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Arbeits- und Gesundheitsschutz | Elektrotechnik

Farbkennzeichnung von Gasflaschen

ep6/1999, 1 Seite

Im Juli 1997 trat eine neue Europäische Norm zur Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Kraft (DIN EN 1089-3).


Arbeitssicherheit Farbkennzeichnung von Gasflaschen Im Juli 1997 trat eine neue Europäische Norm zur Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Kraft (DIN EN 1089-3). Für Deutschland, Österreich und die Schweiz besteht eine Übergangsfrist für die Anwendung dieser Norm bis zum 1. Juli 2006. Wegen der großen Zahl in Verkehr befindlicher Gasflaschen hatte sich die deutsche Gasindustrie (IGV - Industriegasverband e.V.) dazu entschlossen, bereits ab 1. Januar 1998 mit der Anpassung der Farbkennzeichnung an die neue Norm zu beginnen, um sie auch fristgerecht abschließen zu können. Die Norm und damit auch die Umstellung betrifft nicht Gasflaschen für Flüssiggas und für Feuerlöscher. Schon in der Einleitung der Norm wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich die maßgeblichen Informationen über den Flascheninhalt auf dem Flaschenaufkleber (z. B. Gefahrgutaufkleber) befinden und die Flaschenfarbe nur als Ergänzung zum Aufkleber zu verstehen ist. Dennoch ist die Flaschenfarbe sehr wichtig für die Inhaltsbestimmung und Gefahreneinschätzung, z. B. wenn der Aufkleber - etwa infolge zu großer Entfernung - nicht lesbar ist. Zusätzlich zum Aufkleber (zur Erleichterung für den Benutzer) haben deshalb bestimmte Gase, besonders die für die medizinische Anwendung, eine spezielle Farbkennzeichnung. Die Kennzeichnungsfarben müssen auf der Gasflaschenschulter angebracht werden. Die Farbe des zylindrischen Flaschenkörpers und der Ventilschutzeinrichtung legt die Norm nicht fest, doch sollten Farben, die eine Mißdeutung der Gefahr erlauben, vermieden werden. Ansonsten darf auch der gesamte Flaschenmantel mit der vorgeschriebenen Schulterkennfarbe versehen werden (Bild ). Die deutsche Gasindustrie hat sich auf folgendes Vorgehen geeinigt: Der zylindrische Flaschenkörper kann in der alten Kennfarbe erhalten bleiben, wird jedoch im Laufe der Zeit vorwiegend auf Grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt. Gefahrstofftransport im PKW In nahezu sämtlichen Gewerbezweigen, die Arbeiten außerhalb der eigenen Betriebsstätte durchführen, ist für bestimmte Arbeiten der Einsatz von Flüssiggas unumgänglich. Betroffen sind alle Arten von Bauarbeiten, einschließlich Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten. Der eigentliche Arbeitseinsatz ist in VBG 15 „Schneiden, Schweißen und verwandte Verfahren“ und VBG 21 „Verwendung von Flüssiggas“ geregelt. Die Beförderung der Flaschen zum jeweiligen Einsatzort stellt die Betriebe häufig vor die Frage, welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind. Auch gut informierte Betriebe haben Probleme, das sehr komplexe Regelwerk daraufhin zu durchforsten, was z. B. beim Transport einer 33 kg-Propangasflasche in einem PKW-Kombi alles an Vorschriften und Regeln zu beachten ist. Ein sehr praxisgerechter Führer durch den ,Vorschriftendschungel` stellt das „Merkblatt für die sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen“ dar, welches als ZH 1/212 beim Carl Heymanns Verlag zu beziehen ist. Nicht selten kommt es jedoch vor, daß auch andere gefährliche Güter, z. B. giftige, ätzende oder auch für die Meßtechnik erforderliche radioaktive Stoffe, transportiert werden müssen. Die BG der chemischen Industrie hat zu diesem Themenkomplex das Merkblatt „Gefahrgutbeförderung im PKW“ als praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in PKW`s erstellt (Bild ). Neben der Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen aus dem geltenden umfangreichen Vorschriften- und Regelwerk werden auch Beispiele gegeben, wie bei der täglichen Arbeit vorgegangen werden muß. Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an die Fahrer solcher Güter und dessen Aufsichtspersonen und kann beim Jedermann-Verlag in Heidelberg bestellt werden (Tel. 062 21/14 51-0, Fax 062 21/27 870). Verletztengeld für Geschäftsführer Geschäftsführer einer Gmb H, die bestimmenden Einfluß auf die Entscheidungen der Gesellschaft ausüben, sind unfallversicherungsrechtlich wie Unternehmer zu behandeln. Bei der BG F&E besteht für diese Personen nur dann Versicherungsschutz, wenn sie eine freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen haben. Die BG zahlt bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld (Lohnersatzleistung, im wesentlichen vergleichbar mit dem Krankengeld). Für Unternehmer beträgt diese Geldleistung gemäß § 47 Abs. 5 SGB VII je Kalendertag den 450sten Teil der gewählten Versicherungssumme. Für unternehmerähnlich tätige Gmb H-Geschäftsführer bedeutet dies bei der BG F&E, daß das Verletztengeld kalendertäglich mindestens 71,11 DM und höchstens 240,00 DM beträgt. Auf das Verletztengeld wird allerdings gleichzeitig erzieltes Arbeitsentgelt oder -einkommen angerechnet (§ 52 SGB VII). Für die Dauer der Entgeltfortzahlung aus Vertrag oder nach § 616 Satz 1 BGB kann daher kein/nur ein vermindertes Verletztengeld gezahlt werden. Diese Rechtsanwendung der Vorschrift des SGB VII hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 14.12.1995 bestätigt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Was nicht zu Ihrer persönlichen Ausrüstung gehört, sollten Sie vor Gebrauch sehr genau prüfen. Bohr- und Schleifmaschinen sowie Bolzensetzwerkzeuge zum Beispiel werden meist von vielen benutzt. Aber nur wenige fühlen sich für ihren einwandfreien Zustand verantwortlich. Kontrollieren Sie also diese Maschinen und Geräte besonders auf Schäden, bevor Sie damit arbeiten. Geben Sie defekte Geräte immer gleich zurück an die Ausgabe. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 6 522 Branche aktuell Farbkennzeichnunmg von Gasflaschen Handlungsanleitung zur Gefahrgutbeförderung im Pkw kastanienbraun kastanienbraun rot rot grau grau Ist-Zustand (überwiegend) neu gelb gelb (schwarz) rot rot grau grau weiß blau (grau) leuchtendgrün grau schwarz grau (dunkelgrün, schwarz) Stickstoff Druckluft Ist-Zustand (überwiegend) neu blau blau Sauerstoff techn. grau grau dunkelgrün dunkelgrün Kohlendioxid Wasserstoff Acetylen In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F&E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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