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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Kraftwerksbeleuchtung und Glühlampenverbot

ep2/2010, 2 Seiten

In unserem Kraftwerk verwenden wir zur Beleuchtung von Wasserständen spezielle Glühlampen (60 W, E 27). Diese sind temperaturfest bis 300 °C und stoßfest. Da die Medien momentan das Glühlampenverbot der EU thematisieren, haben wir im Fachkollegenkreis heute die folgende Frage diskutiert: Welche Konsequenzen hat dieses Verbot der Verwendung von Glühlampen für die Elektro-Instandhaltung in unseren Kraftwerk?


Literatur

Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.


Autor
  • R. Schnor
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