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Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Hautkrebs vermeiden

ep4/2020, 1 Seite

Arbeiten im Freien gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung verursacht werden, davon ist die Wissenschaft heutzutage überzeugt. Wenn Beschäftigte zwischen April und September an 50 Arbeitstagen eine Stunde oder mehr im freien Arbeiten, können sie bereits in hohem Maß UV-Strahlung ausgesetzt sein. Auf Grundlage dieser Erkenntnis hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 01.01.2015 eine neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Wenn die Expositionsvoraussetzungen nach der arbeitsmedizinischen Regeln AMR 13.3 erfüllt sind, müssen Unternehmer ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Zum Schutz gegen die Sonnenstrahlung sind vom Unternehmer wirksame Lösungen zu entwickeln. Zusätzlich zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie beispielsweise das Aufstellen von Sonnensegel, Zelten oder die Verlagerung der Arbeitszeit, kann auch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zum Hautschutz beitragen.


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