Klarere Vorgaben auch bei der Kommunikationsverkabelung
Herr Bonhagen, Sie sind nun seit 6 Jahren neben Ihrer Tätigkeit als Dozent am BFE Oldenburg auch als Sachverständiger tätig. Hatten Sie es dabei auch mit schwierigen Fällen rund um die Kommunikationsverkabelung zu tun?
S. Bonhagen: Als freier Sachverständiger habe ich viele interessante Vorgänge begleitet, so dass ich mich im Jahr 2011 dazu entschlossen habe, die öffentliche Bestellung zu beantragen. Am 03.12.2012 wurde ich von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellt und vereidigt. Im Anschluss erfolgte die Prüfung zum VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen und zum Prüfen von Photovoltaikanlagen.
Die Kommunikationsverkabelung spielt heute eine wesentliche Rolle für private und gewerbliche Bauherren. Dementsprechend kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema.
Können Sie das an einem Beispiel näher ausführen?
S. Bonhagen: Oftmals wird die Erwartungshaltung nicht klar formuliert. Da heisst es beispielsweise: „Ein Datenanschluss in jeder Gebäudeecke“. Nachträglich wird dann gestritten, ob die verlegte Leitung an der richtigen Stelle installiert wurde, das richtige Kabel verlegt ist, die Anzahl der Kabel stimmt oder ob die Übertragungsleistung ausreichend dimensioniert wurde. Hier muss der Installateur klarere Vorgaben einfordern oder in seinem Angebot die Leistung stärker abgrenzen.
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