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Gefahrguttransport in Fahrzeugen des E-Handwerks - Kennzeichnung und Beförderung, Sonderregelungen

luk3/2006, 3 Seiten

Handwerker dürfen gefährliche Stoffe und Güter unter bestimmten Voraussetzungen transportieren. Im letzten Beitrag wurden die Unterschiede der Gefahrgut- und Gefahrstoffverordnung herausgestellt sowie die Ausnahmen allgemein erläutert. Nun werden die wichtigen Sonderregeln für den Handwerksbetrieb aufgezeigt.


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Autor
  • H.-H. Egyptien
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