Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Kabel NYY-O 4 x 25 vom HAK zum HA-Raum
Wie ist bezüglich einer Elektroinstallation in einem Eigenheim beim Vorhandensein eines Kabel des Typs NYY-O 4×25 vorzugehen?
Frage:
Nach beauftragter Elektroinstallation in einem Eigenheim fand ich als Zuleitung vom Hausanschlusskasten (HAK) an der Grundstücksgrenze zum Hausanschlussraum (HA-Raum) im Gebäude ein Kabel des Typs NYY-O 4×25 vor. Ein Austausch des Kabels ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Mein Vorschlag wäre nun, alle Verbraucher über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) unter Einbeziehung des vorhandenen Fundamenterders als PE anzuschließen. Ein Fachkollege machte den Vorschlag, die blaue Ader grün-gelb zu kennzeichnen und als PEN-Leiter zu verwenden. Wie denken Sie darüber?
Antwort:
Vorweg. Sofern es sich nicht um eine TT-Versorgung, sondern um eine TN-Versorgung handelt, verstößt diese Ausführung gegen gültige Normen.
Blauer Leiter als PEN-Leiter. Vermutlich hat der erwähnte Fachkollege nur den ersten Teil des Abschnittes 514.3.2 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] gelesen. Der erste Teil lautet wie folgt:
„PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Verfahren gekennzeichnet se
- grün-gelb über die gesamte Länge, zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden, oder
- blau über die gesamte Länge, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiterenden.“
Hier ist zwar die vorgefundene Ausführung beschrieben, siehe oben, diese Ausführung wird aber durch den nachfolgenden grau schattierten Text für Deutschland im Wesentlichen wieder ausgeschlossen. Dort heißt es: „Für Deutschland ist nach Entscheidung des Komitees 221 ,Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag‘ die Variante der durchgehend hellblauen Kennzeichnung für PEN-Leiter nicht zulässig, es sei denn, öffentliche oder damit vergleichbare Verteilungsnetze werden von TT-System in TN-System geändert.
Die zusätzliche blaue Markierung an den Enden durchgehend grün-gelb gekennzeichneter PEN-Leiter darf entfallen bei Kabeln und Leitungen, die in öffentlichen und damit vergleichbaren anderen Verteilungsnetzen, z. B. in der Industrie, eingesetzt werden.“
Hinweis. Im informativen Anhang ZB von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] ist eine Tabelle angefügt, aus der zu erkennen ist, in welchen Ländern „blaue“ PEN-Leiter zulässig sind.
Austausch des Kabels. Rein formal muss das Kabel – um normative Vorgaben zu erfüllen – ausgetauscht werden. Die Beibehaltung des Kabels mit blauem PEN-Leiter ist nur in Eigenverantwortung der ausführenden Elektrofachkraft, im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber möglich. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der Netzbetreiber dieser Lösung zustimmt. Dieses Kabel befindet sich ja im „ungezählten“ Bereich, sodass die Verantwortung auch beim Netzbetreiber liegt.
Fakt ist aber, dass der „blaue“ PEN-Leiter das Schutzziel „Schutz gegen elektrischen Schlag“ genauso erfüllen kann, wie ein grün-gelb gekennzeichneter PEN-Leiter. Andernfalls würden alle diese Länder, die auch einen blauen PEN-Leiter erlauben, eine gefährliche Situation zulassen, was sicher nicht der Fall ist.
RCD und Fundamenterder als PE. Dem Lösungsvorschlag des Anfragenden „alle Verbraucher über FI-Schutzschalter, unter Einbeziehung des vorhandenen Fundamenterders als PE anzuschließen“, möchte ich persönlich nur eingeschränkt zustimmen. Vermutlich möchte der Anfragende hierbei im Gebäude ein TT-System kreieren. Eine solche Umwidmung halte ich für problematisch und würde meines Erachtens auch der Zustimmung des Netzbetreibers bedürfen.
Sofern der Netzbetreiber zustimmt, könnte die Ausführung im Zählerplatzbereich in Übereinstimmung mit Bild D.4, Anschlussbeispiel im Hauptstromversorgungssystem eines TT-Systems, der VDE-AR-N 4100 [2] erfolgen.

