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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erste Hilfe bei Unfällen (4)

luk12/2007, 2 Seiten

Anlässlich geänderter Vorschriften für die Erste Hilfe stellt diese Serie einzelne Aspekte des betrieblichen Rettungswesens vor. Die Pflichten des Unternehmers, notwendige Einrichtungen und Material für die Erste Hilfe sowie die Rahmenbedingen für die Ersthelferausbildung bildeten in den drei vorhergehenden Teilen die thematischen Schwerpunkte. Maßnamen bei Wegeunfällen zeigt dieser Beitrag.


Unfall im Straßenverkehr Sollten Sie als Erster bei einem Unfall im Straßenverkehr eintreffen, dann halten Sie sich an die im Folgenden vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengestellten Hinweise. Niemand wünscht es sich, aber man sollte auf den Unfall im Straßenverkehr vorbereitet sein. Die Zahl der Verkehrsunfälle ist, mit fast einer halben Million Verletzten im vergangenen Jahr, immer noch recht hoch. Somit ist die Möglichkeit relativ groß, Erste Hilfe leisten zu müssen. Grundsätzlich gilt: Kühlen Kopf bewahren. Absichern der Unfallstelle Anhalten Rechts ranfahren, Warnblinkanlage einschalten, vorhandene Warnweste überziehen (möglichst auch im privat genutzten Pkw eine Weste mitführen, obwohl es in Deutschland nicht verpflichtend ist), vorsichtig aus dem Fahrzeug aussteigen und schnell einen Überblick über die Unfallsituation verschaffen. Unfallstelle sichern Das Warndreieck sollte in mindestens 100 Meter Entfernung vor dem Unfallort aufgestellt werden. Auf Autobahnen oder unübersichtlichen Strecken noch weiter im Vorfeld platzieren. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, ist es ratsam, sich stets hinter den Schutzplanken oder am Rand des Seitenstreifens zu bewegen. Selbst beim Herbeiwinken von Hilfe sollte ein direktes Betreten der Fahrbahn vermieden werden. Notruf absetzen Die Polizei lässt sich über die Notrufnummer 110 verständigen. Die Rettungsleitstelle erreicht man über die Notrufnummer 112. Falls kein Telefon zur Hand ist, kann hierfür auf Autobahnen eine der regelmäßig am Seitenrand installierten Notrufsäulen genutzt werden. Die schwarzen Pfeilmarkierungen auf den weißen Leitpfosten am Fahrbahnrand weisen den Weg. Bei der Benachrichtigung der Rettungsleitstelle sind die fünf W's zu beachten: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzung/Erkrankung liegt vor? Warten auf Rückfragen. Versorgung der Verletzten Der Unfallort ist gesichert und die Rettungskräfte sind auf dem Weg. Nun müssen Sie sich direkt um die Opfer kümmern. Und zwar zuerst um die, die am schwersten verletzt sind: Bewusstlosigkeit. Zunächst sollte man nachsehen, ob es bewusstlose Verletzte gibt. Um die sollte man sich zuerst kümmern. Ist die Atmung vorhanden, müssen die Verletzten unmittelbar in die stabile Seitenlage (vgl. Bild 1 in [1]) gebracht werden. Blutungen. Sofern starke Blutungen erkennbar sind, können diese durch einen Druckverband gestillt werden. Schock. Hat der Verletzte Zeichen eines Schocks? Man erkennt ihn zum Beispiel an der Blässe der Haut, Schweißbildung im Bereich des Gesichtes und daran, ob der Verletzte friert. Dann muss er in die Schocklage gebracht werden, das heißt: Kopf tief und Beine hoch. Atemstillstand. Wenn keine Atmung vorhanden ist, sind unmittelbar die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Herzdruckmassage und Beatmung) einzuleiten. Erste Hilfe rettet Leben Ein Unfall trifft den Menschen plötzlich. Doch vorbereiten kann man sich. Bringen Sie Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf Vordermann. Mit einem Auffrischungskurs. Überprüfen Sie Ihre vorgeschriebene Ausrüstung: Anlässlich geänderter Vorschriften für die Erste Hilfe stellt diese Serie einzelne Aspekte des betrieblichen Rettungswesens vor. Die Pflichten des Unternehmers [1], notwendige Einrichtungen und Material für die Erste Hilfe [2] sowie die Rahmenbedingen für die Ersthelferausbildung [3] bildeten in den drei vorhergehenden Teilen die thematischen Schwerpunkte. Maßnamen bei Wegeunfällen zeigt dieser Beitrag. Arbeitssicherheit Erste Hilfe bei Unfällen (4) F a c h w i s s e n L e r n f e l d e r 6 - 1 3 LERNEN KÖNNEN 12/07 Broschüre Anleitung zur Ersten Hilfe (BGI 503) Verbandkasten und das Warndreieck. Zusätzlich können Sie sich mit einer guten Taschenleuchte, Warnkleidung, einem Feuerlöscher und Abschlepp-Seil wappnen. Damit können Sie als Ersthelfer viel Gutes tun. Mit Ihrer Ersten Hilfe können Sie dem Verletzten möglicherweise sogar das Leben retten. Also haben Sie keine Angst, handeln Sie rasch, beherzt, notfalls auch energisch und beziehen Sie weitere Herumstehende in die Rettungsaktion ein. Verhalten bei Sachschaden Wenn es nur zu Sachschäden gekommen ist, Unfallschäden begutachten. Vor dem Eintreffen der Polizei und der offiziellen Aufnahme des Unfallhergangs darf sich niemand von der Unglücksstelle entfernen, der am Unfallhergang beteiligt war. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Handelt es sich bei dem Unfall allerdings „nur“ um einen leichten Blechschaden, muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden. Die Räumung der Unglücksstelle für den folgenden Verkehr hat dann Vorrang. Die Einigung der Unfallbeteiligten kann auch am Seitenstreifen erfolgen. Für die Versicherungen ist allerdings eine Dokumentation der Schäden ratsam. Versicherer verschicken dazu kostenlos das Formular „Der Europäische Unfallbericht“. Falls eine Kamera zur Hand ist, sollten zusätzlich Fotos gemacht werden. Egal wie schwer der Unfall ist, eines ist immer wichtig: den fließenden Verkehr beobachten und auf die eigene Sicherheit achten. Vor allem bei Arbeiten am Auto auf der Fahrbahn zugewandten Seite, beispielsweise beim Bergen von Gegenständen, ist höchste Vorsicht geboten. Schon der Luftzug eines vorbeifahrenden Lastwagens kann zu einem lebensgefährlichen Sturz auf die Fahrbahn führen. Anleitung zur Ersten Hilfe In den nachfolgenden Beiträgen werden Beispiele für die Realisierung der Ersten Hilfe gezeigt. Diese entsprechen im Wesentlichen der aktuellen Anleitung zur Ersten Hilfe (BGI 503) vom September 2006 des Berufsgenossenschaftlichen Fachausschusses „Erste Hilfe“ (Bild ). Diese 15seitige Broschüre sollte in allen Betriebsstätten und Werkzeugkisten sichtbar und durch Folie o. Ä. geschützt gut griffbereit untergebracht sein. Darin können auch Notruf-Telefonnummern und Anschriften der Ärzte und Krankenhäuser angegeben werden (Bild ). Im Rahmen der Unterweisungen sollte immer wieder das Vorhandensein und die Vollständigkeit sowie der Inhalt dieser Broschüre angesprochen werden. Die Darstellungen entsprechen dem Aushang „Erste Hilfe“ (vgl. Bild 1 in [1]), wodurch eine Wiederholungsfunktion entsteht. Die relativ einfachen Handlungen prägen sich dem einzelnen Mitarbeiter besser ein. Auffinden eines Verletzten Bild mit den kurzen erläuternden Hinweisen gibt eine grundsätzliche Information dazu, wie ein Verletzter aus dem Gefahrenbereich herausgeholt werden kann. Dabei dürfen aber keine schweren Verletzungen der Arme, des Oberkörpers oder des Kopfes vorliegen. Literatur [1] Egyptien, H.H.: Erste Hilfe bei Unfällen (1). Elektropraktiker Berlin 61(2007)9, Lernen und Können S. 11-12. [2] Egyptien, H.H.: Erste Hilfe bei Unfällen (2). Elektropraktiker Berlin 61(2007)10, Lernen und Können S. 11-12. [3] Egyptien, H.H.: Erste Hilfe bei Unfällen (3). Elektropraktiker Berlin 61(2007)11, Lernen und Können S. 12. H.-H. Egyptien Arbeitssicherheit 12 LERNEN KÖNNEN 12/07 Ablaufschema bei elektrischer Durchströmung sowie Schockzuständen Fortsetzung LERNEN & KÖNNEN Notfallnummern bereithalten Maßnahmen beim Auffinden eines Verletzten unter Berücksichtigung der speziellen Situation Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte/Erkrankte? Welche Art von Verletzungen Erkrankungen? Warten auf Rückfragen. Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person · Ruhe bewahren · Unfallstelle sichern · eigene Sicherheit beachten · Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich retten · Notruf z. B. Ort, Straße, Betriebsteil, Etage z. B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Person, besondere Gefahren z. B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, starke Blutungen · Schutz vor Wärmeverlust (Rettungsdecke) · Betreuung und Zuwendung F a c h w i s s e n L e r n f e l d e r 6 - 1 3

Autor
  • H.-H. Egyptien
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