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Klarere Vorgaben auch bei der Kommunikationsverkabelung

ep5/2015, 1 Seite

Anfang des Jahres sind die Teile 1 und 2 der Normenreihe EN 50174

(VDE 0800-174) neu herausgegeben worden. Sie legen Anforderungen an die Spezifikations-, die Planungs-, die Realisierungs- sowie die Betriebsphase von

informationstechnischen Verkabelungen fest. Darauf geht ep-Autor Sven Bonhagenin seinem zweiteiligen Fachbeitrag näher ein. Der ep befragte ihn aus diesem

Anlass zu seinen Erfahrungen als Sachverständiger auf diesem Arbeitsgebiet 1.


Herr Bonhagen, Sie sind nun seit 6 Jahren neben Ihrer Tätigkeit als Dozent am BFE Oldenburg auch als Sachverständiger tätig. Hatten Sie es dabei auch mit schwierigen Fällen rund um die Kommunikationsverkabelung zu tun?

S. Bonhagen: Als freier Sachverständiger habe ich viele interessante Vorgänge begleitet, so dass ich mich im Jahr 2011 dazu entschlossen habe, die öffentliche Bestellung zu beantragen. Am 03.12.2012 wurde ich von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellt und vereidigt. Im Anschluss erfolgte die Prüfung zum VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen und zum Prüfen von Photovoltaikanlagen.

Die Kommunikationsverkabelung spielt heute eine wesentliche Rolle für private und gewerbliche Bauherren. Dementsprechend kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema.

Können Sie das an einem Beispiel näher ausführen?

S. Bonhagen: Oftmals wird die Erwartungshaltung nicht klar formuliert. Da heisst es beispielsweise: „Ein Datenanschluss in jeder Gebäudeecke“. Nachträglich wird dann gestritten, ob die verlegte Leitung an der richtigen Stelle installiert wurde, das richtige Kabel verlegt ist, die Anzahl der Kabel stimmt oder ob die Übertragungsleistung ausreichend dimensioniert wurde. Hier muss der Installateur klarere Vorgaben einfordern oder in seinem Angebot die Leistung stärker abgrenzen.

Es sind oftmals Kleinigkeiten, über die Gerichte entscheiden müssen. Installateure sollten nicht den Glauben an den ehrlichen Kunden verlieren, aber es wird immer wichtiger, die Absprachen während der Bauphase schriftlich zu fixieren, da es ansonsten im Streitfall immer den Vorwurf geben wird:

„Sie als Fachmann hätten das doch aufzeigen und wissen müssen!“.

In einem anderen Fall hat der Bauherr geäußert, er möchte gerne die Elektroinstallation für ein „intelligentes Haus“ vorbereitet haben. Das Ergebnis ist heute:

Er wohnt nach drei Jahren immer noch auf einer Baustelle, hat kaum freie Steckdosen in seinem Haus, einen tollen Netzwerkschrank im Hauswirtschaftsraum hängen, von dem er bis heute nicht die Aufgabe kennt und die ungeschirmten Datenleitungen kommen oberhalb der Lichtschalter raus. Natürlich ohne Anschlussdose. Intelligent war hier nur einer: Der Installateur, der seine Rechnungen bezahlt bekommen hat.

Der Dumme ist der Kunde, der sich hilfesuchend an mich wandte.

Also sind die Probleme auch auf die zugegeben nur schwer zu beherrschende Vielzahl an Normen und Vorschriften und entsprechend mitunter mangelndes Fachwissen zurückzuführen?

S. Bonhagen: Ja, das kann man definitiv so stehen lassen. Die Welt der Normung ist neben den täglichen Aufgaben eine wirklich nicht leichte Herausforderung.

Alleine die Vielzahl der Normen in der Kommunikationswelt lässt erahnen, welche Mammutaufgabe hier zu bewältigen ist. Erschwerend kommt hinzu, das die Normung kein Fachbuch ist. Somit ist es heute unerlässlich, dass der Fachmann Fachzeitschriften und ihre Zusatzangebote wie den Normeninformationsdienst nutzt, aber sich auch stetig weiterbildet.

Es kommt immer wieder vor, das in der Leistungsbeschreibung ungenaue Angaben vorhanden sind oder sogar Generalklauseln wie z. B. „Alle Räume mit Ausnahme der Bäder und WC erhalten Kabelkanäle für eine EDV-Vernetzung nach Vorgabe des AG und dem Stand der Technik.“ zu finden sind.

Ich frage mich ab und zu, wird das nicht gelesen oder nicht verstanden, welche Falle hier lauert? Wer auf eine solche Leistungsbeschreibung anbietet, muss sich nicht wundern, wenn es später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Was möchten Sie unseren Lesern diesbezüglich empfehlen?

S. Bonhagen: Fachplaner und Installateure für Kommunikationskabelanlagen sollten stets wachsam sein. Klären Sie ab, welche Anforderungen gestellt sind. Der Begriff Kommunikationskabelanlage kann vom Wohnraum bis zum Rechenzentrum alles beschreiben. Für solche Systeme ist eine technische Spezifikation zu erstellen, damit die Planung und Realisierung auf verlässliche Angaben zurückgreifen kann.

Es sind ausreichend Technikflächen und Kabelwege zu planen, da diese oftmals „vergessen“ werden oder deutlich zu klein dimensioniert sind. Insbesondere das Thema der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist zu berücksichtigen. Es sollten Stahlblechkanäle bevorzugt werden und der Funktionspotentialausgleich hergestellt werden. Strom- und Kommunikationskabel sind auf gleichen Wegen zum Anschlusspunkt zu führen, müssen jedoch von einander getrennt sein.n


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