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Homepage und E-Mail-Adresse

ep2/2001, 1 Seite

Bei Homepage-Adresse von T-Online trifft man zuweilen recht unterschiedliche Schreibweisen an, welche ist richtig? Welcher Zusammenhang besteht zwischen E-Mail- und Homepage-Adresse?


! Ihre Tischleuchte ist sicherlich ein uraltes Erzeugniss oder einer Kunstgewerbewerkstatt entflogen. Sie hat - wie ich aus Ihrer Schilderung entnehme - die sogenannte Schutzklasse 0, d. h. keinen Schutzleiteranschluss (also keine Schutzklasse I), keine verstärkte oder doppelte Isolierung der die Metallteile berührenden Leitungsadern, die nur eine Basisisolierung besitzen (also keine Schutzklasse II). Natürlich können Sie diese Leuchte reparieren und dann prüfen (Messung des Isolationswiderstands zwischen den aktiven Teilen und den Metallteilen). Keine DIN-VDE-Norm verlangt von Ihnen als Instandsetzer, dass sie eine Schutzmaßnahme nachzurüsten haben. Die Leuchte hat - vorausgesetzt, sie ist seinerzeit ordnungsgemäß hergestellt worden - Bestandsschutz. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist und sie erst frisch aus der Werkstatt kam und der Hersteller einen Normernverstoß beging, sie gehört Ihrem Kunden. Er entscheidet, was mit seinem Eigentum zu geschehen hat. Dass die Leuchte nach dem heutigen Sicherheitsverständnis in beiden Fällen schwere Mängel aufweist, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich müssten Sie den Besitzer mit dem Prüfprotokoll gleichzeitig auch über diesen Sicherheitsmangel unterrichten. Sie sollten ihm sagen, entweder nicht mehr benutzen oder eine Schutzmaßnahmen (durch Sie) nachrüsten lassen. Dabei wäre er darauf hinzuweisen, dass heute jedes Gerät nach den gesetzlichen Vorgaben den Schutz gegen das direkte Berühren (Basisisolierung, Basisschutz) und den Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz, d. h. Schutzleiteranschluss oder doppelte/verstärkte Isolierung - Schutzisolierung) aufweisen muss. Die Vorgaben der Normen lassen das Herstellen eines Geräts der Schutzklasse 0 für die allgemeine Verwendung nicht mehr zu. Wer solche Geräte trotz einer derartigen Information verwendet, der gefährdet sich und seine Familie/Gäste, der handelt bewusst fahrlässig. Noch besser wäre es, wenn Sie vor dem Beginn der Reparatur versuchen mit dem Besitzer das Nachrüsten einer Schutzmaßnahme zu vereinbaren und eine Instandsetzung ablehnen, wenn Ihrem Vorschlag nicht zugestimmt wird. Sie können nicht ausschließen, dass Ihr Auftraggeber die reparierte Leuchte der Schutzklasse 0 - das Sicherheitsmonster - weiter verwendet. Sicherlich sind Sie ohne Schwierigkeit in der Lage, die Nachrüstung der Schutzmaßnahme vorzunehmen. Bedenken Sie bitte aber, dass Sie danach der Hersteller eines neuen Erzeugnisses sind und es - mit der Rückgabe an den Besitzer - „in den Verkehr bringen“. Mit allen Konsequenzen bezüglich der Produkthaftung. Eigentlich müssten Sie dann ja auch die formalen Vorgaben für ein neues Gerät - Konformitätserklärung, CE-Zeichen usw. - beachten. Natürlich kommt es sicherlich des öfteren zu solchen formalen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben, und nichts passiert. Sicherlich wird auch das von Ihnen fachgerecht geänderte Gerät ordentlich funktionieren und für seine Benutzer sicher sein - sicherer als zuvor. Aber ein Rest Zweifel bleibt doch, oder? Nehmen wir einmal an, diese Leuchte wird von einem Menschen mit wenig Sachverstand anläßlich einer Party mit einer zu starken Glühlampe bestückt. Nach einer Stunde brennt der Lampenschirm ..., dann die Gardine ..., dann das Haus ... usw. usf. Wenn Sie Pech haben, fragt man Sie: „Warum wurde die zulässige Lampenleistung nicht durch einen Aufkleber auf Ihrem Erzeugnis dem Anwender zur Kenntnis gegeben?“ Oder, durch rüde Behandlung zerbricht die Zugentlastung, die Leitungsadern können berührt werden, Kinder spielen, eine elektrische Durchströmung ist unglücklicherweise die Folge. Dann will man vielleicht „ ... das Prüfprotokoll der vom Hersteller durchzuführenden Zugkraftprüfung nach DIN VDE 0700 Teil ...“ sehen. Nein, ich will Ihnen den Mut nicht nehmen. Ich will auch nicht, dass wir Elektrotechniker nun jede Eigenverantwortung ablehnen. Nur, die möglichen Konsequenzen so einer kleinen technischen Veränderung, die wohl fast jeder von uns bereits hinter sich hat, die sollte man wissen und bedenken. Man muss immer kompetent und bewusst entscheiden, sowie dann auch verantworten, auf welche Weise für den jeweiligen Kunden die nötige Sicherheit am besten und zuverlässigsten erreicht werden kann. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer, daran sollte man dann allerdings auch denken. K. Bödeker Homepage- und E-Mail-Adresse ? Bei Homepage-Adresse von T-Online trifft man zuweilen recht unterschiedliche Schreibweisen an, welche ist richtig? Welcher Zusammenhang besteht zwischen E-Mail- und Homepage-Adresse? ! Bei Homepage-Adressen sind mehrere Schreibweisen möglich und auch richtig. Die „korrekte Schreibweise“ einer Homepage-Adresse bei T-Online ist allerdings home.t.online.de/home/E-Mail-Alias Wenn Sie Ihre T-Online-Homepage per FTP auf den Server [1] geladen haben, ist diese nach ca. 15 Minuten unter dieser Adresse zu erreichen, vorausgesetzt Sie haben vorher einen entsprechenden Alias für Ihre E-Mail-Adresse eingerichtet. Ansonsten wird die Seite unter Ihrer T-Online-Nummer (incl. Mitbenutzer-Nr.) abgespeichert. Diese Adresse ist sicher etwas gewöhnungsbedürftigundauchnichtgutzumerken. Besser lässt sich folgende Schreibweise merken: www.t-online.de/home/E-Mail-Alias Wählen Sie eine T-Online-Homepage so an, dann erfolgt (derzeit) eine automatische Umleitung (redirect) auf die o. g. Adresse. Die Angabe des Verzeichnisses home kann durch ~ (<Alt Gr> und <+>) ersetzt werden. Die Adressangabe lautet dann: home.t-online.de/~E-Mail-Alias oder www.t-online.de/~E-Mail-Alias Auch in diesem Fall erfolgt eine Umleitung auf die Adresse der korrekten Schreibweise. Die Schreibweise mit ~ wird auch in der (zur Zeit aktuellen) Dokumentation (www.t-online.de/service) empfohlen. Anzumerken wäre noch, dass die Schreibweise www.t-online.de statt home.t-online.de bisher seitens T-Online nicht offiziell dokumentiert wurde. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder verschwindet. Da eine E-Mail-Adresse bei T-Online aus dem E-Mail-Alias und der Adresse des Mailservers, also t-online.de, besteht, kann aus der E-Mail-Adresse auf die Homepage-Adresse und umgekehrt geschlossen werden. Im Grunde genügt es also, sich den entsprechenden E-Mail-Alias zu merken. Literatur [1] Möbus, H.: Mit dem PC ins Internet, Teil 12: Eine Homepage ins Netz stellen. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)9, LuK S. 13-15. H. Möbus Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 2 100

Autor
  • H. Möbus
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