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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Kraftwerksbeleuchtung und Glühlampenverbot

ep2/2010, 2 Seiten

In unserem Kraftwerk verwenden wir zur Beleuchtung von Wasserständen spezielle Glühlampen (60 W, E 27). Diese sind temperaturfest bis 300 °C und stoßfest. Da die Medien momentan das Glühlampenverbot der EU thematisieren, haben wir im Fachkollegenkreis heute die folgende Frage diskutiert: Welche Konsequenzen hat dieses Verbot der Verwendung von Glühlampen für die Elektro-Instandhaltung in unseren Kraftwerk?


Glühlampen in stoßfester Ausführung sind in der Beleuchtungspraxis eigentlich nur bei speziellen Anwendungsfällen anzutreffen, nahezu ausgeschlossen ist ihr Einsatz in der Raumbeleuchtung. Der Wirkungsgrad (Lichtausbeute in lm/W) solcher Glühlampen ist aufgrund der speziellen Konstruktion als Einfachwendellampe mit mehreren Haltedrähten und der Vakuumausführung erheblich niedriger als der einer herkömmlichen Glühlampe (Beispiel: herkömmliche Glühlampe 60 W mit Doppelwendel = 11,8 lm/W; stoßfeste Glühlampe 60 W mit Einfachwendel: 8,4 lm/W). Die neue EU-Richtlinie [1] zum schrittweisen Auslauf herkömmlicher Glühlampen betrifft die Glühlampen für Raumbeleuchtung. Stoßfeste Glühlampen gehören nicht dazu, sie werden zukünftig unter dem Begriff „Speziallampen“ weiterhin verfügbar sein. Die EURichtlinie [1] sieht aber auch vor, dass der Anwendungsbereich einer solchen Speziallampe benannt bzw. kenntlich gemacht wird, was z. B. auf der Verpackung erfolgen kann. Nur wird man sich aus Platzgründen im Wesentlichen auf das hauptsächliche Einsatzgebiet beschränken (müssen), die „Nebenschauplätze“ anderer Anwendungsgebiete lassen sich nicht alle erfassen. Wichtig für Anwender ist letztendlich nur die Tatsache, dass stoßfeste Glühlampen auch weiterhin im Programm bleiben, da sie von den Vorgaben der Richtlinie [1] nicht betroffen sind.

Quellen

Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.


Autor
  • R. Schnor
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