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Elektrotechnik | Kabel und Leitungen

Kennzeichnung von Schutzleitern mit großen Querschnitten

ep10/2010, 3 Seiten

Wir haben einem Kunden als Zuleitung für eine UP-Schweißanlage eine Einzeladerleitung mit 70 mm² verlegt (2 x Phasen und 1 x PE). Der Kunde bemängelte nun die fehlende durchgehende Kennzeichnung des PE-Leiters, da diese sichtbar in der Energiekette verlegt sei. Meines Wissens genügt es, aufgrund des großen Leitungsquerschnittes an beiden Anschlussstellen jeweils eine grün-gelbe Markierung anzubringen. Wie ist die Kennzeichnung auszuführen?


Für die Kennzeichnung von Leitern sind die Normen DIN VDE 0100-510 (VDE 0100- 510) [1] und DIN EN 60446 (VDE 0198) [2] anzuwenden. Danach müssen isolierte Schutzleiter und PEN-Leiter in Deutschland grundsätzlich durchgehend mit der Zweifarben-Kombination „Grün-Gelb“ gekennzeichnet werden. Die grün-gelb gekennzeichneten PEN-Leiter sind an ihren Anschlussenden mit einer blauen Markierung zu versehen, um auf die zusätzliche Neutralleiterfunktion hinzuweisen. Eine Ausnahme besteht nach Abschnitt 514.3.Z3 der DIN VDE 0100-510 [1] bei der Kennzeichnung von einadrigen Kabeln und Leitungen mit Querschnitten > 16 mm2. Solche Kabel und Leitungen sind oftmals nicht mit einer blauen oder grün-gelben Isolierung erhältlich. In solchen Fällen ist es zulässig, z. B. einadrige Kabel und Leitungen mit schwarzer Umhüllung
  • als Neutralleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen Markierung versehen werden oder
  • als Schutzleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer grün-gelben Markierung versehen werden oder
  • als PEN-Leiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen und grüngelben Markierung versehen werden.
Damit entspricht die vom Anfragenden gewählte Vorgehensweise zur Kennzeichnung des Schutzleiters bei großen Querschnitten den normativen Anforderungen und ist somit zulässig.
Eventuell ist es möglich, das als Schutzleiter verwendete Kabel an weiteren leicht zugänglichen Stellen noch zusätzlich mit gelb-grünen Markierungen zu versehen um den Wünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen. Eine durchgehende Kennzeichnung, wie von dem Kunden gefordert, ist hingegen bei Kabel und Leitungen mit einem Querschnitt = 70 mm2 nicht notwendig.

Quellen

DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.

DIN EN 60446 (VDE 0198):2008-02 „Grundund Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine- Schnittstelle – Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder alphanumerische Zeichen.


Autor
  • W. Baade
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