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Elektrotechnik | Technische Gebäudeausrüstung

Heizungsnotschalter

ep8/1999, 1 Seite

Zum Einsatz von Heizungsnotschaltern habe ich folgende Fragen: 1. Ist ein Heizungsnotschalter im Einfamilienhaus vorgeschrieben? 2. Welche DIN-VDE-Norm gibt nähere Informationen zum Problem? 3. Reicht ein gesondert beschrifteter Schutzschalter „Heizung-Not-Aus“ im Zählerschrank aus (Zählerschrank befindet sich im gleichen Raum)?


514.3.2, zusätzlich zur grün-gelben Kennzeichnung an den Leiterenden mit hellblauer Markierung zu versehen, die bei Kabeln und Leitungen aber entfällt, die in öffentlichen und damit vergleichbaren anderen Verteilungsnetzen, z. B. in der Industrie, eingesetzt werden [4]. Die vorgenannte Lösung ist auch anzuwenden, wenn der Anschluß an eine Zuleitung mit getrennten N- und PE-Leitern erfolgt. Solche Lösungen werden zum Teil in den TAB von EVU gefordert oder angewendet, um bessere Voraussetzungen für die elektromagnetische Verträglichkeit zu schaffen. Der Anschluß der Stromkreise erfolgt in der im Bild gezeigten Weise. Folgende Lösungen sind möglich: Variante 1: Der PE-Leiter übernimmt die Funktion des PEN-Leiters und wird an die PEN-Klemme geführt. Die N-Schiene ist mit der PEN-Schiene verbunden, so daß der N-Leiter der Zuleitung nicht verwendet wird (Bild a). Variante 2: PE- und N-Leiter der Zuleitung werden im Verteiler an die entsprechenden Anschlußschienen (PE an PEN-Schiene, N an N-Schiene) geführt und am Abzweigpunkt vor dem Verteiler, z. B. am 5poligen Sammelschienen-System im unteren Anschlußraum des Zählerplatzes an die ihnen zugeordnete PE- und N-Schiene angeschlossen. Auch hier wird der PE der Zuleitung zum PEN-Leiter, von dem der N zur N-Schiene abzweigt. Die Brücke im Stromkreisverteiler zwischen PEN- und N-Leiter entfällt. Diese Funktion übernimmt die analoge Verbindung im vorgenannten Abzweigpunkt (Bild b). Meist werden Kleinverteiler nach DIN 43 871 und DIN VDE 0603 verwendet. Die beschriebene Lösungistaberauchbeim Einsatz anderer Verteiler anwendbar. Vorstehend wurde nur auf die Möglichkeiten des Anschlusses eingegangen. Es sei aber darauf hingewiesen, daß ggf. auch weitere Bedingungen einzuhalten bzw. zu beachten sind, wie Eignung der Klemmen für den Einsatz, Stromtragfähigkeit, Isoliervermögen usw. Literatur [1] DIN VDE 0100-200:1998-06 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Begriffe. [2] DIN VDE 0100-540:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebemittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter. [3] DIN VDE 0100-300:1996-01 -; Bestimmungen allgemeiner Merkmale. [4] DIN VDE 0100-510:1997-01 -; -; Allgemeine Bestimmungen. [5] Senkbeil, H.: Modernisierung von Elektroanlagen in Wohngebäuden (Teil 2 und Schluß). Elektropraktiker, Berlin 52(1998)4, S. 336- 339. [6] Keller, R.; Kathrein, W.; Rudolph, B.: Interpretationen zu DIN VDE 0100. Elektropraktiker, Berlin 48(1994)7, S. 572-573. [7] Rudolph, W.; Schulze, B.: Neuinstallation bei teilweisem Belassen von 2adrigen Endstromkreisen. Elektropraktiker, Berlin 48(1994)7, S. 561. H. Senkbeil Heizungsnotschalter ? Zum Einsatz von Heizungsnotschaltern habe ich folgende Fragen: 1. Ist ein Heizungsnotschalter im Einfamilienhaus vorgeschrieben? 2. Welche DIN-VDE-Norm gibt nähere Informationen zum Problem? 3. Reicht ein gesondert beschrifteter Schutzschalter „HEIZUNG-NOT-AUS“ im Zählerschrank aus (Zählerschrank befindet sich im gleichen Raum)? ! Ein gesondert beschrifteter Schalter „HEIZUNG-AUS-EIN“ im Zählerschrank reicht aus. Immer wieder verwechseln die Anwender die Begriffe „Geräte zum Abschalten für mechanische Wartung“ und „Gefahrenschalter“ (Heizungsnotschalter). Wartungsschalter. Während ein Schalter zum Abschalten für mechanische Wartung immer nötig ist, wird ein Gefahrenschalter erst erforderlich bei einer Nennwärmebelastung über 50 kW. Dazu heißt es in VDE 0116, Abschnitt 6.1: „Für jeden Brenner von Feuerungsanlagen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen muß ein Schalter vorhanden sein, mit dem die gesamte elektrische Ausrüstung des Brenners während der Dauer von Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei längeren Stillstandszeiten freigeschaltet werden kann.“ VDE 0116 nennt an dieser Stelle einige weitere Bedingungen an diesen Schalter, die hier nur angerissen werden: · Der Schalter muß mindestens ein Lastschalter sein. · Seine Schaltstellungen müssen gekennzeichnet sein. · Er muß handbetätigt sein und darf nur eine Aus- und nur eine Ein-Schaltstellung haben. · Er muß alle ungeerdeten Leiter gleichzeitig trennen. Dieser Schalter darf im Aufstellungsraum angeordnet sein und sollte beschriftet sein, z. B. mit „Heizung Aus-Ein“. Auch ein Leitungsschutzschalter in der Unterverteilung mit eigenem Abgang für die Heizung darf dafür verwendet werden, da nach VDE gefertigte Leitungsschutzschalter alle vorgeschriebenen Kriterien für diesen Schalter erfüllen - auch die Trennereigenschaften nach VDE 0660 Teil 107. Gefahrenschalter. Hierzu enthält VDE 0116 im Abschnitt 7.2 „Feuerungen von Heizungsanlagen“: „Die elektrische Ausrüstung von Öl-und Gas-Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmebelastung über 50 kW muß im Gefahrenfall durch einen Hauptschalter nach DIN 4755 Teil 1 bzw. DIN 4756 abgeschaltet werden können.“ VDE 0116 nennt auch hier noch einige Bedingungen: · Die Schaltstücke müssen zwangsläufig geöffnet werden. · Der Schalter ist an leicht zugänglicher, ungefährdeter Stelle außerhalb des Aufstellraums der Feuerungsanlage bzw. am Fluchtweg anzuordnen. · Er muß beschriftet sein, z. B mit „Gefahrenschalter Heizung“ oder „Heizungsnotschalter“. · Seine Handhabe muß rot gekennzeichnet sein, die Fläche unter der Handhabe am Einbauort mit der Kontrastfarbe Gelb. Weitere interessante Angaben über Geräte zum Trennen und Schalten findet man in VDE 0100 Teil 537 (Ausg. 06.99), und Bemerkenswertes zur Gestaltung von Feuerungsanlagen und ihrer Aufstell- und Lagerräume in der Feuerungsrichtlinie (in einigen Bundesländern Feuerungsverordnung) sowie in § 42 der Bauordnung von Sachsen-Anhalt bzw. in § 38 der Muster-Bauordnung vom Dezember 1997. F. Schmidt Mehrsparten-Hauseinführungen ? Gibt es für die in der Praxis bereits verwendeten Mehrsparten-Hauseinführungen eine Normung, bzw. welche Vorschriften sind bei der Auswahl und Verarbeitung zu beachten? ! Mehrsparten-Hauseinführungen, mit denen auf der Basis einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand Anschlußmöglichkeiten für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation geschaffen werden, kommen immer mehr in Mode. Hintergrund dieser Art von Hauseinführung ist die Senkung von Hausanschlußkosten. Da diese Technik noch relativ neu ist, gibt es hierzu noch keine Normen. Ob es je zu genormten Mehrsparten-Hauseinführungen kommen wird, läßt sich zur Zeit nicht beurteilen, obwohl dies sicher wünschenswert wäre. Die Vielfalt der von den unterschiedlichen Versorgungsunternehmen eingesetzten Betriebsmittel im Hausanschlußbereich gestaltet eine Normung sicherlich schwierig. Nach meiner Kenntnis ist der DVGW zur Zeit bemüht, Prüfgrundlagen für Mehrsparten-Hausanschlüsse als Basis für eine Erteilung des DVGW-Prüfzeichens zu erarbeiten. Auch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sowie die Unternehmen der Telekommunikationsbranche stehen diesen Hauseinführungen positiv gegenüber. Sollten Sie die Absicht haben, diese Hauseinführungen einzusetzen, bleibt Ihnen daher zur Zeit nur der mühsame Weg durch die „Instanzen“. Sprechen Sie mit allen für Ihr Bauvorhaben zuständigen Versorgungsunternehmen dar-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 689

Autor
  • F. Schmidt
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