Kaskadieren von Verlängerungsleitungen
!Betrachten wir doch zunächst einmal, wo diese Forderung nach dem „Nicht hintereinander stecken“ herkommt: In der Produktnorm für Steckdosen, genauer gesagt in der DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] werden Anforderungen beschrieben, wie ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen für Anwendungen im Haushalt oder in haushaltsähnlichen Bereichen beschaffen sein sollen. Wohlgemerkt, das ist eine Herstellernorm, die die Anforderungen für die Hersteller solcher Steckdosen und Kupplungsdosen beschreibt, keine Anwendernorm.
Eine der Anforderungen aus dieser Herstellernorm für ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen ist, dass auf diesen ein Hinweis angebracht wird, dass sie nicht hintereinander gesteckt werden sollen, und dass sie nicht abgedeckt betrieben werden dürfen.
Woher diese Forderung kommt, dürfte relativ klar sein: Solche Betriebsmittel werden von elektrotechnischen Laien benutzt. Von elektrotechnischen Laien wird nicht erwartet, dass sie z. B. wissen, dass mit einem erhöhten Stromfluss auch eine Erhöhung der Leitertemperatur einhergeht – und damit auch eine Erhitzung des umliegenden Materials. Laien können nicht abschätzen, bei welcher Anzahl von angeschlossenen Leistungen ein Steckdosenstromkreis überlastet wird. Eine kurzfristige Überlastung ist zwar erst mal nicht weiter schlimm und bei einer langfristigen Überlastung sollte eigentlich das vorgeschaltete Sicherungsorgan auslösen. Trotzdem existiert die Forderung, dass ein Warnhinweis „nicht hintereinander stecken“ auf einem Beipackzettel oder dem Produkt selber angebracht wird.
Das Verbot ergibt sich also daraus, dass der Hersteller es als nicht-bestimmungsgemäße Verwendung beschreibt, wenn Mehrfachsteckdosen hintereinander gesteckt werden. Außerdem gibt es Vorgaben des VdS: In einem Merkblatt des VdS, in dem für Laien verständlich der Umgang mit einigen besonderen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erklärt wird, wird darauf hingewiesen, dass Tischsteckdosen (bewegliche Mehrfach-Steckdosenleisten) nicht hintereinander gesteckt werden dürfen.
Für Verlängerungsleitungen, die für den „Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen“ vorgesehen sind, ist der Warnhinweis in der DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] nicht vorgeschrieben. Diese müssen vom Hersteller nur mit einem Hinweis gekennzeichnet werden, in welcher Umgebung die Produkte eingesetzt werden dürfen.
Quellen
DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1):2016-01 Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Stecker und Kupplungsdosen.
DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1):2013-02 Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
- K. Rohlof