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ep3/2010, 1 Seite
Jugend-Arbeitsschutz-Preis 2010 Auszubildende, die auf besonders praxisorientierte und innovative Weise ein Konzept zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entwickelt haben, können bis zum 30. Juli 2010 ihre Beiträge in schriftlicher oder elektronischer Form einreichen. Teilnahme- und Bewertungskriterien: im Internet unter www. jugend-arbeitsschutz-preis.de Rückfragen: unter der Telefonnummer 0611 15755 40 bei der Geschäftsstelle der Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. (FASI) Verleihung. Die Gewinner werden zur Eröffnungsveranstaltung der „Arbeitsschutz Aktuell - Das Präventionsforum“ am 19.10.2010 in Leipzig ausgezeichnet. EU-Sozialversicherungsrecht wird neu geregelt Die seit 1971 geltende EWG-Verordnung für die Anwendung der unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedsländer im grenzüberschreitenden Verkehr wird zum 1. Mai 2010 durch eine Neuregelung abgelöst. Das betrifft besonders Unternehmer, die ihre Mitarbeiter auch ins Ausland entsenden. So ist es bisher. Bei einer Entsendung eines Mitarbeiters aus einem in Deutschland bestehenden Arbeitsverhältnis gelten die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiter, wenn die Entsendung auf nicht mehr als zwölf Monate befristet ist und es sich nicht um eine Folgeentsendung zur Ablösung eines vorher entsandten Mitarbeiters handelt. Diese Frist kann einmalig um längstens weitere zwölf Monate verlängert werden. So wird es künftig sein. Die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften ist von vornherein für maximal 24 Monate möglich. Dafür entfällt die Verlängerungsmöglichkeit. Die neue Verordnung gilt zunächst noch nicht für die Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, sondern bis zum Zeitpunkt der Neuregelung wird noch die alte Verordnung angewandt. Die „Europa-Gmb H“ Die EU plant, zum 1. Juli 2010 die Europäische Privatgesellschaft (kurz EPG oder SPE) - in Deutschland eher als „Europa-Gmb H“ bekannt - einzuführen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es künftig leichter werden, grenzüberschreitend tätig zu sein. Bisher war es nur möglich, entweder mit der heimischen Gesellschaftsform, z. B. Gmb H, einer zugelassenen ausländischen Firmierung - etwa der englischen Limited - tätig zu werden oder ein Unternehmen nach den Regelungen des Tätigkeitslandes neu zu gründen. Diese rechtlichen Hürden haben bisher gerade für kleine Unternehmen Aktivitäten in anderen Staaten erschwert. Wenn der EU-Ministerrat zustimmt, wird zum 01.07.2010 damit eine einheitliche Rechtsform nach einheitlichen Grundsätzen eingeführt werden. Zur Gründung ist ein Mindestkapital von 8000 Euro erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gesellschaft sogar mit einem symbolischen Mindestkapital von einem Euro starten. Die Eintragung erfolgt in einem zentralen Register. Eine Verlegung des Unternehmenssitzes in ein anderes EU-Land soll ohne die bisher notwendige Auflösung und Neugründung unbürokratisch erfolgen können. Auch ist es möglich, dass der im Register genannte Sitz des Unternehmens und die tatsächliche Verwaltung in verschiedenen Staaten liegen. Die nicht einheitlich geltenden Regelungen - etwa zum Arbeits-, Insolvenz- und Steuerrecht - werden weiterhin durch nationales Recht geregelt. Rechte und Pflichten der Anteilseigner werden in einer Satzung festgelegt. Man verspricht sich von der Neuregelung vor allem eine nennenswerte Einsparung von Kosten für die Rechtsberatung und die steuerliche Beratung. ELENA-Software-Lösung Mit der Software HS Personalwesen erfüllen Unternehmen alle seit Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Anforderungen in der Personalwirtschaft. Für das Bescheinigungswesen und den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) bietet die Hamburger Software eine Eigenlösung an. Seit Jahresbeginn ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, monatlich die Entgeltdaten seiner Beschäftigten elektronisch an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln (vgl. Beitrag S. 205-206). Bei dem neuen Modul Elektronische Bescheinigungen handelt es sich um eine weitgehend automatisierte Lösung mit umfangreichen Plausibilitätsprüfungen und aussagekräftigen Hinweistexten für den Nutzer. Das Modul unterstützt in der Übergangsphase auch weiterhin das Erstellen von Bescheinigungen auf Papier. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 3 196 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT TERMIN Veranstalter: Haus der Technik, Essen Termin: 27. - 28. April 2010 in Essen Schwerpunkte · Praktische Erfahrungen und Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) · aktuelle Regelungen für die betriebliche Praxis · Explosionsgefahren, Explosionsschutzdokumente · Brandschutz in der Praxis · Befähigte Personen usw. Zielgruppen Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Aufsichtspersonen (TAB) der Berufsgenossenschaften, sonstige Interessierte Informationen: www.hdt-essen.de Ansprechpartnerin: Frau Ute Jasper Telefon: 0201 1803239, Telefax: 0201 1803263 5. Große Betriebssicherheitstagung Diamant-Kernbohrsystem Trockenbohren in Mauerwerk ist ein Kraftakt, vor allem wenn z. B. in der Elektroinstallation Schalterdosen in großer Zahl von Hand zu bohren sind. Speziell für diese Anforderungen wurde von Hilti das Kernbohrsystem DD 110-D (Bild) entwickelt. Das Gerät mit einer Motorleistung von 1600 Watt und einem Zweigang-Getriebe ist auf die neuartigen PCM-Diamant-Bohrkronen abgestimmt, die im Vergleich zu konventioneller Diamantsegmenttechnik bis zu fünfmal höhere Bohrgeschwindigkeiten erzielen. Gewicht: 4,8 kg Bohrdurchmesser: bis zu 162 mm in Gasbeton, Kalksandstein, Hochloch- und Vollziegel oder Klinkersteinen Anwendung: zum Erstellen von Durchführungen für Kabel, Trassen sowie Trockenbohrungen. Beim Dosensenken in der Elektroinstallation bewährt sich eine integrierte Anbohrhilfe für ein punktgenaues Ansetzen ohne Vorbohren. Der Einsatz einer Staubabsaugung erhöht die Lebensdauer von Gerät und Werkzeugen, ermöglicht einen um bis zu 20 % höheren Bohrfortschritt und verringert zudem Staubgefährdungen für den Installateur. Foto: Hilti
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