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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fußschutz bei elektronischen Arbeiten

ep4/2007, 2 Seiten

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zum Schutz der Füße fallen in den Geltungsbereich der PSA-Herstellerrichtlinie (89/686/EWG) und müssen deshalb vor Inverkehrbringen überprüft werden, ob sie die Anforderungen der Richtlinie und den entsprechenden harmonisierten Normen erfüllen (Baumusterprüfung). Der Träger erhält dadurch die Sicherheit, dass der Fußschutz die elementaren sowie auch die besonderen Anforderungen, z. B. beim Arbeiten unter Spannung, erfüllt.


   

Autor
  • J. Jühling
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