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Inf.- und Kommunikationstechnik

Klarere Vorgaben auch bei der Kommunikationsverkabelung

ep5/2015, 1 Seite

Anfang des Jahres sind die Teile 1 und 2 der Normenreihe EN 50174

(VDE 0800-174) neu herausgegeben worden. Sie legen Anforderungen an die Spezifikations-, die Planungs-, die Realisierungs- sowie die Betriebsphase von

informationstechnischen Verkabelungen fest. Darauf geht ep-Autor Sven Bonhagenin seinem zweiteiligen Fachbeitrag näher ein. Der ep befragte ihn aus diesem

Anlass zu seinen Erfahrungen als Sachverständiger auf diesem Arbeitsgebiet 1.


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Herr Bonhagen, Sie sind nun seit 6 Jahren neben Ihrer Tätigkeit als Dozent am BFE Oldenburg auch als Sachverständiger tätig. Hatten Sie es dabei auch mit schwierigen Fällen rund um die Kommunikationsverkabelung zu tun?

S. Bonhagen: Als freier Sachverständiger habe ich viele interessante Vorgänge begleitet, so dass ich mich im Jahr 2011 dazu entschlossen habe, die öffentliche Bestellung zu beantragen. Am 03.12.2012 wurde ich von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellt und vereidigt. Im Anschluss erfolgte die Prüfung zum VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen und zum Prüfen von Photovoltaikanlagen.

Die Kommunikationsverkabelung spielt heute eine wesentliche Rolle für private und gewerbliche Bauherren. Dementsprechend kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema.

Können Sie das an einem Beispiel näher ausführen?

S. Bonhagen: Oftmals wird die Erwartungshaltung nicht klar formuliert. Da heisst es beispielsweise: „Ein Datenanschluss in jeder Gebäudeecke“. Nachträglich wird dann gestritten, ob die verlegte Leitung an der richtigen Stelle installiert wurde, das richtige Kabel verlegt ist, die Anzahl der Kabel stimmt oder ob die Übertragungsleistung ausreichend dimensioniert wurde. Hier muss der Installateur klarere Vorgaben einfordern oder in seinem Angebot die Leistung stärker abgrenzen.


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  • S. Bonhagen
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