Elektrotechnik
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Licht- und Beleuchtungstechnik
Kraftwerksbeleuchtung und Glühlampenverbot
ep2/2010, 2 Seiten
Glühlampen in stoßfester Ausführung sind
in der Beleuchtungspraxis eigentlich nur
bei speziellen Anwendungsfällen anzutreffen, nahezu ausgeschlossen ist ihr Einsatz in der
Raumbeleuchtung. Der Wirkungsgrad (Lichtausbeute
in lm/W) solcher Glühlampen ist
aufgrund der speziellen Konstruktion als Einfachwendellampe
mit mehreren Haltedrähten
und der Vakuumausführung erheblich niedriger
als der einer herkömmlichen Glühlampe
(Beispiel: herkömmliche Glühlampe 60 W mit
Doppelwendel = 11,8 lm/W; stoßfeste Glühlampe
60 W mit Einfachwendel: 8,4 lm/W).
Die neue EU-Richtlinie [1] zum schrittweisen
Auslauf herkömmlicher Glühlampen betrifft
die Glühlampen für Raumbeleuchtung. Stoßfeste
Glühlampen gehören nicht dazu, sie
werden zukünftig unter dem Begriff „Speziallampen“
weiterhin verfügbar sein. Die EURichtlinie
[1] sieht aber auch vor, dass der
Anwendungsbereich einer solchen Speziallampe
benannt bzw. kenntlich gemacht wird,
was z. B. auf der Verpackung erfolgen kann.
Nur wird man sich aus Platzgründen im
Wesentlichen auf das hauptsächliche Einsatzgebiet
beschränken (müssen), die „Nebenschauplätze“
anderer Anwendungsgebiete
lassen sich nicht alle erfassen. Wichtig für
Anwender ist letztendlich nur die Tatsache,
dass stoßfeste Glühlampen auch weiterhin im
Programm bleiben, da sie von den Vorgaben
der Richtlinie [1] nicht betroffen sind.
Quellen
Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
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Autor
- R. Schnor
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