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Sonstige Bereiche

Kurz informiert

ep12/2013, 1 Seite

Haftungsfallen im Gewährleistungsrecht; Internethandel - Kaufbedingungen nicht verstecken; Mietvertrag - Auszug und Endrenovierung; E-Transporter-Studie - bald in Serie?; Toolbox-App jetzt mit Baudokumentation


Betriebsführung 926 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 12 Kurz informiert Haftungsfallen im Gewährleistungsrecht Aus Sicht der Handwerksorganisationen ZDH und ZVEH ist eine Anpassung des Gewährleistungsrechts im Kauf- und Werkvertrag im Sinne des deutschen Handwerks dringend notwendig - aus folgendem Grund: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie wurde vom Bundestag am 14. Juni 2013 verabschiedet. Doch nach wie vor haftet der Installateur in Verbraucherverträgen im Falle der Montage mangelhafter Komponenten und später notwendig werdender Nacherfüllung ebenfalls für entstehende Aus- und Wiedereinbaukosten sowie die Anfahrt. Nicht immer gelingt es dem Installateur, seinen Vorlieferanten vertraglich dafür mit ins Boot zu holen und an diesen Kosten zu beteiligen. Um diese Haftungsrisiken für seine Innungsmitglieder zu minimieren, wurde seitens des ZVEH daher bisher eine Reihe von Haftungs-Übernahmevereinbarungen mit ausgewählten Herstellern abgeschlossen - aktuell mit Gira und Stiebel-Eltron. Darüber hinaus werden sich die Handwerksverbände aktiv für eine Änderung des Gesetzeslage einsetzen. Internethandel - Kauf-Button beachten Ein Unternehmen lockte mit Rabatten von bis zu 80 % Schnäppchenjäger auf seine Website. Beim Anklicken eines der Produkte mussten sich Interessenten erst mit Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse registrieren. Zusätzlich wurde nach dem Firmennamen gefragt - allerdings war dieses Feld nicht zwingend auszufüllen. Klickte dann der Interessent auf den Button „jetzt anmelden“, wurde erst einmal kräftig abkassiert. Für den gewerblichen Zugang zu dieser Handelsplattform berechnete man Verbrauchern eine Grundgebühr in Höhe von 249 Euro sowie zusätzlich eine Aufnahmegebühr von 199 Euro. Doch dieser Preishinweis war am rechten Bildrand der Anmeldeseite versteckt hinterlegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt das für einen eindeutigen Gesetzesverstoß des Online-Händlers. Die Auffassung wurde ebenfalls vom Landgericht (LG) Leipzig mit seiner Entscheidung vom 26.07.2013 - 08 O 3495/12 bestätigt. Es untersagte daher der JW Handelssysteme Gmb H, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte. Mietvertrag - Auszug und Endrenovierung Die D.A.S. kommentiert auf ihrem Rechtsportal eine Reihe interessanter Urteile, so z. B. auch folgenden Fall: Ein gewerblicher Mieter hatte bei einer GbR Geschäftsräume angemietet. Vereinbart war eine Endrenovierung bei Auszug. Der Mieter führte die Arbeiten durch, klagte dann aber auf Kostenerstattung, weil er die Endrenovierungsklausel als unwirksam betrachtete. Der Bundesgerichtshof (BGH) führte dazu aus, dass die Endrenovierungsklausel zwischen den Parteien individuell ausgehandelt worden sei. Es handele sich dabei also nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Anforderungen der §§ 305 ff. des Bürger lichen Gesetzbuches (BGB) ge nügen müssten. Hier liege eine Individualabrede vor. So sei der Klausel auf Wunsch des Mieters eine Sonderregelung über den Umgang mit dem vorhandenen Teppichboden hinzugefügt worden. Es gebe keine grundsätz lichen Bedenken gegen die individualvertragliche Vereinbarung einer Endrenovierungsklausel in einem Gewerbemietvertrag, auch wenn die Renovierungspflicht vom tatsächlichen Zustand der Räume unabhängig sei - vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2009, Az. XII ZR 200/06. E-Transporter-Studie - bald in Serie? Mit dem E-load up hatte VW Nutzfahrzeuge zur diesjährigen IAA eine weitere Studie eines Elektro-Transporters (Bild a) vorgestellt. Sie basiert auf dem Pkw E-up. Daher besteht die Chance, dass der kleine Stadtlieferwagen demnächst ebenfalls in Serienproduktion geht. Dieser hat aber, abgesehen von dem ebenen Lade boden, mit Folie beklebte hintere Seitenfenster und eine um 15 mm höhergelegte Karosserie. Preislich wird er sich am Pkw orientieren - etwa 22600 Euro (netto). Die von VW gewählte Lösung entspricht dem Konzept des bereits am Markt befindlichen Peugeot iOn Cargo- vgl. ep-Testergebnisse im Beitrag: „Elektro-Mini-Transporter im Praxistest“, ep 9-2013, S. 662-666. Die technischen Daten beider Modelle sind durchaus vergleichbar. Der Laderaum des E-load up ist mit 1,4 m³ geringfügig größer. Mit späteren kleineren Einbauten dürfte er im Elektrohandwerk vor allem für Service-Arbeiten geeignet sein. Dafür sprechen auch seine Gesamtnutzlast von 306 kg und eine geplante Reichweite von 160 km. Zum Aufladen der Lithium-Ionen-Batterie (Kapazität 18,7 kWh) bietet VW drei Varianten an: · mit Ladekabel als Serienausrüstung für die konventionelle 230-Volt-Steckdose - Ladedauer 9 Stunden · als Option: eine 230-Volt-Wallbox für die Garage - 6 Stunden · sowie Gleichstromladen an öffentlichen Ladestationen - Dauer 30 Minuten. Die Transporter-Variante muss nicht zwingend nur dem Elektroantrieb vorbehalten bleiben. VW zieht auch den wahlweisen Antrieb mit Benzin- und Erdgas motoren in Erwägung. Toolbox-App jetzt mit Baudokumentation Mit über 1,8 Millionen Downloads im Google Play Store und Apple App Store gehört die Bosch Toolbox-App zu einer der erfolgreichsten Anwendungen für Handwerker weltweit. Immer im Austausch mit den Profis hat der Hersteller die App entsprechend den Ansprüchen der Zielgruppe fortlaufend weiterentwickelt, wie z. B. in diesem Jahr um die Funktion „Baudokumentation“. Handwerker können mit dieser Anwendung ihr aktuelles Projekt schnell und vollständig mit dem Smartphone dokumentieren. Seit August ist die App darüber hinaus auch auf dem iPad (Bild b) nutzbar. Die Baudokumentation erlaubt es, Projekte, den aktuellen Baufortschritt oder regelmäßige Reports durch die einfache Integration von Kommentaren, Fotos, Videos, Aufmaßen und Audio-Notizen anschaulich zu dokumentieren. Das Bereitstellen der Berichte erfolgt in gängigen PDF- und Textformaten, z. B. in .txt. Zu den Funktionen der App gehören auch ein Maßeinheiten-Rechner, eine Taschenlampe sowie der mobile Bosch-Katalog für Profi-Elektrowerkzeuge. Die App ist gratis in den Google Play und Apple App Stores für Smartphones mit Android- und IOS-Betriebssystemen und iPads erhältlich. a E-Mini-Transporter bald serienreif? b Toolbox: Jetzt auch mit IPad nutzbar Quelle: Bosch Power Tools Quelle:

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