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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Explosionsschutz elektrischer Anlagen

ep5/2001, 1 Seite

Neben einem explosionsgeschützt installierten Raum befinden sich weitere Räume, die eine Elektroinstallation erhalten sollen. Der Ex-Raum ist ein Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten wie Alkohol usw. Für den Anschluss der benachbarten ex-freien Räume soll der Ex-Raum mit Leitungen durchquert werden. Geplant ist, dafür Mantelleitungen NYM-J in Kunststoffrohren/-kanälen oder auf Kabelrinnen zu verlegen. Darf man das?


Explosionsschutz elektrischer Anlagen ?Neben einem explosionsgeschützt installierten Raum befinden sich weitere Räume, die eine Elektroinstallation erhalten sollen. Der Ex-Raum ist ein Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten wie Alkohol usw. Für den Anschluss der benachbarten ex-freien Räume soll der Ex-Raum mit Leitungen durchquert werden. Geplant ist, dafür Mantelleitungen NYM-J in Kunststoffrohren/-kanälen oder auf Kabelrinnen zu verlegen. Darf man das? ! Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, man darf, aber nicht so ohne weiteres. Vorausgesetzt werden muss, dass sich für die Installation kein Leitungsweg außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs anbietet. Das dies so ist, muss hier erst einmal vorausgesetzt werden, denn in explosionsgefährdeten Bereichen sollen sich grundsätzlich nur die technologisch unbedingt erforderlichen elektrischen Einrichtungen befinden. Das ist eine der „allgemeinen Anforderungen“ aus DIN EN 60079-14/VDE 0165 Teil 1 [1]. Wie aus der Fragestellung hervorgeht, handelt es sich um einen Raum, in dem aus Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten und Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Solche Bereiche können in Zone 1 oder Zone 2 eingestuft sein. Wesentliche Aussagen für den Fall, dass Kabel oder Leitungen durch einen Ex-Raum verlegtwerdenmüssen,enthält[1],Abschn.9. Weiteres kann in [2] nachgelesen werden. Zusammengefasst geht es dabei um folgende Bedingungen: · Außenmantel von Kabeln oder Leitungen für feste Verlegung: Auszuwählen sind Typen mit Thermoplast-, Duroplast- oder Elastomermantel oder mineralisoliert mit Metallmantel (d. h., NYM-J als Mantelleitung mit Thermoplastmantel ist zulässig). · Verbindungsstellen: Kabel oder Leitungen sind möglichst ohne Verbindungsstellen durch den Ex-Bereich zu führen (andernfalls explosionsgeschützten Klemmenkasten oder Schrumpfschlauchmuffe verwenden). · Schutzrohre und Kanäle, Wand- und Deckendurchführungen: Zu verhindern ist der Durchtritt von Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten in den nichtgefährdeten Bereich (d. h., offene Enden, also Rohre bzw. Kanäle, nicht mit durch die Wand oder Decke führen, Durchbrüche in voller Wanddicke verschließen, z. B. mit Mörtel oder mit anderen nicht brennbaren Dichtungsmassen). · Kennwerte zur Flammenausbreitung (Flammwidrigkeit): Es müssen die Forderungen von IEC 60332-1 bzw. des Harmonisierungsdokuments HD 405.1, enthalten in DIN VDE 0472-804, erfüllt sein (bei NYM-J zutreffend [2], bei Kanälen und Rohren überprüfen). · Umgebungseinflüsse: Vermeiden von oder Schutz gegen mechanische, chemische, thermische und andere schädigende Einwirkung (d. h., Leitungstrasse im oberen Bereich des Ex-Raumes anordnen, örtliche Stellen mit gefährdenden Einflüssen vermeiden, andernfalls Kabel und Leitungen mit entsprechend widerstandsfähiger Beschaffenheit auswählen und auf Dauer sicherstellen). In Lagergebäuden für brennbare Flüssigkeiten ist außerdem damit zu rechnen, dass · spezielle Bedingungen des baulichen Brandschutzes beachtet werden müssen, · Brandschutz gemäß DIN VDE 0100-482 in Frage kommt und · Bedingungen des Funktionserhaltes zu beachten sind. Daraus können sich besondere Anforderungen ergeben, z. B. für die Wand- und Deckendurchführungen und/oder für den Feuerwiderstand. Ob das in diesem Fall auch eine Rolle spielt, muss beim Betreiber oder Auftraggeber erfragt werden. Literatur [1] DIN EN 60079-14/VDE 0165 Teil 1:1998-08 Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche; Teil 14: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen Grubenbaue). [2] Pester, J.: Explosionsschutz elektrischer Anlagen - Fragen und Antworten. Verlag Technik Berlin/ VDE-Verlag Berlin/Offenbach 1998. [3] Hochbaum,A.:Brandschadenverhütunginelektrischen Anlagen. VDE-Schriftenreihe Band 85. Berlin/Offenbach: VDE-Verlag 1998. J. Pester Anschlussbedingungen für Maschinen ? Wir bauen Maschinen zur Kunststofffolienverarbeitung, die zum großen Teil in den Export gehen. Oft stehen wir vor dem Problem, die Netzverhältnisse beim Kunden erfragen zu müssen. 1. Gibt es Hilfen oder Vordrucke, die der Kunde leicht ausfüllen kann und uns die Sicherheit geben, dass unsere Maschine die richtige Anschlussspannung bekommt bzw. wir unsere Steuerung richtig auslegen können? 2. Können wir verlangen, dass unsere Maschinen ohne FI-Schutzschalter betrieben werden müssen - wegen Servoantrieben, die oft hohe Ableitströme haben und so zum Auslösen führen. ! Zu 1.: Zur funktionssicheren Auslegung bzw. Dimensionierung der elektrischen Ausrüstung einer Maschine ist es unbedingt erforderlich, dass die beim Betreiber vorliegenden Betriebsbedingungen und Netzverhältnisse bekannt sind bzw. ermittelt werden. Hierzu kann sehr gut der im Anhang B der EN 60204-1:1997 aufgeführte Fragenkatalog verwendet werden. Anmerkung: Einige Fragen des Anhangs B können die „Käuferwünsche“ erhöhen (Dokumentation, Aderendkennzeichnung, ...). Zu 2.: Der Maschinenkäufer kann (im Kaufvertrag) durchaus vorschreiben, dass im Netzanschluss ein FI-Schutzschalter vorzusehen ist. Hierzu können u. a. folgende Gründe vorliegen: · besondere Netzverhältnisse und/oder EVU-Bedingungen · besondere Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren · spezielle Brandschutzmaßnahmen (Erdschlussströme) · besondere Betriebsbedingungen (u. a. feuergefährdete Betriebsstätten). Die Größe von In des FI-Schutzschalters richtet sich nach den Ableitströmen der Servoantriebe. Bei Auswahl des FI-Schutzschalters ist auf mögliche Stromverzerrungen und Gleichstromanteile zu achten. Anmerkung: Mehrere Bauteilhersteller (u. a. Fa. Moeller) stellen für den außereuropäischen Markt Haupt- und Leistungsschalter her, die einen integrierten FI-Schutzschalter besitzen, dessen Auslösestrom einstellbar ist. Weitere Hersteller (u. a. Fa. Bender) liefern Summenstromwandler, die einen einstellbaren Auswertebaustein besitzen, der auf eine Unterspannungseinrichtung einwirken könnte. R. Teigeler Prüfung von ableitfähigen Fußböden ? Wie und mit welchen Messgeräten wird die Prüfung des ableitfähigen Fußbodens in einem EDV-Raum durchgeführt? Welche Normen sind zu berücksichtigen? ! Prüfungen bezüglich der Ableitfähigkeit von Fußböden bzw. Fußbodenbelägen sind in DIN IEC 61340-4-1 (VDE 0303 Teil 83) [1] festgelegt. Von Interesse können auch die Normen [2][3][4] sein. Im Abschnitt 1.3.2 von [1] wird folgendes ausgesagt: ,,Ableitfähiger Fußboden (DIF) Fußboden, der eine Ladungsableitung ermöglicht, wenn er geerdet oder mit einem beliebig niedrigen Potential verbunden wird. Ein ableitfähiger Fußboden ist durch einen Widerstand zwischen 1·106 und 1·109 gekennzeichnet. Anmerkung 1: Bezogen auf die Mehrzahl der Anwendungen ist der Widerstand zum Schutzleiter oder zu einem erdungsfähigen Punkt die typische Charakterisierung. Anmerkung 2: Der Spitzenwert des Entladestroms, der aus der Erdung eines gela-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 5 363

Autor
  • J. Pester
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