/00 27 60 (12 Cent/Minute) E-Mail: ba@bgfe.de Fax: 02 21/37 78-252. Lärmschwerhörigkeit nach Branchen Lärm tut oft nicht weh, macht aber krank. Er schädigt nicht nur das Gehör bis hin zur Taubheit, sondern kann auch zu Schlafstörungen, Konzentrationsminderung, Belastung des Herz-Kreislauf-Systems und zu Tinnitus führen. Darauf wiesen die Berufsgenossenschaften anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm am 28. April 2004 erneut hin. Immer noch ist Lärmschwerhörigkeit in Deutschland mit über 6500 Fällen jährlich die häufigste Berufskrankheit. Dabei entfallen mehr als 40 Prozent auf den Metallbereich, fast ein Viertel auf die Baubranche. Die Zahl der Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind, beziffern die Berufsgenossenschaften auf rund drei Millionen. Berufsbedingte Erkrankungen, die auf Lärm zurückzuführen sind, verursachen jährlich Kosten in Höhe von knapp 170 Millionen Euro. Am besten für die Gesundheit ist es, Lärm zu meiden. Ist dies nicht möglich, empfehlen die Berufsgenossenschaften ein mehrstufiges Schutzkonzept. Sie fordern zunächst die Lärmminderung an der Quelle, also möglichst leise Maschinen. Wo dies nicht oder nicht ausreichend gelingt, verlangen sie: Möglichst wenig Beschäftigte in Lärmbereichen. Für diejenigen, die täglich 8 Stunden lang Lärm von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt sind, muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Für alle Beschäftigten in Lärmbereichen sind zudem regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht. Auch im privaten Bereich, besonders durch das Freizeitverhalten, sind viele Menschen einer ständigen Lärmeinwirkung ausgesetzt, z. B. durch überlauten Musikkonsum mit der heimischen Stereoanlage, mit dem Walkman oder in der Disco. Mehr Sicherheit für Berufsstarter Kostenlose Infopakete Damit der Start ins Berufsleben mit Sicherheit gut klappt, hat die BGFE Infopakete für Auszubildende geschnürt: · Ein Paket ist speziell auf die Branchen „Feinmechanik und Metallbearbeitung“ ausgerichtet, · ein weiteres auf die „Elektrotechnik“ und · ein drittes auf den „Bürobereich“. Alle Pakete bieten eine Fülle an Informations- und Unterweisungsmaterialien, z. B.: · Publikationen aus der Reihe „Aufgepasst“ für Auszubildende, · Testbogen für die Unterweisung, für die Schulung und zum Selbststudium sowie · die CD-ROM „Infos und Trends“ mit Informationen über Aufgaben, Leistungen, Medien und Ansprechpartner der BGFE, über Ge-ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit.

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